Vater 04.03.2001
Unterhalt / Verschiedenes

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Sehr geehrte Frau ...,

vielen Dank für Ihre Briefe und Ihr großes Engagement bei der letzten Verhandlung.

Verdienstbescheinigung
Da die Verhandlungen über meinen Wechsel zur PD Rottweil erst Ende Januar erfolgreich abgeschlossen wurden, verblieb für das Landesamt für Besoldung und Versorgung nicht mehr ausreichend Zeit, die Auszahlung meines Verdienstes im Monat Februar den neuen Gegebenheiten anzupassen. Im Monat Februar erhielt ich daher mein Gehalt noch nach BAT 4a. Erst Mitte März werde ich eine Verdienstbescheinigung nach BAT 4b vorweisen können. In dieser Verdienstbescheinigung werden dann auch die zuviel erhaltenen Beträge für den Monat Februar zurückgefordert werden.
Ich bitte Sie daher, dem Gericht und der Gegenpartei diesen Umstand mitzuteilen und eine Fristverlängerung (in Bezug auf die Prozeßkostenhilfe und die Unterhaltsforderungen) zu beantragen.

Unterhaltsforderungen
Aus o.a. Grund macht es m.E. auch keinen Sinn, vor dem Erhalt der Verdienstbescheinigung nach BAT 4b einen Vollstreckungstitel beim Jugendamt erstellen zu lassen. Hierzu werde ich Sie morgen, Montag, anrufen, und um Rat beten.

Die Aussage von RA ..., wonach bisher die Steuerersparnisse bei der Einkommensermittlung nicht berücksichtigt wurden, ist falsch. RA ... kann der ihm vorliegenden Verdienstbescheinigung aus 2000 entnehmen, daß in dieser bereits ein Jahresfreibetrag von DM 3336,-- berücksichtigt ist.
Für 2001 habe ich zwar noch keinen Jahresfreibetrag beantragt, da mein Wechsel zur PD Rottweil am Jahresanfang noch nicht feststand. Meines Wissens hat RA ... aber keine Verdienstbescheinigung aus 2001 von mir erhalten.

RA ... berücksichtigt in seiner Berechnung auch nicht meine nicht gerade unerheblichen Fahrtkosten mit dem PKW zur PD Rottweil (ca. 25km täglich für einen Weg, bzw. 50km täglich hin und zurück). Darüber hinaus bezieht er sich auf eine Gehaltsmitteilung, in der ich noch nach Lohnsteuerklasse 2 besteuert wurde. Seit August 2000 werde ich aber nach Lohnsteuerklasse 1 besteuert. Auch dies dürfte RA ... bekannt sein.

Darf ich meine Verbindlichkeiten für meinen PKW nur zur Hälfte ansetzen?

eine Bitte
Ist es möglich, daß ich Ihnen bereits jetzt Ihr Honorar in Monatsraten von z.B. DM 100,-- überweise, und diese dann in der Unterhaltsberechnung bzw. bei der Prozeßkostenhilfe berücksichtige?
Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Ich möchte mich nicht etwa den Unterhaltsleistungen für meine Kinder entziehen, sondern ich möchte lediglich mehr Geld für z.B. Kleidung für meine Kinder zur Verfügung haben. Denn leider kommen meine Unterhaltszahlungen ... und ..... nicht zu Gute, sondern werden zum größten Teil für private Zwecke meiner Frau genutzt.

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