Vater 22.05.2001
Bzgl. Unterhalt

Zur Übersicht

Dokument als pdf 57.782 Bytes


Sehr geehrte Frau ...,

vielen Dank für Ihre Informationen bzgl. Anwalt für Kinder und Anrechnung Kindergeld unter Vorbehalt bis BVG-Entscheid.

Leider habe ich es noch nicht geschafft, mich wegen eines Anwalts für die Kinder zu informieren.

Bzgl. der Anrechnung des Kindergeldes unter Vorbehalt bis zum BVG-Entscheid zeigte sich der Mitarbeiter des Jugendamtes leider nicht gerade kooperativ. Er war der Ansicht, daß ich ein Schreiben mit dem Hinweis auf Zahlung unter Vorbehalt über Sie als Anwältin an meine Frau richten müßte. Ich konnte ihn leider nicht davon überzeugen, daß ein Vermerk in der Urkunde der richtige Weg sei.
Wie verfahren wir hier weiter?

Am 06.06.2001 wird ..... 6 Jahre alt. Ist es richtig, daß ich dann für ihn ebenfalls DM 447,-- mtl. zahlen muß?

Ab 01.07.2001 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle. Um zu ermitteln, in welche Klasse der DT ich falle, habe ich noch einmal meine Einnahmen/Ausgaben berechnet (siehe Anhang). Bei der Berechnung habe ich Steuern und Sozialabgaben gerundet. Demnach falle ich genau in die Grenze zwischen DT Gruppe 1 und DT Gruppe 2.
Habe ich (abgesehen von Steuern und Sozialabgaben) richtig gerechnet; insbesondere was die Berechnung der Fahrtkosten und die nur hälftige Anrechnung des PKW-Kredites betrifft? Ist meine Berechnung des Kindesunterhaltes nach DT Gruppe 1 und DT Gruppe 2 richtig?
Hat sich auch der Betrag des Selbstbehalts (Eigenbedarf?) geändert?

Im laufe dieser Woche werde ich Sie diesbezüglich anrufen.
Hier erreichen Sie den Webmaster