Vater 04.03.2001
Unterhalt / Verschiedenes
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Sehr geehrte Frau ...,
vielen Dank für Ihre Briefe und Ihr großes Engagement bei der letzten Verhandlung.
Verdienstbescheinigung
Da die Verhandlungen über meinen Wechsel zur PD Rottweil erst Ende Januar erfolgreich abgeschlossen wurden, verblieb für das Landesamt für Besoldung und Versorgung nicht mehr ausreichend Zeit, die Auszahlung meines Verdienstes im Monat Februar den neuen Gegebenheiten anzupassen. Im Monat Februar erhielt ich daher mein Gehalt noch nach BAT 4a. Erst Mitte März werde ich eine Verdienstbescheinigung nach BAT 4b vorweisen können. In dieser Verdienstbescheinigung werden dann auch die zuviel erhaltenen Beträge für den Monat Februar zurückgefordert werden.
Ich bitte Sie daher, dem Gericht und der Gegenpartei diesen Umstand mitzuteilen und eine Fristverlängerung (in Bezug auf die Prozeßkostenhilfe und die Unterhaltsforderungen) zu beantragen.
Unterhaltsforderungen
Aus o.a. Grund macht es m.E. auch keinen Sinn, vor dem Erhalt der Verdienstbescheinigung nach BAT 4b einen Vollstreckungstitel beim Jugendamt erstellen zu lassen. Hierzu werde ich Sie morgen, Montag, anrufen, und um Rat beten.
Die Aussage von RA ..., wonach bisher die Steuerersparnisse bei der Einkommensermittlung nicht berücksichtigt wurden, ist falsch. RA ... kann der ihm vorliegenden Verdienstbescheinigung aus 2000 entnehmen, daß in dieser bereits ein Jahresfreibetrag von DM 3336,-- berücksichtigt ist.
Für 2001 habe ich zwar noch keinen Jahresfreibetrag beantragt, da mein Wechsel zur PD Rottweil am Jahresanfang noch nicht feststand. Meines Wissens hat RA ... aber keine Verdienstbescheinigung aus 2001 von mir erhalten.
RA ... berücksichtigt in seiner Berechnung auch nicht meine nicht gerade unerheblichen Fahrtkosten mit dem PKW zur PD Rottweil (ca. 25km täglich für einen Weg, bzw. 50km täglich hin und zurück). Darüber hinaus bezieht er sich auf eine Gehaltsmitteilung, in der ich noch nach Lohnsteuerklasse 2 besteuert wurde. Seit August 2000 werde ich aber nach Lohnsteuerklasse 1 besteuert. Auch dies dürfte RA ... bekannt sein.
Darf ich meine Verbindlichkeiten für meinen PKW nur zur Hälfte ansetzen?
eine Bitte
Ist es möglich, daß ich Ihnen bereits jetzt Ihr Honorar in Monatsraten von z.B. DM 100,-- überweise, und diese dann in der Unterhaltsberechnung bzw. bei der Prozeßkostenhilfe berücksichtige?
Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Ich möchte mich nicht etwa den Unterhaltsleistungen für meine Kinder entziehen, sondern ich möchte lediglich mehr Geld für z.B. Kleidung für meine Kinder zur Verfügung haben. Denn leider kommen meine Unterhaltszahlungen ... und ..... nicht zu Gute, sondern werden zum größten Teil für private Zwecke meiner Frau genutzt.
Verschiedenes
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Ich denke, daß ich (bzw. der Wille der Kinder) bei diesem Richter - unabhängig vom Ergebnis des Gutachtens - keine Chance habe.
Vom Gutachten mache ich es abhängig, ob ich in Revision gehe.
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Ich verstehe nicht, wie einerseits behauptet werden kann, den Kindern gehe es seit August 2000 besser und andererseits, daß die Kinder sich z.Zt. in einer derart ungünstigen Verfassung befinden würden, daß sie psychologisch betreut werden und ihnen daher keine kinderpsychologische Untersuchung zugemutet werden kann.
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Im Schreiben der Gegenseite vom 05.12.2000 wird behauptet, daß meine Frau an insgesamt 16 Montagen pro Jahr einen 1 ½ stündigen Kurs hält.
Dem Kursprogramm der AOK kann man entnehmen, daß sie aber an insgesamt 30 Montagen nachmittags je einen und an insgesamt 24 Montagen abends je 2 Kurse gibt.
Im gleichen Schreiben wird auch behauptet, daß ... montags von 13:45 Uhr bis 15:45 Uhr in der Schule sei, und meine Frau montags ab 16:00 Uhr den Kindern zur Verfügung stehe.
Tatsächlich hat ... aber nur bis 15:20 Uhr Schule und irrt dann bis 16:00 Uhr alleine in der Stadt herum (vielleicht hat er mittlerweile auch einen Hausschlüssel).
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Als ich am vorletzten Freitag mit einer mehr oder minder ernsten Absicht, meiner Frau ein weiteres deeskalierendes Gespräch über unsere Kinder anzubieten, bei ihr eintraf und die Kinder abholen wollte, wurde ich, noch bevor ich ein Wort sagen konnte, bereits an der Sprechanlage mit den Worten abgewiesen, daß meine Frau nun nicht mehr wünscht, daß ich das Haus betreten darf. Ich mußte dann vor dem Haus warten, bis sie die Kinder herunterbrachte.
Die Kleidung der Kinder war wie üblich zu klein und zu dreckig. Da ... nur eine Jogginghose an hatte, bot sie mir eine Hose für ihn an, deren Größe ich auf 98 schätze und die zudem schmutzig und naß war.
Am Wochenende zuvor hatte ich ihr wie üblich beide Kinder mit sauberer und vor allem passender Kleidung übergeben. ... hatte ich mit der letzten, mir zur Verfügung stehenden Hose in seiner Größe eingekleidet. Diese Hose hat sie mir nun nicht mehr angeboten. Da ich vor den Kindern und auf der offenen Straße nun nicht auch noch ein Streitgespräch um passende Hosen für ... führen wollte, ich aber ... nicht mit einer viel zu kleinen Jogginghose bei mir im Schnee spielen lassen konnte, blieb mir nichts anderes übrig, als ihm und auch ..... neue, passende Kleidung zu kaufen.
Selbstverständlich könnte ich, wie der Richter sagte, die Auslagen für diese Kleidung wieder vom Unterhalt abziehen. Ich denke aber, dies würde nur zu einer weiteren Eskalation führen, unter der letztlich wieder ... und ..... zu leiden haben.
In diesem Zusammenhang erhalten Sie im Laufe der kommenden Woche auf dem Postweg ein paar Bilder von ... und ....., die den Zustand dokumentieren, in welchem mir meine Frau die Kinder in den Jahren 1997 bis 1999 übergeben hat. Auf den Bildern erkennt man zwar nur schlecht, wie dreckig die Kleidung ist; man erkennt aber m.E. sehr gut, daß die Kleidung z.T. zu klein und z.T. verwahrlost ist.
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Am 21.02. rief mich ... gegen 19:00 Uhr an. Er bat mich, ihm ein Teil seines Fasnetkostüms, daß sich noch in meiner Wohnung befand, vorbei zu bringen.
Anschließend wollte er mich noch etwas fragen. Offensichtlich wollte er aber nicht, daß meine Frau dies mithört. Dem Kontext entnahm ich, daß ... mit einem tragbaren Telefon telefonierte und sich von meiner Frau entfernte. Meine Frau lief ihm nach und ... sagte zu ihr, daß er nicht wolle, daß sie mithört. Schließlich sprach er leise zu mir und fragte mich, ob es stimme, daß ich immer mit bösen Briefen mit meiner Frau streite.
Was soll ich auf eine solche Frage antworten? Einerseits wäre es nicht gut, wenn ich dies bestätige, andererseits ist es auch nicht gut, wenn ich ihm mitteile, daß wir uns um ihn und ..... streiten, oder wenn ich gar behaupten würde, die Mama hätte gelogen. Ich entschloß mich daher für ein schlichtes "nein", worauf ... nun aber sagte, die Mama habe es aber so gesagt.
Am Ende des Telefongesprächs habe ich ihm versprochen, ihm das Teil seines Fasetkostüms vorbei zu bringen. Daraufhin sagte er, daß ich es in den Briefkasten stecken sollte, da die Mama nicht wünsche, daß ich in die Wohnung komme.
Meine Meinung ist, daß die Kinder nun gegen den eigenen Vater aufgehetzt werden. Außerdem tut es ... und ..... bestimmt nicht gut, wenn sie direkt mitbekommen, wie um sie gestritten wird.
Das Gespräch habe ich mit geschnitten.
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Nun hat meine Frau auch noch meine Schwiegereltern, zu denen ich bisher immer noch ein sehr herzliches Verhältnisse hatte, mit einer offensichtlich sehr einseitigen Darstellung und z.T. falschen Angaben über die letzte Verhandlung informiert. Das Verhältnis zu meinen Schwiegereltern ist nun eher betrübt.
Dies hat aber zur Folge, daß ich nun mit ... und ..... meine Schwiegereltern, also Oma und Opa von ... und ....., nicht mehr besuchen kann.
Bisher war ich derjenige, der mit den Kindern die Schwiegereltern öfters besuchte, während meine Frau lediglich die Dienste (Babysitten und Renovieren) meiner Schwiegereltern in Anspruch nahm.
Auch dies ist bestimmt nicht zum Wohle der Kinder.
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Ausgangspunkt war einmal gewesen, den Kindern den ständigen Wechsel zwischen Mutter und Vater zu ersparen.
Am Fasnetsonntag bestand meine Frau aber darauf, daß ... und ..... von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr bei ihr sind, um den Fasnetumzug anzusehen. Eigentlich durften die Kinder aber von Freitag bis Montag bei mir sein. Nun mußten Sie am Sonntag für 4 Stunden zu meiner Frau.
Dem Verhalten der Kinder an diesem Wochenende entnahm ich, daß dieser Wechsel und die damit verbundenen Versprechungen seitens meiner Frau den Kindern geschadet haben. So sagte ... (der bisher eigentlich mir gegenüber mehrfach und unaufgefordert gesagt hat, daß er lieber bei mir leben wolle) fast schon apatisch mehrmals "Meine Mama". ..... hingegen sagte, ebenfalls unaufgefordert und ohne erkennbaren Zusammenhang, daß er nicht zur Mama wolle.
Nach dem Fasnetumzug, als ... und ..... wieder bei mir waren, weinte ... fast, und sagte, "Das war ein blödes Fest. Wäre ich bloß bei Dir geblieben.".
Ich hoffe nur, daß derartiges dem Gutachter auffällt und er daraus die einzig richtige Schlußfolgerung zieht: Das Wohl der Kinder muß Vorrang vor dem Kontiniutätsprinzip haben.
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