Mutter 20.07.1997
Reaktion auf Schreiben zur Kinderbetreuung

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Sehr geehrter Herr ...,

im Brief meiner Rechtsanwältin vom 25.6.1997 geht es weder um Umgangsrecht noch um Sorgerecht. Es geht lediglich um praktikable Lösungen im Alltag, die Herr ... bis dahin trotz schriftlicher Vereinbarungen nicht eingehalten hat bzw. verhindert hat durch unsinnige Gründe.

Sollte dies in Zukunft weiterhin so sein, wäre ein gemeinsames Sorgerecht nicht möglich.

Zu Punkt 2: Es ist hoffentlich verständlich, daß eine berufstätige Mutter bei freiem Nachmittag diesen mit ihren Kindern verbringen möchte. Einzelfallregelungen, etwa, wenn zu den Großeltern nach Neuss gefahren wird, sind hierbei nicht ausgeschlossen.

Jedoch kann es nicht angehen, daß der Vater der Mutter an einem freien Tag den Umgang mit den Kindern verhindern kann. Dies schon gar nicht, wenn er die Kinder an diesem Tag nicht einmal selbst betreut, sondern sie zur Oma bringt.

Zu Punkt 3: 17.30 ist für die Kinder durchaus eine gute Zeit um zurück nach hause zu kommen. Der Zeitdruck unter der Woche belastet die Kinder schon genug, sodaß am Wochenende die Mahlzeiten etwas ausgiebiger gestaltet werden sollten. Das müsste zum Wohle der Kinder selbst dem Vater einleuchten.

Grundsätzlich werden Einzelfallregelungen nicht ausgeschlossen.

Jedoch hat sich eine Festschreibung insofern angezeigt, da die Kooperation bis dahin nicht einmal zum Grüßen gereicht hat.

Zu Punkt 5: Da die Kinder in der ... wohnen und ich sie morgens zum Kindergarten bringen würde und nach der verlängerten Vormittagsgruppe auch abholen würde ist es grundsätzlich Unsinn eine Anmeldung in einem anderen Kindergarten vorzunehmen, und dazu ohne mein Wissen.

Für die Nachmittagsbetreuung würde ich die Kinder dazu zu Herrn ... bringen.

Die praktikablere Lösung wäre jedoch die ... Tagesstätte bei der wir durch Anmeldeverzögerungen, verursacht durch Herrn ..., jetzt nur auf der Warteliste stehen.

Es ist daher kein Wunder, daß ich lieber der Ansprechpartner für die Kinderbetreuungseinrichtung sein möchte, zumal Herr ... sich in der Vergangenheit eher unkooperativ gezeigt hat was mein Mitspracherecht betrifft. Vor allem aber weil er sich keine Termine und Absprachen merken kann und deshalb schlichtweg ungeeignet ist.

Zu keiner Zeit habe ich von mir aus mich als Ansprechpartner angegeben.

Vielmehr habe ich zum Wohlsein der Kinder zugestimmt, daß er der Ansprechpartner ist, sonst hätte er eine Anmeldung auf der Warteliste verhindert (Der klügere gibt nach).

Kleidungsstücke sind zur Zeit weder notwendig noch erforderlich.

Die Kinder verfügen über ausreichend Schuhe u. Kleidung. Modegags und übertrieben viel Spielzeug entsprechen nicht meinen Erziehungsgrundsätzen.

Da ich alle Belange der Kinder finanziell bestreite und von Herrn ... in dieser Hinsicht weder Hilfe bekomme noch diese erwarte halte ich ein gemeinsames Konto für die Kinder für überflüssig.

Über meine Einkünfte sind sie völlig falsch informiert. In der Anlage ersehen Sie die Netto-Einkünfte. Ich verdiene ungefähr gleich viel wie Herr ..., nur daß er nichts arbeitet.

Über seine verschiedenen Nebentätigkeiten hat er weitere Einkünfte, die mir unbekannt sind.

Desweiteren mache ich darauf aufmerksam, daß bestehende Versicherungen für die Kinder sowie der Kindergartenbeitrag weiterhin von meinem Konto abgebucht werden.

Um den Kindern weitere Unannehmlichkeiten durch Wohnungs- u. evtl. sogar Ortswechsel zu ersparen, halte ich es für das Beste vorerst in unserer Wohnung zu bleiben.

Die Miete beträgt 880,- Strom 203,- Gas 120,- Schornsteinfeger 17.-, Zusammen macht das 1220,- DM monatl.

Ich möchte mich nicht von meinem von mir getrennt lebenden Mann ausgehalten lassen, deshalb arbeite ich, um für meinen und der Kinder Lebensunterhalt zu sorgen.

Inwieweit Herr ... trotzdem zu unserem Lebensunterhalt etwas beisteuern kann kann er selbst am besten prüfen.

Das Beste wird sein er arbeitet und sorgt erst einmal für sich selbst.


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