Kundgebung am Tag der Menschenrechte 2007 in Karlsruhe


Redner: Franzjörg Krieg
1. Vorsitzender Landesverband Baden-Württemberg
Väteraufbruch für Kinder, Karlsruhe
 
Redner: Dr. Peter Walcher
 
Väteraufbruch für Kinder, Stuttgart
 
Rednerin: Dagmar Bauer
Verein PAS-Eltern
Redner: Reinhard Schöller
Väteraufbruch für Kinder, Karlsruhe
Redner: Matthias Kellner
Bodensee
Redner: Peter Tholey
Väteraufbruch für Kinder, Karlsruhe

nachfolgende Bilder wurden dankenswerterweise von Henning Schläger, Väteraufbruch für Kinder, Stuttgart, zur Verfügung gestellt

Redner: Franzjörg Krieg
1. Vorsitzender Landesverband Baden-Württemberg
Väteraufbruch für Kinder, Karlsruhe
 
Redner: Jürgen Griese
 
Väteraufbruch für Kinder, Schwarzwald-Baar-Heuberg
 
Redner: Dr. Peter Walcher
 
Väteraufbruch für Kinder, Stuttgart
 
Rednerin: Dagmar Bauer
 
Väteraufbruch für Kinder, Stuttgart
 

Redebeitrag Jürgen Griese

Dass weltweit Verletzungen der Menschenrechte vorkommen, ist allgemein bekannt. Nicht nur Menschenrechtsorganisationen, sondern auch offizielle bundesdeutsche Stellen weisen vielfach auf diese Verletzungen hin, und auch die Medien werden - dankenswerterweise - nicht müde, über derartige Verletzungen zu berichten.

Über Menschenrechtsverletzungen, die bundesdeutsche Organe begangen haben, findet man hingegen nur wenig bis gar keine Hinweise. Es entsteht der Eindruck, als würden wir in Deutschland in einer menschenrechtsverletzungs-freien Zone leben. Dass dem leider nicht so ist, können Sie dem hier ausliegenden Flyer entnehmen, in dem ausschließlich familiengerichtliche Fälle aufgeführt sind, in denen die Bundesrepublik Deutschland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verletzung der Menschenrechte zu Geldstrafen verurteilt wurde. Nicht aufgeführt sind die vielen weiteren Fälle, in denen die Bundesrepublik Deutschland der Verletzung der Menschenrechte angeklagt wurde, bzw. die Fälle, in denen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht wurde. Im Flyer finden Sie demnach nicht etwa nur subjektiv empfundene Verletzungen der Menschenrechte, sondern objektiv festgestellte Verletzungen.

Im Wesentlichen rügt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Verletzungen von Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren), Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) und Artikel 14 (Verbot der Benachteiligung - hier vor allem der Benachteiligung auf Grund des Geschlechts bzw. des Ehestandes) der Konventionen zum Schutz der Menschenrechte. Derartige Verletzungen der Menschenrechte durch bundesdeutsche Organe sind nun bei weitem nicht die Regel, jedoch die Ausnahme sind sie leider auch nicht, wie die vielfältigen Erfahrungen insbesondere des Väteraufbruchs für Kinder mit Urteilen deutscher Familiengerichte immer wieder zeigen.

Dabei decken sich unsere Erfahrungen mit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. In der Familienrechtssprechung (diese ist etwas anderes als das Familienrecht!) wird in nicht wenigen Fällen gegen das Menschen- und Bundesrechtrecht auf ein faires Verfahren, das Menschen- und Bundesrecht auf die Achtung des Privat- und Familienlebens und das Menschen- und Bundesverbot der Benachteiligung auf Grund des Geschlechts verstoßen. Um nur einige dieser Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Familiengerichte zu nennen:

Ich brauche wohl nicht zu erwähnen, dass solche Äußerungen von den entsprechenden Familienrichtern nicht schriftlich festgehalten werden.

In all diesen Fällen kann man nicht mehr von einem fairen Verfahren reden; schlimmer noch, es handelt sich um schiere Erpressung durch deutsche Familienrichter.

Während in diesen Fällen den Vätern jedoch noch ein Besuchsrecht eingeräumt wurde (bzw. den Kindern erlaubt wurde, noch einen minimalen Kontakt zu ihren Vätern halten zu dürfen), wird ein solches Recht den Vätern und Kindern in unzähligen anderen Fällen - schriftlich und moralisch rechtswidrig - nicht einmal mehr zugestanden - sei es auf dem Papier oder auch nur faktisch. Von einer Reihe solcher Fälle haben wir heute schon gehört und werden wir im Anschluss auch noch hören.

Folgen

Das Ganze hat sowohl persönliche, als auch gesellschaftliche Folgen. Eine gesellschaftliche Folge sei hier einmal genannt: wir haben in Deutschland kleine Gerichtsbezirke, für die lediglich ein Richter zuständig ist, und größere, die von mehreren Richtern betreut werden. Bei Letzteren wird oft so verfahren, dass Richter A alle Fälle behandelt, deren Familiennamen mit A bis G anfangen, Richter B betreut die Fälle, deren Familiennamen mit H bis N anfangen, usw. Nun spricht sich natürlich schnell herum, wie ein Richter i.d.R. entscheidet, bzw. welche Weltanschauung in Bezug auf ein Familienleben ein Richter vertritt. D.h., Scheidungswillige wissen von Anfang an, wie ihr Antrag auf Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht ausgehen wird. In größeren Gerichtsbezirken können sie sich dies an Hand des Anfangsbuchstabens ihres Nachnamens ausmalen, in kleineren leider nicht mal mehr das. Wohlgemerkt, unabhängig von Recht und Gesetz!

Weil jedoch nicht wenige Richter pauschal zuungunsten von Vätern und Kindern entscheiden, führt dies dazu, dass familiäre Krisen nicht auch gemeinsam durch gestanden werden, sondern bei, in diesen Fällen, einige Mütter dem Lockruf des Familienrichters folgen und vollkommen risikolos einseitig die Scheidung beantragen. Bei unseren Beratungsgesprächen hören wir nicht selten von Vätern, dass das Erste, was sie von ihren heutigen Ex-Frauen in Bezug auf eine bevorstehende Scheidung, von der sie bis dato nichts wussten, hören, der Satz ist: "Ich lass mich von dir scheiden und ich krieg Unterhalt von dir".

Meiner Ansicht nach rührt daher auch die Tatsache, dass überproportional mehr Scheidungen von Müttern eingereicht werden, als von Vätern. Nebenbei: in Cochem, wo es keinen lockrufenden Familienrichter gibt, ist der Anteil der Scheidungseinreichungen durch Männer und Frauen nahezu gleich verteilt.

Das Verhalten solcher Familienrichter, und die sie umgebenden weiteren Scheidungsbegleiter, ist daher nicht selten die eigentliche Ursache von Trennung und Scheidung und dem damit verbundenen Leid vieler Menschen - jung wie alt. Diese Richter behandeln folglich vielfach Fälle, die es nicht geben würde, wenn sie von vorn herein nach Recht und Gesetz urteilen würden; das Gesetz also nicht für die Begründung ihrer eigenen Weltanschauung missbrauchen würden.

Eine gesellschaftliche Folge dieser Menschenrechtsverletzungen ist also die Förderung von Trennung und Scheidung (das Unterhaltsrecht, zu dem ich auch noch kommen werde, tut ein weiteres hinzu), statt, wie es auch grundgesetzlich vorgeschrieben ist, die Förderung des Familienlebens. Ist etwa in den deutlich höheren Steuereinnahmen bei Scheidungsfamilien (Steuerklasse I statt III) die Ursache für dieses staatliche Verhalten zu suchen?

Um einem Missverständnis vorzubeugen: ich möchte hier keineswegs den primitiven Geschlechterkrieg schüren, und nur von guten Vätern und schlechten Müttern reden. Ich bin mir vielmehr bewusst, dass im umgekehrten Fall, also der pauschal familienrechtlichen Förderung von Vätern, es ebenso viele Väter geben würde, die dieses ausnutzen würden.

Ebenso möchte ich dem Missverständnis vorbeugen, pauschal alle Familienrichter und sonstigen Scheidungsbegleiter der Diskriminierung von Vätern zu bezichtigen. Ich bin mir auch hier bewusst, dass solch eine Diskriminierung nicht die Regel, aber leider auch nicht die Ausnahme, ist. Außerdem glaube ich, dass der Grund dieser Diskriminierung nicht auf einem Väterhass beruht, sondern auf einem jahrzehntelang öffentlich geprägten Bild von der fürsorgenden Mutter und dem nur auf sein eigenes Wohl bedachten Vater. Denn, seien wir einmal ehrlich, hatten wir, bevor wir in die Rechtswirklichkeit hineinkatapultiert wurden, nicht ebenso gedacht? Aber nun zurück zu den Folgen dieser Menschenrechtsverletzungen.

Jeder Mensch hat ein Weltbild. Ein Teil unseres Weltbildes ist es, dass wir in einem Rechtsstaat leben und uns auf Recht und Gesetz verlassen können. Wer jedoch erfahren muss, dass sich sein Ex-Partner auf eine brutale Weise von ihm trennen kann, ihm den Kontakt zu den Kindern verweigern kann, hohe Unterhaltsforderungen stellen und zudem erhalten kann, und wer dann auch noch von Scheidungsbegleitern nicht nur kein Recht, sondern auch noch sinngemäß für "schuldig" befunden wird (Unrecht also in Recht und Recht in Unrecht gekehrt wird), dessen Weltbild bricht leicht zusammen.

Bildlich gesprochen wird ihm der Teppich unter den Füßen weggezogen. Oftmals mit schweren psychischen Folgen, die Auswirkungen auf das ganze weitere Leben haben. Nicht selten verlieren Väter, die solch einer enormen Belastung über längere Zeit ausgesetzt sind, ihre gut bezahlten Jobs und werden zu ALG-II-Empfängern, mit weiteren sozialen Folgen.

Andere wiederum fühlen sich diesen Belastungen nicht gewachsen und wählen den Freitod, oder, schlimmer noch, nehmen ihre Familienangehörigen mit in den Tod. Von solchen Familiendramen berichten die Medien regelmäßig. Dann jedoch mit einem Unverständnis für das Handeln des Vaters. Nur wenige erkennen, dass die eigentliche Ursache in der extremen Doppelbelastung - völliger Kontaktabbruch zu den eigenen Kindern und von Organen des Rechtsstaates diffamiert zu werden - zu suchen ist.

Unterhalt

Aber unabhängig davon, ob der nicht-betreuungsberechtigte Ex-Partner Kontakt zu seinen Kindern haben darf oder nicht, er ist verpflichtet Unterhalt zu zahlen.

Unterhalt, und insbesondere Kindesunterhalt, zahlt die überwiegende Mehrheit natürlich gern, sofern sie auch gewiss sein kann, dass der Unterhalt auch bei den gemeinsamen Kindern ankommt. Und genau das ist eben nicht prinzipiell der Fall. Hierzu ein Zitat aus der Internetseite www.trennungsfaq.de:

"Es ist beispielsweise nicht erlaubt, die Kindergartengebühren selbst zu zahlen und diesen Betrag mit dem Unterhalt zu verrechnen. Die Verwendung des Unterhalts ist völlig frei. Die Mutter darf das Geld auch abheben und am nächsten Kiosk vertrinken, während das Kind wegen fehlender Beiträge vom Kindergarten verwiesen wird. Das deutsche Unterhaltsrecht gibt ihr die volle Freiheit dafür. Weitreichende Zwangsverpflichtungen mit detaillierter Auskunftspflicht gibt es nur zur Erwirtschaftung der Unterhaltsleistung, nicht für ihre Verwendung."

Soweit das Zitat.
Das heißt aber auch, und davon können einige Väter ein Lied singen, auch wenn Väter sich überproportional am materiellen Bedarf der eigenen Kinder beteiligen, bsplw. weil die Mutter sich lieber einen Zweiturlaub leistet, statt für angemessene Kleidung der eigenen Kinder zu sorgen, darf der Vater seine Mehraufwendungen nicht vom Unterhalt abziehen.

Der Begriff "Kindesunterhalt" suggeriert, dass es sich um einen Unterhalt für das oder die Kinder handelt. Das mag weit überwiegend auch zutreffen - jedoch nur eher zufällig. Denn faktisch bestimmt der Kindesunterhalt nur die Höhe der Summe, die der Vater an die Mutter leisten muss. Und zwar unabhängig davon, ob die Kinder bei der Mutter, oder bei ihm selbst leben. Denn, und das habe ich selbst erlebt, leben die Kinder im Haushalt des Vaters, dann erhält der Vater nur dann Kindesunterhalt (und auch Kindergeld), wenn die Kinder auch bei ihm gemeldet sind. Zieht der Vater jedoch mit den Kindern aus dem vormals gemeinsamen Haushalt aus, dann benötigt er zur Ummeldung der Kinder die Unterschrift der Mutter. Verweigert sie ihm diese innerhalb des Trennungsjahres, erhalten er und die Kinder keinen Cent Kindesunterhalt und auch kein Kindergeld. Im Gegenteil, die Mutter ist sogar berechtigt, Kindesunterhalt vom Vater zu fordern, obwohl die Kinder nicht bei ihr leben.

Und wie steht es mit der Unterhaltsleistungsbereitschaft? Hier hält sich seit Jahrzehnten hartnäckig das Gerücht, dass die überwiegende Mehrheit der Väter nicht bereit ist, Unterhalt zu zahlen. Nicht selten hört man von 90% und mehr. Beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend steht, dass ein Viertel der Frauen keinen Kindesunterhalt erhält. Von den berechtigten Vätern, die keinen Unterhalt erhalten, findet man kein Wort.

Ganz andere, und wahrscheinlich realistischere Zahlen findet man bei der im Jahr 2000 vom Bundesministerium für Justiz in Auftrag gegebenen, so genannten Proksch-Studie. Dort geben - gerundet - nur 9% der Mütter, die sich mit den Vätern das Sorgerecht teilen, an, keinen Kindesunterhalt zu erhalten. Bei den Müttern mit alleinigem Sorgerecht waren es dagegen 27%.

Jedoch Väter, die das alleinige Sorgerecht inne hatten, gaben zu 39%, und Väter, die sich die Sorge mit den Müttern teilten, deren Kinder aber bei ihnen lebten, gaben zu 48% an, keinen Kindesunterhalt zu erhalten.

Nebenbei: Aus der Feststellung, dass ein Viertel der Frauen angibt, keinen Unterhalt zu erhalten (wie gesagt, die deutlich höhere Anzahl der Väter, die keinen Unterhalt erhalten, wird dabei stillscheigend unter den Tisch gekehrt), schließt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nicht etwa, dass mehr für Unterhaltsempfänger, sondern dass mehr für Frauen allgemein getan werden muss!

Es ist an der Zeit, dass die Politik und insbesondere das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Mär vom unterhaltsverweigernden Vater nicht weiter schürt und sich stattdessen der Realität widmet.

Nun ist natürlich Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit nicht das gleiche. Nicht wenige "Unterhaltsverweigerer" sind auf Grund ihrer finanziellen Situation gar nicht in der Lage, Unterhalt zu leisten. Ich denke da nur an die vielen Väter und Mütter, die monatlich weniger als 1.000 Euro mit nach Hause bringen. Bei einem Selbstbehalt von 900 Euro bleibt da nur wenig bis gar nichts zu verteilen. Von den ALG-II-Empfängern, und denjenigen, die von deutschen Scheidungsbegleitern erst zu ALG-II-Empfängern gemacht wurden, ganz zu schweigen.

All diese, denen man nicht die Butter auf dem Brot belässt, zählt man statistisch zu den "Unterhaltsverweigern" und schürt somit weiterhin das falsche und politisch gefährliche Bild vom bösen Vater, der sich einen Dreck um die eigenen Kinder schert.

Kommen wir zur Höhe des Unterhalts. Niemand würde auf die Idee kommen, einem Vater einer intakten Familie, der, sagen wir einmal 1.500 Euro netto mit nach Hause bringt, dazu zu verpflichten, einen Zweit- oder gar Drittjob anzunehmen, um einen fiktiv festgesetzten Bedarf seiner Familie decken zu können. Im Gegenteil, heute redet man davon, dass sich Väter neben ihrem Beruf mehr Zeit für ihre Familien nehmen sollen.

Aber genau das, nämlich die Verpflichtung, einen fiktiv festgesetzten Bedarf decken zu können, legt man insbesondere Vätern verstärkt auf, sobald sie geschieden werden. Ich bin der Meinung, dass die Höhe des Kindesunterhalts bei mehr als einem unterhaltsberechtigten Kind in keinem gesunden Verhältnis zum Selbstbehalt, den man dem Verpflichteten lässt, mehr steht.

Weiterhin finde ich es eine Unverschämtheit, dass sich der Staat mit der Eingruppierung von Unterhaltspflichtigen in die Steuerklasse I an Scheidungsfamilien bereichert. Bei mir sind dies 380 Euro, die ich monatlich zusätzlich zu meinen Steuern und Sozialabgaben auf Grund der Steuerklasse I an den Staat abführen muss.

 Was Außenstehende nicht wissen: mit der Eingruppierung in die Steuerklasse I, Ehegatten- und Kindesunterhalt ist aber noch lange nicht Schluss! Denn alle Sozialleistungen, auf die man normalerweise ein Anrecht hätte, entfallen ausgerechnet bei denjenigen, die allein oder weitgehend allein für den materiellen Unterhalt der gemeinsamen Kinder aufkommen. Der Grund? Bei der Anspruchsberechnung werden einerseits die Kinder nicht berücksichtigt (man gilt also als kinderlos), andererseits aber auch nicht der geleistete Kindesunterhalt.

Die Liste ließe sich beliebig erweitern.
Aber auch damit sind wir noch lange nicht am Ende: Auch hier ließe sich die Liste noch beliebig erweitern.

Dass alleinerziehende Mütter keine weiten Sprünge mit ihren finanziellen Ressourcen machen können, ist durch die allgemeine Berichterstattung hinreichend bekannt. Dass aber auch Unterhaltspflichtige entgegen eines permanent gepflegten Gerüchts oftmals auch am Rande oder unterhalb der Armutsgrenze leben, darüber wird so gut wie gar nicht berichtet.

Und wie lebt es sich mit günstigenfalls 1.200 Euro, i.d.R. jedoch weitaus weniger - der Selbstbehalt von Unterhaltszahlern in Lohn liegt bei 900 Euro, der von Arbeitslosen gar nur bei 770 Euro?

Kurz: Unterhaltspflichtige sind der sozialen und gesellschaftlichen Isolation ausgesetzt.

Die Folgen dieses Unterhaltsunrechts sind für die Betroffenen schon enorm. Kaum Beachtung finden jedoch die Folgen für die Kinder und den Fortbestand unserer gesamten Gesellschaft. Denn der überwiegende Teil der heute Geschiedenen, Mütter wie Väter, ist finanziell nicht in der Lage, ausreichend für das Alter vorzusorgen. Gelangen diese dann ins Rentenalter, dann werden primär die eigenen Kinder zur Finanzierung des Lebensabends herangezogen. Diese unsere Kinder werden also verpflichtet werden, für den Unterhalt der eigenen Eltern und, auf Grund des Generationenvertrages, auch noch für den Unterhalt der heute im Luxus lebenden Kinderlosen aufzukommen. Wobei Letztere sogar noch den größeren Teil des Kuchens erhalten werden. Was bleibt dieser Generation dann noch, um eine eigene Familie aufzubauen?

Schließen möchte ich mit einem Aufruf an die Politik, dieser Förderung von Trennung und Scheidung endlich ein Ende zu bereiten, sowie einem Aufruf an Familienrichter, sich für das Recht auf ein faires Verfahren, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und dem Verbot der Benachteiligung auf Grund des Geschlechts bzw. des Ehestandes einzusetzen, wie es ihnen von Grundgesetz und seinem Auftraggeber, nämlich uns, dem Volk aufgegeben, und wie es von der Charta der Menschenrechte gefordert wird.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.