Rechtsanwältin der Mutter 25.06.1997
Schreiben zur Kinderbetreuung

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Sehr geehrter Herr ...,

hiermit zeige ich an, daß mich Ihre Ehefrau mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat.

Gegenstand meiner Beauftragung ist grundsätzlich die Betreuung sowie der Umgang mit den Kindern.

Meine Mandantin teilt mit, daß mit Hilfe des Jugendamts eine Absprache getroffen wurde, die allerdings aus verschiedenen Gründen, auf die ich derzeit nicht näher eingehen möchte, nicht immer unbedingt praktikabel ist.

Außerdem hat es hier wohl in der Vergangenheit schon mal Mißverständnisse gegeben, so daß es sinnvoll ist, eine entsprechende Vereinbarung nochmals zusammenzufassen:

  1. In der Zeit von montags, dienstags + donnerstags von 07.30 Uhr - 18.30 Uhr wird meine Mandantin die Kinder zur Betreuung tagsüber zu Ihnen bringen.
  2. Freitags wird meine Mandantin in der Zeit von 07.30 Uhr - 13.30 Uhr die Kinder zu Ihnen bringen, weil Ihre Frau freitags nachmittags frei hat und sich dann auch mit den Kindern befassen und mit ihnen etwas unternehmen möchte.
  3. Die Wochenenden sollten so gestaltet werden, daß jeder von Ihnen jedes 2. Wochenende die Kinder bei sich hat, was bedeutet, daß Sie die Kinder samstags um 09.00 Uhr abholen und sonntags um 17.30 Uhr zu meiner Mandantin zurückbringen könnten.
  4. Da meine Mandantin ziemlich regelmäßig jeden Mittwoch frei haben wird, wird sie mittwochs die Kinder bei sich behalten und entsprechend selbst betreuen und versorgen.
  5. Von der ...-Tagesstätte wurde verlangt, daß einer von Ihnen als Ansprechpartner benannt wird, um auszuschließen, daß mögliche Unstimmigkeiten zwischen den Eheleuten in den Kindergarten hineingetragen und damit auch die Kinder belastet werden. Da der Informationsfluß zwischen Ihnen und meiner Mandantin nicht immer funktioniert, und Sie durch Ihre nächtliche Arbeit auch beansprucht sind, so daß tagsüber durchaus Konzentrationsmängel auftreten können, legt meine Mandantin Wert darauf, daß sie als Ansprechpartner ber der ...-Tagesstätte angegeben wird. Hierzu darf ich Sie bitten, uns Ihr Einverständnis mitzuteilen.

    Dies erscheint um so wichtiger, als Sie ohne Rücksprache und Information mit meiner Mandantin die Kinder in einem anderen Kindergarten angemeldet haben.

    Meine Mandantin kann Vorkehrungen treffen, daß die Kinder entsprechend betreut und jeweils abgeholt werden im Kindergarten.

    Es sollte bei dieser Regelung auch wirklich vermieden werden, daß persönliche Streitigkeiten, die möglicherweise im Moment noch zwischen Ihnen und Ihrer Frau stehen, an die Kinder herangetragen werden.
Umgangsregelungen mit den Kindern sollten im Interesse und zum Wohl der Kinder erfolgen. Die Eltern sollten hier im Stande sein, ihre persönlichen Probleme zurückzustellen, damit die Kinder nicht noch zusätzlich unter der Trennungssituation zu leiden haben und möglicherweise dadurch Belastungen ausgesetzt sind, die zu Verhaltensstörungen führen könnten.

Ich darf Sie deshalb bitten, mir bis zum 10.07.1997 schriftlich Ihr Einverständnis zu der obigen Regelung mitzuteilen.

Ich muß Sie darauf hinweisen, daß meine Mandantin nach wie vor im Intersse der Kinder gewillt ist, sämtliche Vorgänge gütlich zu regeln.

Dies setzt aber auch ein Entgegenkommen von Ihnen voraus.

Wenn Sie uns dieses Entgegenkommen nicht zeigen können, müßte ich meiner Mandantin nach erfolglosem Fristablauf raten, die Angelegenheit einer gerichtlichen Klärung beim Amtsgericht Villingen-Schwenningen zuzuführen.


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