Aus einem Hilferuf, den der Vater am 05.09.2000 in das Gästebuch von www.sorgerecht.de schrieb


Wer kann uns (meinen Söhnen und mir) helfen? Wer weiß Rat?

Unser Fall:

1992 Abschluß meines Studiums, Heirat und ungewollte Arbeitslosigkeit. Zeitweise Tätigkeiten in unterqualifizierten Jobs (u.a. Bau).

1994 Geburt unseres 1. Sohnes. Ich übernehme weitgehend Erziehung und Haushalt. Halte die Familie aber mit Gelegenheitsjobs, Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe und einer selbständigen Tätigkeit "über Wasser".

1995 Geburt unseres 2. Sohnes.

1996 Meine Frau arbeitet wieder. Mittlerweile betreue ich die Kinder alleine. Der Älteste geht nachmittags in einen Kindergarten.

Wir (eigentlich sie) planen (plant), das Haus, in dem wir wohnen und das ihren Eltern gehört, mit Hilfe ihrer Bausparverträge zu renovieren. Wenn meine Frau spät abends von ihrer Arbeit kommt, renoviere ich, nachdem ich die Kinder zu Bett gebracht habe, das Haus.

Silvester 1996 verbringen wir bei Freunden. Gegen 22 Uhr verläßt sie die Feier und läßt mich mit Kindern und ohne PKW zurück.

Anfang 1997 teilt sie mir mit, daß sie einen anderen kennen gelernt hat. Es kommt zum Streit. Wir schlafen in getrennten Räumen. Eines nachts kommt unser Ältester zu mir und sagt, daß Mama nicht da sei. Diese und die folgenden Nächte verbringt sie, wie ich später feststellen konnte, im PKW ihres Neuen. Anfang April 1997 bemühe ich mich um eine eigene Wohnung. Mitte April verfüge ich bereits über einen Mietvertrag (Mietbeginn 01.05.1997), renoviere aber dennoch abends, wenn sie von der Arbeit kommt und ich die Kinder bereits zu Bett gebracht habe, (nun ihr Haus) weiter. Mit Hilfe des Jugendamtes treffen wir die Vereinbarung, daß sie bis zu meinem Auszug Rücksicht auf mich nimmt. Eines abends kommt sie zu mir und teilt mir mit, daß an diesem Abend ihr Neuer zum "üben" kommt. Ich bitte sie, mir dies nicht anzutun. An diesem Abend habe ich noch ein Vorstellungsgespräch. Als ich dann nachts nach Hause(?) komme, liegt er nackt auf dem Eßtisch. Sie "üben"! Es kommt abermals zum Streit.

Bei meiner neuen Vermieterin erreiche ich, daß ich schon vor Mietbeginn meine Wohnung renovieren kann (die Renovierung ihres Hauses führe ich nun nicht mehr weiter). Tagsüber betreue ich nun die Kinder (sie arbeitet) und nachts renoviere ich. Sie drängt mich immer offener und unter den Augen der Kinder zum sofortigen (vorzeitigen) Auszug. In der 1. Maiwoche ziehe ich endlich um. Der Umzug zieht sich hin, da ich tagsüber die Kinder betreue. Sie verlangt aber bereits jetzt von mir die Hausschlüssel, obwohl noch ein Teil meiner Möbel in ihrer Wohnung sind, damit ihr Neuer (ein Obdachloser) einziehen kann. In der 2. Maiwoche ist mein Umzug endgültig abgeschlossen (bis auf mein Fahrrad). Weiterhin betreue ich die Kinder auf ihren Wunsch tagsüber. Den Ältesten bringe ich für 3 Std. in den Kindergarten (zu Fuß 45 min. für einen Weg; bei jedem Wetter!). Eines Morgens, als ich die Kinder bei ihr abholen wollte, kommt es zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen ihrem Neuen und mir, weil ich nicht einsah, daß ich mir nach einer sehr unhöflichen Aufforderung seinerseits, die Schuhe ausziehen sollte, wenn ich die Wohnung betrat (wenige Tage vorher habe ich noch in der Wohnung gewohnt!). Er greift mich vor den Kindern an. Es kommt zu einem sehr heftigen Prügelei vor den Augen der Kinder!

Bei einem späteren Gespräch beim Jugendamt behauptet sie, ich hätte ihn angegriffen und ihn geschlagen, obwohl er unseren Jüngsten auf dem Arm gehabt habe. Außerdem würde ich die Kinder sexuell belästigen. Sie besteht darauf, daß ich die Wohnung nun nicht mehr betreten darf; ich muß die Kinder vor der Haustüre bei ihr abholen. Erregt teile ich ihr nun mit, daß sie meine Wohnung nun auch nicht mehr betreten darf. Nun mischt sich erstmals die Frau vom Jugendamt ein, und sagt, daß ich meiner Ex den Zutritt zu meiner Wohnung nicht verweigern sollte. Ich sollte doch mal an die Kinder denken!

Für den Herbst habe ich einen neuen Kindergartenplatz in meiner Nähe bekommen. Nach ihrer Aussage sei es ihr nun nicht zuzumuten, mit dem PKW unseren Ältesten in den neuen Kindergarten zu fahren (Fahrtzeit mit PKW max. 5 min). Ich hole beide Kinder daher morgens bei ihr ab (zu Fuß 20 min. bzw. später mit Fahrrad und Anhänger 7 min.), bringe den Ältesten für den Vormittag zum Kindergarten und betreue die Kinder bis ca. 18:30 Uhr (Vereinbarung wurde mit Hilfe des Jugendamtes getroffen).

Es kommt des öfteren vor, daß sie sich wesentlich verspätet und mir die Kinder dann bereits eingeschlafen sind. Sie besteht darauf, daß die Kinder geweckt werden, damit sie die Nacht bei ihr verbringen. Aber am nächsten morgen hole ich die Kinder wieder um 07:30 Uhr bei ihr ab! Es gab noch viele unschöne Szenen vor den Kindern. Ich lebe mittlerweile von DM 1100,00 Arbeitslosenhilfe zzgl. geringfügiger Einnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit, die ich nachts verrichte. Ich bin in Lohnsteuerklasse I, zahle den Kindergartenbeitrag, kleide die Kinder ein (während der Ehe hatten Kinder nur Kleidung aus 3. Hand; alles Geld floß in Bausparverträge und Wertpapiere) betreue tagsüber die Kinder; aber das Kindergeld behält sie für sich!

Sie macht sich selbständig. Ihr Neuer arbeitet bei ihr. Eines Tages, so habe ich von Freunden erfahren, putzt er (von Beruf Masseur) ihre KG-Praxisräume. Als er fertig ist, verlangt sie von ihm, nun bei ihr zu Hause weiter zu putzen. Daraufhin schlägt er sie (hätte ich vielleicht auch mal machen sollen). Sie trennen sich.

Ende 1997 finde ich einen Tagesjob in meinem Beruf (zeitlich begrenzt auf 6 Monate). In jeder Mittagspause hole ich den Ältesten mit dem Fahrrad vom Kindergarten ab und bringe ihn zur Schwiegermutter. An 3 Tagen in der Woche leben die Kinder nach meiner Arbeit bei mir, an einem Tag bei ihr. An den Wochenenden wird abgewechselt.

Wir vereinbaren, daß wir uns gütlich scheiden lassen (einvernehmliche Scheidung). Eine Scheidungsfolgenvereinbarung sowie ein Schriftstück zur Umgangsregelung entwerfe ich, wobei sie sich um den gemeinsamen Anwalt kümmern will. In meinen Vorschlägen will sie die Absätze, in denen ich vorschlage, daß das Kindergeld ausschließlich den Kindern zu Gute kommen solle, und daß der örtliche Lebensmittelpunkt der Kinder wegen der engen Beziehung der Kinder zu Oma und Opa mütterlicherseits die bisherige Stadt bleiben solle, gestrichen haben. Mehrfach verschiebt sie die Einreichung der Scheidung, bzw. das Suchen nach einem gemeinsamen Anwalt.

1998 habe ich endlich einen festen Job im öffentlichen Dienst; allerdings 120 km vom bisherigen Wohnort entfernt. Die Strecke fahre ich der Kinder wegen täglich mit dem Zug. Gesamtfahrtzeit pro Tag: ca. 4 Std. 45 min. Die Kinder gehen mittlerweile in eine Kindertagestätte. Nun kann ich die Kinder nur noch an 2 Tagen sowie jedes 2. Wochenende zu mir nehmen. An den anderen beiden Tagen hole ich Arbeitszeiten heraus, die ich für die Tage mit den Kindern benötige. Da die Tagesstätte um 17:00 Uhr schließt, ich aber erst mit dem Zug um 17:30 Uhr zu Hause bin, hat meine Ex die Betreuung der Kinder an den "Papatagen" diese 1/2 Std. für mich übernommen. Hierfür verlagt sie nun auch noch Geld von mir! Aber, da ich die Kinder alleine einkleide und früher für sie kostenlos die Kinder betreut habe, sehe ich nicht ein, ihr diesen Dienst auch noch zu vergüten. Mittlerweile hat sie ca. DM 200.000 für die Renovierung ihres Hauses ausgegeben, während sie seit 1997! nur ca. DM 150 für Kleidung für die Kinder ausgegeben hat. Im Durchschnitt habe ich hingegen DM 1900 pro Jahr für Kleidung für die Kinder ausgegeben!

Ende 1998 muß unsere Ältester ins Krankenhaus. Ich verbringe Tag und Nacht bei ihm. Sie macht keine Anstalten, mal eine Nacht bei ihrem Sohn zu bleiben. Am Sonntag vertritt sie mich für 3 Stunden. Ich nehme unseren Jüngsten, den sie mitgebracht hat, auf ihren Wunsch mit. Ich gehe spazieren, bestehe aber diesmal nicht darauf, daß er läuft, sondern trage ihn. Schließlich will ich mich ja auch mal bewegen. Ich bemerke, daß er ziemlich heiß ist. Als ich ihn nach den 3 Stunden wieder meiner Frau übergebe, und sie auf die überhöhte Temperatur unseres Jüngsten hinweise, teilt sie mir mit, daß sie weiß, daß er Fieber hat!

Des öfteren kommt es vor, daß die Kinder mir gegenüber angeben, daß sie lieber bei mir wohnen wollten als bei ihrer Mutter. Wenn die Kinder nicht zur Mutter wollen, muß ich nun auch noch mit ihnen schimpfen, obwohl ich doch weiß, wie sie sich den Kindern gegenüber verhält.

Nachdem ich nun meine Probezeit überstanden habe, und es sicher ist, daß ich meine Arbeitsstätte behalten werde, reicht sie die Scheidung ein. Nun aber nicht mehr einvernehmlich. Vielmehr verlangt sie nun das alleinige Sorgerecht. Begründung: das ständige Hin und Her belaste die Kinder (stimmt!) aber ich würde wie ein Buchhalter darauf bestehen, daß die Kinder gleich viele Nächte bei mir verbringen müssen, wie bei ihr! Sie hätte sich schon mehrfach angeboten, die Kinder die ganze Woche über zu betreuen. Da ich nun sehe, daß es zwecklos ist, auf ein gemeinsames Sorgerecht hinzuarbeiten, beantrage nun auch ich das alleinige Sorgerecht. Ich würde meine Arbeitszeit auf 50% beschränken und könnte dann um 15:30 Uhr die Kinder von der Tagesstätte abholen und bis zum nächsten morgen ohne Fremdbetreuung versorgen. Für eine Betreuung für Ausnahmefälle (wenn sofortiges Handeln angesagt ist) hatte ich vorgesorgt. Meine Frau gibt vor Gericht und vor dem Jugendamt an, ihre Arbeitszeit den Bedürfnissen der Kinder anpassen zu können. Allerdings war sie bisher hierzu auch nicht in der Lage. Vielmehr wurden die Kinder (wie ich erst im nachhinein festgestellt habe) von der Schwiegermutter von der Kindertagesstätte abgeholt, da meine Ex an der VHS und der AOK Kurse gibt. Aus den selben Gründen werden die Kinder abends von einem Babysitter betreut. Wie ich den neuen Heften der VHS und der AOK entnehmen kann, gibt sie auch in Zukunft weiterhin Kurse an diesen Tagen und ist somit auf Fremdbetreuung angewiesen.

Vom Richter wurde ich aufgefordert, ein Konzept über die Betreuung der Kinder und die Finanzierbarkeit zu erarbeiten, falls das Sorgerecht auf mich übertragen werden sollte. Meine Frau wurde hierzu nicht aufgefordert!

Nach Erstellung des Konzeptes kam es noch zu offensichtlich provozierten Streitigkeiten in Bezug auf die Einschulung unseres Ältesten. Ein Einschulungstest ergab, daß er geringe feinmotorische Störungen hat und daher zurückgestellt werden sollte. Wir waren dennoch aus mehreren Gründen für eine Einschulung. Dennoch verlangte sie von mir ein Gespräch beim Jugenamt um genau dieses Thema. Das Gespräch ergab, wie nicht anders zu erwarten, daß unser Ältester eingeschult wird und seine Feinmotorik von einer Fachkraft verbessert werden sollte. Bei diesem Gespräch habe ich von noch weiteren Einschulungstests erfahren, die meine Ex hat durchführen lassen. 3 ergaben keine Bedenken für eine Einschulung. Außerdem würde unser Ältester bald noch einem weiteren Test auf Schultauglichkeit unterzogen. Während wir unser Gespräch beim Jugendamt führten sollte er einem Verfahren zur Verbesserung der Mutter - Kind - Beziehung unterzogen werden. Die Ursachen für die schlechte Beziehung werden beim Kind gesucht, nicht bei der Mutter! Sie bot mir an, ich könnte im Anschluß an das Gespräch beim Jugendamt mitgehen. Ich sagte zu, woraufhin sie nun sagte, eigentlich gehe es ja nur um die Mutter - Kind - Beziehung und es wäre zweifelhaft, ob das Ergenbnis uns noch an diesem Tage mitgeteilt wird. Ich ging dennoch mit. Mußte dann aber feststellen, daß es um den weiteren Test auf Schultauglichkeit ging. Das Ergebnis des Tests war, daß von einer Einschulung abgeraten wird. Nun plädierte sie mit einem mal gegen eine Einschulung, obwohl wir nur 2 Stunden vorher das Für und Wider erörtert hatten und eine Lösung gefunden hatten. Wir vereinbarten daraufhin ein weiteres Gespräch beim Jugendamt. Nun erst mischte sich die Frau vom Jugendamt ein und legte mir dar, daß es doch besser für das Kind sei, eine Förderschule zu besuchen. 3 Tests ergaben keine Bedenken für und 2 Tests ergaben Bedenken gegen eine Einschulung! Ich bat noch um einen Tag Bedenkzeit. Ich entschloß mich nun auch für die Förderklasse. Nun aber wollte ich, um vor weiteren Überraschungen sicher zu sein, den Antrag auf Rückstellung selbst in der Schule abgeben und mich gleichzeitig noch über die durchgeführten Tests erkundigen. Daher habe ich den Antrag zwar ausgefüllt, aber nicht unterschrieben und bat am nächsten Tag um ihre Unterschrift. Nun teilte sie mir mit, daß dies nicht mehr nötig sei. Auch am folgenden Tag habe ich sie nochmals telefonisch gebeten, den Antrag zu unterschreiben. Nun wollte sie sich allerdings "auf keine weiteren Diskussionen mehr einlassen". Erst am Pfingstsamstag überreichte sie mir den unterschriebenen Antrag. Nun aber waren Pfingstferien und ich konnte den Antrag nicht mehr persönlich in der Schule abgeben. Ich warf ihn daher in den Briefkasten der Schule. Nach den Pfingstferien hat die Schule auch entsprechend reagiert.

Auf Grund dieser provozierten Uneinigkeit reichte meine Ex nun einen Antrag auf Eilentscheidung zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts zu ihren Gunsten ein.

Bei dem anschließenden Gerichtstermin wurde ich (verkürzt gesagt) vom Richter vor die Wahl gestellt, entweder ich stimme zu, daß das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Dauer des Scheidungsverfahrens auf meine Frau übertragen wird und wir behalten das gemeinsame Sorgerecht, oder er bestimmt eben dies und das Sorgerecht wird zusätzlich solange auf meine Frau übertragen. (Eine) Begründung: es sei nicht zum Wohl der Kinder, daß ich halbtags arbeite, dadurch weniger Rentenansprüche erwerbe und später dafür dann auf Kosten der Kinder leben müsse.

Ich verstehe die Welt nicht mehr. Ich war derjenige, der die Kinder bisher versorgt hat, ich bin ihre Hauptbezugsperon, ich verzischte zugunsten der Kinder auf Vieles. Meine Frau ist zu keinem Verzischt ihres Lebensstandards zugunsten der Kinder bereit. Im Gegenteil sie investiert weiterhin in ihr Haus. Es scheint mir offensichtlich, daß der von mir zu leistende Kindesunterhalt (ca. DM 1000 pro Monat) nur zur Finanzierung ihres Hauses dienen wird. Ich werde weiterhin alleine für Kleidung der Kinder sorgen müssen, wenn ich nicht will, daß sie noch weiter "verwahrlosen".

Ausgangspunkt war, daß das ständige Hin und Her zwischen den Eltern ein Ende hat und die Kinder endlich Ruhe finden. Diese Lösung habe ich geboten. Nun aber werden die Kinder täglich von meiner Ex(?) zur Tagesstätte gebracht, am Nachmittag von der Schwiegermutter dort abgeholt, von von ca. 17:30 Uhr bis ca. 18:30 Uhr von meiner Ex betreut um anschließend vom Babysitter ins Bett gebracht zu werden!? Ich darf sehr zum Leidwesen der Kinder diese nur noch jedes 2. Wochenende sehen.

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