Anwalt der Mutter 01.03.2000
Aufkündigung des gemeinsamen Sorgerechtes, Eidesstattliche Erklärung der Mutter

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Dieses Schreiben trägt den Eingangsstempel vom 03.03.2000 beim Anwalt des Vaters. Der Vater erhielt dieses Schreiben erst am 11.03.2000, obwohl in diesem Schreiben eine Frist bis zum 10.03.2000 gesetzt wurde.


Sehr geehrter Herr Kollege ...,

Ihnen ist bekannt, daß ich in der obigen Familiensache ... VS-Schwenningen anwaltlich vertrete.

Meine Mandantin hält es für erforderlich, daß die bisherige Praxis des gemeinsamen Sorgerechts abgeändert wird. Ihr Mandant bestand bislang darauf, daß die Kinder in einem regelmäßigen Turnus zum einen bei ihm und dann wiederum bei meiner Mandantin übernachten. Wie der Wechsel zwischen den Elternteilen abgewickelt wurde, können Sie dem anliegenden Entwurf der eidesstattlichen Erklärung entnehmen. Die Erzieherinnen des Kinderhorts haben zwischenzeitig meiner Mandantin aufgrund der beobachteten Störungen empfohlen, einen Kinderarzt hinzuziehen. Er stellte in der ersten Untersuchung offensichtliche Konzentrationsprobleme fest. Insoweit verweise ich auf das Schreiben Herrn Dr. ... vom 24.02.2000.

Weil die Kinder durch das Hin und Her überfordert waren, ist meine Mandantin in den letzten Tagen dazu übergegangen, sie schon früher, nämlich gegen 14.00 Uhr, aus dem Kinderhort abzuholen und persönlich zu betreuen. Das ist jedoch mit beruflichen Erschwernissen verbunden, arbeitet meine Mandantin doch als selbständige Krankengymnastin.

Meine Mandantin schlägt vor, daß die Kontakte mit dem Vater auf das übliche Besuchsrecht reduziert werden und er zum Ausgleich die Kinder während seiner Ferienzeit in größerem Umfang zu sich nehmen kann. Beide Kinder können dem bisherigen Hin und Her nicht mehr weiter ausgesetzt werden.

Ich bitte Sie, alsbald eine Stellungnahme Ihres Mandanten einzuholen, damit sich ein Sorgerechtsverfahren vermeiden läßt. Ich gehe davon aus, daß Sie sich bis 10.03.2000 erklären können.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen


Eidesstattliche Erklärung

Ich, ... VS-Schwenningen bin über die Bedeutung einer eidesstattlichen Erklärung unterrichtet. Über die Strafbarkeit falscher Aussagen belehrt, erkläre ich zur Vorlage an das Gericht an E i d e s statt.

Bislang übte ich gemeinsam mit meinem Mann die elterliche Sorge über unsere Kinder ... geb. am 18.01.94 und ... geb. am 06.06.95 aus. Auf den Wunsch meines Mannes übernachten die Kinder von Mittwoch auf Donnerstag und von Donnerstag auf Freitag bei ihm. Alle zwei Wochen halten sie sich von Freitagabend bis Montagmorgen in der Frühe ebenfalls bei ihm auf. Da er der Arbeit wegen frühmorgens um 6.00 Uhr aufstehen und die Kinder zur gleichen Zeit wecken muß, haben sie in der Regel zu wenig geschlafen. Denn mein Mann holt sie bei mir abends um 18.00 Uhr erst ab, so daß er sie, wie es eigentlich aufgrund der frühen Aufstehzeit erforderlich ist, nicht um 19.00 Uhr zu Bett bringen kann. Da auch ich berufstätig bin, sind die Kinder im Kinderhort untergebracht. Haben sie bei ihrem Vater geschlafen, sind die regelmäßig übermüdet und schlafen dann schon auch auf der Heimfahrt, wenn ich sie um 17.00 Uhr abgeholt habe, ein. Da der Kinderhort regelmäßig um 17.00 Uhr schließt muß ich die Kinder dort jeweils abholen und sie bis zur Ankunft meines Mannes gegen 18.00 Uhr bei mir bereithalten.

Infolge der Übermüdung sind die Kinder tagsüber quengelig und unkonzentriert, Ich versuchte deshalb verschiedentlich, mit meinem Mann darüber zu sprechen, daß die Kinder unter der Woche bei mir durchgehend übernachten und so zu ihrem notwendigen Schlaf kommen. Er läßt jedoch nicht mit sich reden, sondern besteht wie ein Buchhalter darauf, daß die Kinder bei ihm gleich viele Nächte verbringen müssen wie bei mir. Vor allem war es auch nicht möglich, mit meinem Mann über die bei ... eingetretene Änderung zu sprechen. Seit er gemeinsam mit dem Vater im Januar verreist war, ist er bislang besonders unruhig gewesen. Darüber hinaus fällt an ihm schon seit geraumer Zeit die Antriebslosigkeit auf. Auf eindringliche Empfehlung der Erzieherinnen habe ich zwischenzeitlich ... durch einen Kinderarzt untersuchen lassen. Er ermittelte bei ihm Konzentrationsprobleme. An ... wiederim fällt ein deutlich verringertes Durchhaltevermögen auf.

Streit gibt es nun auch über die Einschulung von ... Sie sollte in diesem Jahr im September stattfinden. Dann ist er 6 Jahre und 8 Monate alt. Hiergegen hatte sich mein Mann schon im letzten Jahr ausgesprochen. In einem Gespräch am Sonntag, den 05.02.2000 gab er vor, von einer Kindergärtnerin gehört zu haben, daß die Verbindungslehrerin ... die Einschulungsfähigkeit abgesprochen habe. Meine Rückfrage beim Kinderhort ergab, daß diese Behauptung nicht zutraf. Nach den bisher gemachten Erfahrungen steht für mich zu erwarten, daß mein Mann alles daran setzt, die Einschulung von ... in diesem Jahr zu verhindern. Er ist nämlich der Meinung, daß ... ebenso wie er früher selbst erst mit 7 Jahren eingeschult wird.

Die Kinder sind bei der jetzigen Regelung einem ständigen Hin und Her ausgesetzt. Nahezu alle zwei Tage sind sie bei einem Elternteil untergebracht, wobei mein Mann sie unter der Woche abends nur deswegen holt, um mit ihnen gemeinsam ein bis zwei Stunden ab 18.00 Uhr verbringen zu können. Insoweit muß ich es ihm auch noch abnehmen, die Kinder vom Hort abzuholen. Werden die Kinder wiederum krank, bin ich ausschließlich zuständig, weil mein Mann faktisch aufgrund seiner Arbeit in Stuttgart sich dann der Kinder nicht annehmen kann.

Im Zusammenhang mit den Fragen um die Kinder ist eine Kommunikation mit meinem Mann kaum möglich. Unser Verhältnis ist insoweit nicht nur gespannt, sondern auch vergiftet. Hierzu ein kleines Beispiel: Im vergangenen Jahr behauptete er, die Erzieherinnen hätten sich darüber beschwert, daß die Kinder dann schlampig ankämen, wenn sie bei mir übernachtet hätten. Meine Rückfrage ergab jedoch, daß keine der Erzieherinnen sich so geäußert hatte und vor allem hierzu keinerlei Anlaß gegeben war.

VS-Schwenningen, .....


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