Vater 04.02.2001
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Sehr geehrte Frau ...,

nun ist die KW5 doch schon zu ende, ohne daß sie die versprochenen Schreiben von mir erhalten haben. Leider mußte ich bis gestern noch auf das Schreiben der ehemaligen Gruppenleiterin von ... warten.

Die Kopien der versprochenen Schreiben erhalten Sie Anfang der kommenden Woche auf dem Postweg.

Mit freundlichen Grüßen

ARGUMENTE

Betreuung
Während unserer Ehe wurden ... und ..... hauptsächlich durch mich betreut. Ausnahmen: als ich auf Prüfungen lernen mußte, als ich das Haus renovierte und als ich einer Vollzeitbeschäftigung nachging. Während dieser Ausnahmezeiten wurden ... und ..... nicht etwa hauptsächlich von meiner Frau, sondern hauptsächlich von Frau ... betreut (sollte meine Frau weiterhin diese Tatsache bestreiten bzw. das Gegenteil behaupten, so bitte ich, Frau ... als Zeugin zu laden).
Nachweise:
Nach unserer Trennung bis zu meiner Beschäftigungsaufnahme im Landeskriminalamt wurden ... und ..... hauptsächlich durch mich betreut (3-1-Regelung: drei Tage in der Woche waren sie bei mir und an einem Tag bei meiner Frau. An den Wochenenden wurde abgewechselt).
Nachweise: Ab meiner Beschäftigungsaufnahme im Landeskriminalamt war vorgesehen, daß ... und ..... tagsüber die Kindertagesstätte besuchen und ansonsten von uns zu gleichen Teilen betreut werden (2-2-Regelung).
Da ich mit dem Zug erst um 1730 Uhr in Schwenningen ankam, sollte meine Frau mittwochs und donnerstags vom Schließen der Tagesstätte (offiziell um 1700 Uhr) bis zu meinem Eintreffen die Betreuung für mich übernehmen.
Für diesen einen Mehrbetreuungstag in der Woche durch meine Frau (2-2-Regelung statt 3-1-Regelung) engagierte meine Frau einen Babysitter (Frau .....).
Nachweise: Dienstags und mittwochs wurden die Kinder i.d.R. nicht von meiner Frau, sondern von meiner Schwiegermutter von der Tagesstätte abgeholt (sollte meine Frau diese Tatsache bestreiten, so bitte ich darum, die Erzieherinnen als Zeugen zu laden).

Seit August 2000, also seitdem meiner Frau das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen wurde, sollten die Kinder tagsüber die Vorschule bzw. die Tagesstätte besuchen und abends von meiner Frau betreut werden.
Tatsächlich besuchen sie seitdem die Vorschule bzw. die Tagesstätte, werden ab 1430 Uhr von meiner Frau dort abgeholt und für den überwiegenden Teil des nachmittags und des abends und zusätzlich samstags von Frau ..... betreut.
Nachweise: Im Schreiben vom 05.12.2000 gibt meine Frau vor, "Von zwei Ausnahmen geringen Umfangs abgesehen, hält sich die Antragstellerin die Nachmittage in der Zeit von 1400 Uhr bis 1900 Uhr von der Arbeit frei". Diese "Ausnahmen" bezieht sie auf die Montage und die Dienstage.
Tatsächlich gab sie aber auch mittwochs schon ab 1830 Uhr Kurse bei der VHS.
Nachweise: Laut Kursprogramm der AOK wird sie auch zukünftig mittwochs ab 1830 Uhr Kurse geben.
Nachweise: Fazit: Nur donnerstags hält sie sich die Nachmittage frei, d.h. die Kurse - und damit die Fremdbetreuung - sind nicht die Ausnahmen, sondern die Regel.

All das o.A. rechtfertigt die Vermutung, daß meine Frau beabsichtigt, nach Abschluß des Sorgerechtsverfahrens die Kinder nicht mehr um 1430 Uhr selbst von der Tagesstätte abzuholen, sondern sie erst wesentlich später durch z.B. meine Schwiegermutter abholen zu lassen.

Grund der Trennung
Der Grund unserer Trennung war nicht, wie meine Frau im Schreiben vom 18.05.2000 vorgab, "meine notorisch mißtrauische Einstellung", sondern die brutale Art, wie meine Frau mir auch im Beisein der Kinder fremdging.
Nachweise: Ansprechpartner bei der Tagesstätte
Nicht ich habe, wie meine Frau im Schreiben vom 18.05.2000 behauptete, "die Stellung des Ansprechpartners an" mich "gerissen", sondern meine Frau bestand darauf, daß sie der Ansprechpartner werde, obwohl ich die Kinder zur Tagesstätte bringen und wieder abholen sollte.
Nachweise: Versprechungen
Bis August 2000 erhielten die Kinder in einem normalen Umfang von mir Spielsachen u.ä.. Seitdem ich an meine Frau (Kindes-)Unterhalt zahle, mußte ich dies aus finanziellen Gründen erheblich einschränken. Mit diesen Spielsachen habe ich die Kinder aber niemals "gelockt". Dies kann ich nur nicht beweisen.
Hingegen lockte meine Frau schon immer (und lockt seit meinem Antrag verstärkt) die Kinder mit Versprechungen, während die Kinder bei mir sind.
Nachweise: Meine Anmerkung bzgl. der Aussage, daß die Kinder seit der neuen Regelung ruhiger sind
Im Bericht des Jugendamtes vom 21.06.2000 werden ... und ..... als "aufgeweckte" Kinder bezeichnet. Im Bericht vom 18.12.2000 werden ... und ..... als seit der neuen Regelung "viel ruhiger" dargestellt.
Meine Meinung ist, daß dies nicht als ein Vorteil, sondern als ein ernstzunehmender Hinweis auf eine mögliche Unzufriedenheit mit der derzeitigen Regelung zu interpretieren ist.
Diese Meinung vertritt auch unser ehemals gemeinsamer Freundeskreis.
Nachweise: Meine Befürchtung
Am Freitag, den 26.02.2001 holte ich ... und ..... bei meiner Frau ab. Beide Kinder überhäuften mich mit selbstgemachten Geschenken. U.a. befand sich unter diesen Geschenken ein Brief mit absolut korrekt ausgeschnittenen kleinen Papierfüßen. Als ich ..... fragte, wie er diese denn ausgeschnitten habe, holte er eine Art Stempel, mit denen er die Füße aus dem Papier herausgestempelt habe und sagte, Frau ... habe noch mehr dieser Stempel.
Mir ist nur eine Frau ... bekannt, nämlich dieselbe Frau von der Erziehungsberatungsstelle, zu der im vergangenen Jahr auch ... zur Verbesserung der Mutter-Kind-Beziehung mußte.
Es könnte zwar auch sein, daß Frau ... die Verbindungslehrerin der Tagesstätte ist; allerdings habe ich auf der letzten Elternbeiratssitzung erfahren, daß in diesem Jahr keine Verbindungslehrerin zu den Schulanfängern kommt.
Ich befürchte daher, daß wieder irgend etwas im Hintergrund "läuft", daß nicht im Interesse der Kinder ist.

Mein Vorschlag
Ich halte die derzeitige Regelung über die Zahlung des Kindesunterhalts allgemein für sehr fragwürdig; treibt sie doch die verbleibenden Einnahmen des Barunterhaltleistenden u.U. unter das Existenzminimum. Dies belastet zusätzlich die Beziehung der Eltern und damit indirekt auch die Kinder (ich erinnere an folgende Aussage der Gegenpartei: "... ist nicht einzusehen, weshalb er einen PKW unterhalten muß. Von seiner Wohnung kann er entweder mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß an den Bahnhof gelangen. Die Kreditverbindlichkeiten in Bezug auf den PKW müssen sich daher seine Kinder nicht vorenthalten lassen.". Diese Aussage hat mich sehr getroffen, da ich ohnehin schon 5 Stunden benötigte, um zu meiner Arbeitsstätte zu gelangen. Ohne PKW würde ich dann 6 Stunden benötigen. Desweiteren habe ich den Kindern noch nie etwas vorenthalten, im Gegenteil, es war bisher immer meine Frau, deren persönliche Ausgaben in einem groben Mißverhältnis zu ihren Ausgaben für die Kinder stand.

Sollten mir die Kinder zugesprochen werden, so halte ich im Sinne der Kinder einen Barunterhalt deutlich unterhalb der Gruppe 1 der Düsseldorfer Tabelle für ausreichend. Ich denke, daß mit einer derartigen Regelung deutlich Eskalationspotential zu Gunsten der Kinder von uns genommen wird.
Ich weise aber darauf hin, daß diese Mindereinnahmen nicht zu Lasten der Kinder gehen werden. Wie früher auch, als die Kinder bei mir lebten, ich für den Kindergartenbeitrag und die Kleidung der Kinder alleine aufkam, während meine Frau das Kindergeld kassierte und den Kindern sonst nichts gönnte, werde ich auf eine Verbesserung meines (materiellen) Lebensstandards verzichten. Mir ist es wichtiger, mitzuerleben, wie ... und ..... in einigermaßen geordneten Verhältnissen auswachsen.

Schlußsatz
Ich denke, jeder soll das erhalten, wonach er strebt:

... und ..... wollen auf keinen Elternteil verzichten; wollen aber lieber im Haushalt des Vaters wohnen.

Meine Frau ist sehr an der Erweiterung ihres materiellen Lebensstandards und an ihrem Beruf interessiert. Wenn die Kinder nicht mehr bei ihr leben, spart sie die Kosten für die Kindertagesstätte und die enormen Kosten für den Babysitter ein, während sie selbst uneingeschränkt und verstärkt ihrem Beruf nachgehen kann.

Mir war schon immer eine intakte Familie und die Übernahme von Verantwortung für die eigenen Kinder wichtiger, als mein materieller Lebensstandard.
Eine intakte Familie ist bei uns zwar nicht mehr möglich, aber ich kann, wenn ... und ..... bei mir leben dürfen, auf ihr Erwachsenwerden einwirken und vor allem, es miterleben.
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