Vater 18.02.2001
Gedanken zur weiteren Entwicklung / Ergänzung zum Konzept

Zur Übersicht

Dokument als pdf 354.225 Bytes


Sehr geehrte Frau ...,

vielen Dank für Ihren Brief vom 14.02.2001. Die Kopien habe ich bereits angefertigt. Ich werde diese am Dienstag mitbringen.

Das Folgende soll Ihnen nur zur Information dienen. Eine Reaktion hierauf ist nicht notwendig.

Anschriften:
Die Anschrift von Frau ... habe ich zwar nicht, dafür aber ihre Telefonnummer. Diese lautet: ....

Die Anschrift von Frau .... lautet: ... Villingen-Schwenningen.

Womit wir rechnen müssen:
Vom 26.01.2001 bis zum 28.01.2001 war ich mit beiden Kindern bei meiner Mutter in Neuss zu ihrem 74. Geburtstag. Beide Kinder wiesen keine Anzeichen einer Krankheit auf.
Am 03.02.2001 wurde ich von meinen Schwiegereltern zum Essen eingeladen. Dort habe ich erfahren, daß sich ... im Kindergarten mit einer Kopfgrippe angesteckt hat. ..... war nicht krank. Die Schwiegermutter war mit ... beim Arzt. ... konnte nicht in die Schule und nicht in den Kindergarten. Die Schwiegermutter passte auf ihn auf.
Am 06.02.2001 habe ich meinen Schwiegereltern beim Aufsetzen eines Schreibens geholfen. Hierbei habe ich erfahren, daß nun auch ..... erkrankt ist. Die Schwiegermutter betreute nun beide Kinder.
Am 08.02.2001 habe ich von meiner Nachbarin erfahren, daß sie meine Schwiegermutter mit ... beim Arzt gesehen hat.
Erst am 09.02.2001, als ich ... und ..... bei meiner Frau abholte, habe ich von ihr erfahren, daß die Kinder krank sind. Desweiteren behauptete sie, daß sie mit den Kindern beim Arzt gewesen sei. Außerdem sei ....., seitdem wir aus Neuss zurück waren, krank gewesen, so daß der Arzt ihn stationär behandeln wollte.
Diese Aussagen widersprechen dem, was ich zuvor von meinen Schwiegereltern und meiner Nachbarin erfahren habe. Außerdem erinnert es mich sehr an das Schreiben der Gegenpartei vom 25.04.2000, in dem es u.a. heißt, "Vor allem war es bis dato auch nicht möglich, mit dem Antragsgegner über die bei ..... eingetretenen Veränderungen zu sprechen. Seit er gemeinsam mit dem Vater im Januar verreist war, ist er besonders unruhig gewesen..."
Ich vermute nun, daß meine Frau bei der Verhandlung ähnlich (und falsch) argumentieren wird.
Wir können uns mit meinen o.a. Beobachtungen verteidigen; Ich möchte vor Gericht aber nicht erwähnen, daß ich die meisten dieser Informationen von meiner Schwiegermutter selbst habe. Ich kann auf die Aussage meiner Nachbarin und ggf. auf das Zeugnis von Dr. ..., dem Kinderarzt, verweisen.

Mögliche Entscheidungen des Richters:
  1. Der Richter kann aufgrund der harten Auseinandersetzungen zwischen meiner Frau und mir, uns beiden das Sorgerecht absprechen und ... und ..... in ein Heim einweisen.
    Dies ist der schlimmste Fall. U.U. würde ich dann auf das Sorgerecht zugunsten meiner Frau verzichten. Denn der Verbleib bei meiner Frau ist für die Kinder das kleinere Übel.
  2. Der Richter kann es bei der bisherigen Lösung belassen.
    In diesem Fall müssen wir auf die schnellstmögliche Erstellung eines Gutachtens drängen.
  3. Der Richter kann selbst die Erstellung eines Gutachtens erwägen.
    In diesem Fall müssen wir den Richter davon überzeugen, daß die Kinder bis zum Abschluß des Gutachtens bei mir besser aufgehoben sind, als bei meiner Frau.

    Argumente hierzu:
    1. Fremdbetreuung.
    2. Weitere Manipulation der Kinder durch meine Frau.
    3. Das Ergebnis eines Gutachtens kann man auf Grund der Aussagen aus unserem Freundeskreis und der Aussagen der Kindergärtnerinnen jetzt schon abschätzen: Es wird darauf hinauslaufen, daß beide Kinder bei mir besser aufgehoben sind.
      Man würde von den Kindern aber schon sehr viel verlangen, wenn sie bis zur Erstellung des Gutachtens weiterhin bei meiner Frau leben und anschließend zu mir wechseln sollten.
    4. Meine Frau handelt nur, wenn sie es für die momentane Situation für angebracht hält. So hat sie bis zur Einreichung der Scheidung die Kinder erst um 1700 Uhr von der Tagesstätte abgeholt, bzw. abholen lassen. Erst seitdem die Scheidung läuft, werden die Kinder früher abgeholt. Desweiteren hat sie den Kindern erst dann neue Kleidung gekauft (vorausgesetzt es waren nicht die Schwiegereltern), als ich mit meinem Schreiben ans Jugendamt auf die bekannten Mißstände aufmerksam machte. Im übrigen werden die Kinder erst, seitdem ich mehrfach die "schlampige" Kleidung der Kinder bemängelte, besser (meiner Ansicht nach aber immer noch nicht ausreichend) gekleidet.
      Im Volksmund nennt man so ein Verhalten - entschuldigen Sie bitte den Ausdruck -: "verarschen" der Beteiligten.
    5. Wie schon mehrfach angeführt, stehen die Ausgaben meiner Frau für ihre privaten Zwecke in einem groben Mißverhältnis zu ihren Auslagen für die Kinder (abgesehen von den Auslagen für den Babysitter).
      Ich schätze ihre Auslagen für Kinderkleidung seit August auf DM 200,-- bis DM 300,--. Demgegenüber habe ich auf dem Weihnachtsfest von ihr selbst erfahren, daß sie sich auf dem Flohmarkt ein Teeservice für DM 350,-- geleistet hat. Desweiteren hat sie sich ein neues Schlafzimmer (nicht etwa ein neues Kinderzimmer!) angeschafft.
      Ich bemängele nicht das Teeservice und das Schlafzimmer, sondern nur die Relation der Ausgaben für eigene Zwecke zu den Ausgaben für die eigenen Kinder!
      Desweiteren wurde ich, und nicht etwa meine Frau, von den Kindern zur Anschaffung neuer Fastnachtskostüme gebeten. Leider kann ich den Kindern diesen Wunsch nicht erfüllen, da meine finanziellen Möglichkeiten teilweise nicht einmal für eine warme Mahlzeit pro Tag für mich selbst reichen.
      Meine Frau, die bisher noch nie Fastnachtskostüme für die eigenen Kinder kaufte, bat mich, ihr die Kostüme, die ich noch im vergangenen Jahr für die Kinder gekauft habe, auszuhändigen. Selbstverständlich habe ich ihr, bzw. den Kindern, die Kostüme gegeben.
    6. Etliche Aussagen meiner Frau können bzw. haben wir mit Beweisen widerlegt. Daraus kann man schließen, daß meine Frau in wesentlichen Dingen die Unwahrheit sagt und sagen wird. Auf Aussagen meiner Frau ist kein Verlaß.
  4. Der Richter kann, was ich hoffe, aber woran ich nicht glaube, einsehen, daß die Kinder bei mir besser aufgehoben sind.
Was der Richter mich fragen wird:
Wahrscheinlich wird der Richter mich fragen, wie ich mir die zeitliche Versorgung der Kinder vorstelle.
Ich kann dann argumentieren, daß mich früher, als die Kinder noch bei mir lebten, auch niemand nach einem Konzept fragte; Ich habe einfach die Kinder selbst betreut und mit wesentlich weniger finanziellen Mitteln auch selbst mit allem Notwendigen versorgt.
Desweiteren wurde meine Frau vor der letzten Entscheidung auch nicht gefragt, wie sie sich die Betreuung der Kinder vorstellte. Man ging einfach davon aus, daß sie auf Grund ihres Geschlechts die Kinder selbst betreut.

Dennoch stelle ich mir die Versorgung der Kinder folgendermaßen vor:
Ich werde die Kinder morgens um 0700 Uhr selbst zur Tagesstätte bringen.
Solange noch ein Kind die Vorschule besucht (ich vermute, daß auch ..... wegen seinem zeitweise frühkindlichen Verhalten zurückgestellt wird), wird es zum Schulbeginn um 0825 Uhr mit dem Taxi dorthin gelangen (Preis: DM 7,-- pro Fahrt, Verhandlungen sind möglich), denn den weiten Weg von ca. 45 min. möchte ich den Kindern entgegen meiner Frau nicht zumuten. Auch den Rückweg zur Tagesstätte um 1150 Uhr werden die Kinder mit dem Taxi fahren.
Z.Zt. hat ... montags Nachmittag noch bis 1520 Uhr Schule. Ich werde ihn dann dort selbst abholen. Dienstags bis Donnerstags werde ich die Kinder um 1630 Uhr und Freitags um 1530 Uhr von der Tagesstätte abholen und bis zum nächsten morgen selbst betreuen. An den Wochenenden benötige ich im Gegensatz zu meiner Frau keinerlei Fremdbetreuung.
... wird im Sommer in die wesentlich näher an der Tagesstätte gelegene Gartenschule gehen. Den Schulweg wird er dann mit den anderen Kindern der Tagesstätte, die ebenfalls die Gartenschule besuchen, gemeinsam gehen (ca. 15 min.). Dann sind wir nicht mehr auf das Taxi angewiesen.

Wie bereits in meinem 1. Konzept dargelegt, reicht mein mir zur Verfügung stehender Urlaub aus, um die betreuungsfreien Tage der Tagesstätte abzudecken (vorausgesetzt, meine Frau betreut die Kinder auch an einigen betreuungsfreien Tagen der Tagesstätte, z.B. in den Sommerferien. Andernfalls müßte ich unbezahlten Urlaub nehmen, oder mich um andere Betreuungsmöglichkeiten kümmern.).

Im Krankheitsfall bin ich binnen 20 min. selbst an der Tagesstätte. Die möglichen finanziellen Ausfälle für diese Krankheitstage erhalte ich von der Krankenkasse erstattet. Dies habe ich bereits im vergangenen Jahr praktiziert (siehe Anhang).
Hier erreichen Sie den Webmaster