Vereinsarbeit
Kreisgruppe Schwarzwald-Baar-Heuberg
Teilnahme an der MauernDEMOntage in Karlsruhe 2003
Am Mittwoch, den 10. Dezember 2003 nahm unsere Gruppe an der MauernDEMOntage in Karlsruhe und anschließend an der Blumenaktion in Strasbourg teil.
Zu den Bildern.
Rede unseres Bundesvorsitzenden Rüdiger Meyer-Spelbrink zur Demo
Allen Kindern beide Eltern
Dass ist seit Jahren unsere Position. Kinder können nichts dafür, wenn eine Familie zerbricht. Aber sie müssen die Hauptlast tragen. Und das, ohne das sie gefragt werden!
Der weit größte Teil getrennter Eltern wollen nach Trennung oder Scheidung weiter die Verantwortung tragen. Eine Beziehung kann zerbrechen, Eltern bleiben es ein Kinderleben lang. Uns geht es nicht um Rechte, sondern um Verantwortung.
Fast jede zweite Ehe scheitert. Hinzu kommen die vielen Trennungen nicht verheirateter Eltern mit Kindern - eine Tatsache von großer gesamtgesellschaftlicher Bedeutung - und trotzdem von der Statistik totgeschwiegen. 2 Jahre nach Trennung haben 50% der Kinder den Kontakt zu dem getrennten Elternteil verloren oder können diesen nur sehr mangelhaft gestalten. Das sind aktuelle Zahlen. Sie ergeben sich u.a. aus der Bundesbegleitforschung zum neuen Kindschaftsrecht von Prof. Roland Proksch aus dem letzten Jahr, die im Auftrag des Bundes-Justizministeriums erstellt wurde. Ein Zustand, der nicht gleichgültig hingenommen werden darf. Das Kindschaftsrecht ist vor gut 5 Jahren reformiert worden. Selbst heute noch werden wir von der Politik vertröstet, man müsse abwarten, bis das Gesetz greift. In wie viel Generationen hier die Politik rechnet, wird uns nicht erklärt.
Der reale Zustand ist noch immer nicht hinnehmbar.
Obwohl das Gesetz von der gemeinsamen elterlichen Verantwortung auch nach Trennung oder Scheidung ausgeht, liegt die Quote des gemeinsamen Sorgerechtes heute bei etwa 80%. Auffallend sind die großen regionalen Unterschiede. Sind Familien in München, Saarbrücken, Berlin oder Hamburg so unterschiedlich oder ist das ein Indiz für die unterschiedliche Qualität der beteiligten Professionen, wie Jugendamt, Beratungsstellen und Familiengerichten?
Selbst ein gemeinsames Sorgerecht ist keine Garantie, dass die Kinder auch nach einer Trennung den eigentlich selbstverständlichen Kontakt zum getrennten Elternteil behalten. Dies sind meist die Väter.
Dass Kinder beide Elternteile für ihre Entwicklung brauchen, ist mittlerweile unbestritten. Dass es auch Aufgabe der Politik ist, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, ist leider noch keine Realität.
Stattdessen gibt es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar diesen Jahres, nach dem nur einem kleinen Teil nicht-ehelicher Väter die Möglichkeit eingeräumt werden soll, ihre Verantwortung auch wahrzunehmen. Nur ... welches Kind fragt nach dem Trauschein, wenn es um einen geliebten Elternteil geht?
Das Bundesverfassungsgericht ging stattdessen davon aus, dass der Gesetzgeber in seiner Grundannahme zu Recht davon ausgehe, dass Mütter schon aus eigener Verantwortung wissen, was sie zu tun haben. Wörtlich hieß es
"Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass eine Mutter, gerade wenn sie mit dem Vater und dem Kind zusammenlebt, sich nur ausnahmsweise und nur dann dem Wunsch des Vaters nach einer gemeinsamen Sorge verweigert, wenn sie dafür schwerwiegende Gründe hat, die von der Wahrung des Kindeswohls getragen werden, dass sie also die Möglichkeit der Verweigerung einer Sorgeerklärung nicht etwa als Machtposition gegenüber dem Vater missbraucht."
Die Ergebnisse der Proksch-Studie sprechen eine andere Sprache. Die zunehmende Zahl der für ihre Verantwortung engagierten Väter ebenso. Der Väteraufbruch als einziger bundesweiter Väterverein hat jährliche Zuwachsraten von 30%. Wenn alles gerecht zugehen sollte, wo kommen dann diese vielen Väter her?
Deutschland ist im europäischen Vergleich ein Schlusslicht, was gemeinsame Elternschaft betrifft. Väter wollen sich auch nach Trennung oder Scheidung weiter für ihre Kinder engagieren. Oft dürfen sie es nicht.
Heute gibt es zu dieser Aktion zwei Symbole:
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MauernDEMOntage und
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Tag der Menschenrechte.
Eine Mauer ist vor vielen Jahren in Berlin gefallen. Wann fällt die Mauer im deutschen Familienrecht? Der Instrumentalisierung keine Chance mehr! Privilegien schaffen Mauern, Gerechtigkeit kann auf Mauern verzichten. Nicht die Kinder hinter einer Mauer aus Vorurteilen verschanzen und alle machen mit. Wege aus den Sackgassen suchen wir. Wir rufen alle auf nicht gleichgültig zu sein, denn die Kinder brauchen nicht nur ihre Mutter, sondern auch ihren Vater für eine stabile Entwicklung.
Tag der Menschrechte? Das Recht auf Familienleben ist Menschenrecht, wann endlich auch in Deutschland?
Aus unserer Beratungspraxis kennen wir eine Vielzahl derartiger Rechtsverletzungen:
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Ein nichtehelicher Vater, der sich jahrelang als vorbildlicher Vater engagiert hat, auf Karriere verzichtet und Erziehungsurlaub genommen hat und in der Schule als Elternbeirat engagiert ist, hat keine Sicherheit, auch nach einer Trennung überhaupt eingebunden zu werden. Mit Verlust des Sorgerechts darf er nichts, aber auch gar nichts mehr über die schulische Entwicklung und die Leistungen seines Kindes erfahren.
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Im Falle eines Unfalles dürfte er sein leibliches Kind auch nicht besuchen, wenn die Mutter es nicht will. Auch wenn sie nicht erreichbar oder selbst Unfallopfer ist.
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Und wenn es Spannungen zwischen den Eltern gibt - eigentlich eine logische Folge der Trennung - denn sonst hätten sich die Eltern ja nicht getrennt, dann wird mit Hinweis auf die mangelnde Kommunikations- und auch Kooperationsfähigkeit das Sorgerecht auf das betreuende Elternteil, meist der Mutter, übertragen. Wer Defizite bei der Kommunikationsbereitschaft zeigt, wird dabei überhaupt nicht berücksichtigt. Also kräftig streiten und schon hat man das alleinige Sorgerecht? Faustrecht pur - eine traurige Logik.
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Auch wenn das gemeinsame Sorgerecht erhalten bleibt, ist das keine Garantie, auch regelmäßigen Kontakt zum Kind zu erhalten. Häufig werden allgemeine Umgangregelungen geurteilt, die dann in der Praxis an den Details scheitern.
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Wenn die Mutter den Umgang zum Vater aktiv boykottiert, so hat auch das in der Regel nur theoretisch Konsequenzen. "Man müsse abwarten, bis sich die Situation entspannt" ist eine häufige Aussage.
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Hält sich der Vater für einen angemessenen Zeitraum zurück, wird ihm danach vorgeworfen, er hätte ja lange Zeit gar kein Interesse gezeigt.
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Oder er hält sich nicht zurück, sondern setzt sich aktiv für seine Verantwortung für das Kind ein. Dann muss er sich den Vorwurf gefallen lassen, "niemals Ruhe gegeben zu haben".
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Eine weitere Komponente ist, was heute mit PAS umschrieben wird: "Eltern-Kind-Entfremdung". Irgendwann nämlich hat ein verzweifeltes Kind keine Kraft mehr. Es schlägt sich auf die Seite des betreuenden Elternteils, dessen tagtägliche Fürsorge es ja auch braucht und nicht aufs Spiel setzen kann. Dann heißt es: "dass Kind will ja nicht".
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Das deutsche Recht sieht im Falle von Umgangsboykott Zwangsgeld oder gar Zwangshaft vor. Zwangsgeld bei einer einkommensschwachen, manchmal sogar Sozialhilfe beziehenden Mutter ist wirkungslos. Zwangshaft würde dem Kind die betreuende Elternperson nehmen und ist in den meisten Fällen auch nicht sinnvoll.
Ganz nebenbei angemerkt: Wenn die Mutter ein Park-Bußgeld nicht bezahlt, würde der Gesetzgeber nicht diese Scheu kennen. Die staatliche Ordnung - auch bei 20,- Euro für Falschparken hat bei dem Gesetzgeber offensichtlich mehr Gewicht, als eine intakte Eltern-Kind-Beziehung.
Dabei gibt es wirkungsvolle Lösungen: Einige Gerichte zwingen die Eltern mit sanftem Druck, zu lernen, zwischen den Problemen der vergangenen Paarbeziehung und der bleibenden elterlichen Verantwortung zu trennen. Die Gerichte erwarten von beiden Eltern, diese Probleme in einer Beratung zu klären und es nicht auf Kosten der Kinder weiter auszutragen.
Ein gutes Beispiel ist das Familiengericht und Jugendamt Cochem in Rheinland-Pfalz. Dort gab es bereits vor der Kindschaftsrechtsreform im Jahr 1998 nahezu immer gemeinsames Sorgerecht. Der Väteraufbruch hatte im November des Jahres in Halle dazu einen gut besuchten Familienkongress. Es gibt also praktikable Lösungen.
Unsere Zielsetzung
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Zwang zur Qualifizierung
Auch ein Familienrichter muss mehr fachliches Wissen neben juristischer Kenntnis mitbringen, wenn er den wirklichen Kindeswillen beurteilen soll.
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Qualitätsstandards für Jugendämter
Die Jugendämter sind dem Kindeswohl verpflichtet und nicht nur Aufsichts-Amt. Das setzt voraus, dass die Mitarbeiter auf aktuellsten wissenschaftlichen Stand geschult sind und Fähigkeiten haben, Trennungseltern qualifiziert zu helfen.
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Schnelle Verfahren
Wenn ein Vater nach Umgangsboykott erst ein halbes Jahr auf den ersten Verhandlungstermin warten muss, wurden längst Fakten geschaffen. Im Arbeitsrecht hat es sich bewährt, in den ersten Wochen einen ersten Gütetermin anzuberaumen.
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Gemeinsames Sorgerecht
Kein Kind fragt nach dem Trauschein bei seinem geliebten Vater, der Vater wird genauso benötigt, wie die Mutter.
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Garantierter Umgang zum getrennten Elternteil
Jedes Kind benötigt für seine positive Entwicklung selbstverständlichen Kontakt zu ihm. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, hier Rechtssicherheit zu schaffen.
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Frühzeitige Hilfe für Trennungspaare
Wenn erst die ersten eskalierenden Anwaltsschreiben gewechselt sind, liegen die Nerven blank und eine Lösung wird erheblich schwieriger. Viele Eltern sind verständlicherweise mit der Situation überfordert. Eine Trennung lernt man nicht und beide Eltern sind ohne frühzeitige Hilfe damit völlig überfordert. Vom Gericht angeregte Klärungsmaßnahmen sind häufig viel zu spät.
Auch in ganz anderen Bereichen werden beide Eltern von der Gesellschaft nicht nur im Stich gelassen, sondern noch in die Probleme hineingetrieben. Eine getrennte Familie hat in vielen Bereichen doppelte Kostenbelastung (z.B. bei der Miete). Gleichzeitig werden sie steuerlich abkassiert. Ein Vater, der Kindesunterhalt bis an die Grenze des Existenzminimums zahlt, hat eigentlich keinen Pfennig mehr für die Wahrnehmung seiner Umgangspflicht. Trotzdem muss er notfalls 14-tägig die Kosten für eine Reise zu einer mehrere hundert Kilometer entfernten Mutter aufbringen. Woher nur? Steuerliche Entlastung? Das wäre doch eine kleine Lösung. Das ist Logik im Sinne des Manchester-Kapitalismus des vergangenen Jahrhunderts.
Aber nicht nur die Politik ist gefordert. Auch wir als Gesellschaft müssen von allen Eltern erwarten, dass es zur Ehrerhaltung selbstverständlich sein sollte, den Kontakt des getrennten Elternteils zum Kind zu gewährleisten. Dazu ein Beispiel: Wer lässt sich schon gerne als Ladendieb erwischen? Dagegen gelten Versicherungs- oder Steuerbetrüger noch oft als wahre Helden. Umgesetzt auf das Familienrecht wäre es doch wünschenswert, wenn sich kein Elternteil mehr beim Umgangsboykott erwischen lassen will. Insoweit tragen wir alle Verantwortung, auch wenn wir nur mittelbar betroffen sind!
Unser selbstverständliches Ziel muss es sein, dass Elternschaft paritätisch ausgeübt wird. Jedes Kind hat zwei Eltern. Allen Kindern beiden Eltern.
Ich wünsche mir, dass diese Aktion zum Nachdenken und zur öffentlichen Diskussion Anlass gibt. Ich danke allen Zuhörern für Ihre Aufmerksamkeit und allen an dieser Aktion beteiligten für ihren hohen persönlichen, teilweise jahrelangen Einsatz. Wer nur sein Recht will, wäre nicht hier. Es geht um die Verantwortung für die gemeinsamen Kinder.
Für 2004 gilt daher: Allen Kindern beiden Eltern.
Weitere Bilder und einen Kurzbericht finden Sie hier.
Fotos: Hartmut Mannchen, Egon Hans Peter Pohl
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