Vater 09.05.2001
Verfassung des Vaters

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Sehr geehrte Frau ...,

vielen Dank für Ihren Brief vom 02.05.2001.

Ich habe mittlerweile einen Dauerauftrag für die Ratenzahlungen bzgl. der Prozeßkostenhilfe eingerichtet.

Bisher habe ich noch keinen Termin beim Gutachter.

Bzgl. des Anwaltes für die Kinder werde ich Sie im laufe der Woche anrufen.

Wie es mir geht?
Den Umständen entsprechend gut.
Allerdings hat sich bei der Kleidung der Kinder nichts geändert. Sie kommen weiterhin in unpassender und verschmutzter Kleidung zu mir. Ich bin nun dazu übergegangen, den Kindern wieder Kleidung zu kaufen, die Kinder mit dieser Kleidung aber nicht zu meiner Frau gehen zu lassen. Unter dem Vorwand, daß ich die Kleidung waschen muß, ziehe ich den Kindern ältere, aber gepflegte Sachen an, bevor ich die Kinder wieder zu meiner Frau fahre.
Statt die Kinder einzukleiden hat meine Frau ihr Haus weiter ausgebaut (u.a. neuer Balkon über der Garage mit Zugang zum Garten).
Geändert hat sich nur der Umstand, daß die Kinder nun nicht mehr täglich (wie zur Laufzeit des Prozesses) um 1430 Uhr von der Kindertagesstätte abgeholt werden, sondern wie vor Einreichung des Scheidungsantrages an mindestens 2 Tagen in der Woche erst um 1700 Uhr.

Ich selbst habe den Glauben an eine freie, unbefangene Rechtsprechung, sowie an Recht und Gerechtigkeit und das so oft zitierte Kindeswohl verloren.
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