Vater 21.01.2001
Bitte um Unterstützung

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Sehr geehrte Frau .....,
sehr geehrte Frau .....,
sehr geehrte Frau .....,

wie Ihnen bekannt ist, sind wir, meine Frau und ich, uns über das Sorgerecht um unsere Kinder ... und ..... uneinig. Frau ..... vom Jugendamt hat diesbezüglich bei Ihnen Informationen eingeholt. Zwischenzeitlich liegt der Bericht von Frau ..... vor (s.u.).

Ich denke, die Informationen, die Frau ..... bei ihnen eingeholt hatte, treffen zwar zu, gehen aber nicht auf das für die Sorgerechtsentscheidung Wesentliche ein. Ich möchte Sie daher bitten, ergänzende Angaben zu machen, damit sich der Richter ein genaueres Bild machen kann. Es soll sich hierbei nicht um eine einseitige Stellungnahme zu meine Gunsten handeln, sondern lediglich um eine umfassendere neutrale Darstellung der Situation aus Ihrer Sicht in wenigen Sätzen.
Sie helfen damit nicht nur mir, sondern vor allem ... und ......

Diese ergänzenden Angaben können sich z.B. darauf beziehen, wann und von wem die Kinder vor dem August 2000 zur Tagesstätte gebracht bzw. von der Tagesstätte abgeholt wurden (dem Bericht des Jugendamtes ist nämlich nur zu entnehmen, daß die Kinder ausschließlich von meiner Frau abgeholt wurden); Seit wann ... und ..... schon um 1430 Uhr abgeholt werden. Dass ... oftmals nachmittags lieber in der Tagesstätte bleibt, um zu spielen, als dass er mit der Mutter bereits um 1430 Uhr geht; Die Kleidung und den Zustand der Kinder wenn sie früher (vor Beginn des Sorgerechtsverfahrens im Februar 2000) von der Mutter gebracht wurden und wenn sie vom Vater gebracht wurden; Ihre persönlich Meinung über die Beziehungen von ... und ..... zu beiden Elternteilen; Das Engagement meiner Frau und mir in Bezug auf die Tagesstätte; etc.

Ich bitte Sie, diese Ergänzungen entweder direkt an das Familiengericht zu senden oder mir zu kommen zu lassen. Selbstverständlich können Sie dieses Schreiben als Bezug verwenden.
Anschrift des Familiengerichts:

Postfach 1140
78001 Villingen-Schwenningen
- Aktenzeichen: 2F 258/99 -

Eigentlich liegt es mir fern, das soziale Umfeld von ... und ..... - zu diesem rechne ich auch Sie als Erzieherinnen - mit in das Sorgerechtsverfahren einzubeziehen. Allerdings hat sich meine Frau in mehreren Schreiben an das Familiengericht bereits auf Sie bezogen (s.u.), wobei ich der Ansicht bin, daß diese Aussagen meiner Frau nicht zutreffen bzw. weit überzogen sind.

Vielen Dank im voraus und mit freundlichen Grüßen

Auszug aus dem Bericht des Jugendamtes:
"Beide Kinder besuchen die Kindertagesstätte regelmäßig. Sie werden täglich von der Mutter gebracht bzw. abgeholt. Der Kontakt zwischen Mutter und Kinder sei liebevoll. Beide Kinder freuten sich, wenn die Mutter sie abhole. Zu Elternabenden kämen beide Elternteile. Hier werde aber nach wie vor deutlich, dass der Informationsfluss zwischen den Eltern nur unzureichend sei.
In der Tagesstätte werden ... und ..... viel ruhiger erlebt als vor der Entscheidung über den zentralen Lebensmittelpunkt. Die konstante, konsequente Versorgung tue den Kindern gut. Beide zeigten sich konzentrierter."


Hintergründe für meine Bitte um ergänzende Angaben:
Laut dem Bericht vom Jugendamt geben ... und ..... "übereinstimmend an, dass sie zu wenig Zeit mit dem Vater verbringen können. Sie würden daher gerne in den Haushalt des Vaters wechseln."
Meine Frau "erlebt dies so, dass der Vater die Kinder durch Geschenke und Versprechungen locke. Dies könne sie genauso tun, doch glaube sie, dass dies erzieherisch nicht sinnvoll sei. Daher lasse sie es."

Nach unserer Trennung lebten ... und ..... tagsüber von 0730 Uhr bis 1830 Uhr bei mir und schliefen nachts bei meiner Frau. Meine Frau machte sich selbständig und ich arbeitete nachts.
Später habe ich einen Zeitvertrag an der Fachhochschule für Polizei in Schwenningen erhalten. Während dieser Zeit lebten beide Kinder an 3 Tagen in der Woche bei mir und nur an einem Tag in der Woche bei meiner Frau. An den Wochenenden wurde abgewechselt. ... besuchte die verlängerte Vormittagsgruppe des ........-Kindergartens und ..... wurde bis zu meinem Eintreffen um 1545 Uhr von meiner Schwiegermutter betreut. ... wurde nahezu ausschließlich von mir zum Kindergarten gefahren und ausschließlich von mir in meiner Mittagspause dort wieder abgeholt und zur Schwiegermutter gefahren (mit dem Fahrrad bei jeder Jahreszeit und bei Wind und Wetter, denn über einen PKW verfügte ich zu dieser Zeit nicht mehr).
Seit dem 01.09.1998 - als ich eine feste Anstellung im Landeskriminalamt in Stuttgart erhielt - besuchten die Kinder die ...-Kindertagesstätte. Seitdem konnte ich die Kinder nicht mehr an 3 Tagen in der Woche betreuen. Ich bat daher damals meine Frau, die Kinder an 2 Tagen in der Woche selbst zu betreuen. Sie stimmte diesem zu, nahm sich aber für diesen zusätzlichen Tag einen Babysitter.
Im Februar 2000 reichte meine Frau die Scheidung ein und beantragte das alleinige Sorgerecht. Gleichzeitig sorgte sie dafür, daß ... und ..... nun bereits um 1430 Uhr abgeholt wurden (meines Wissens dienstags und mittwochs von der Schwiegermutter), sodaß ich keine Möglichkeit mehr hatte, die Kinder selbst abzuholen, da ich auf Grund der Zugverbindungen frühestens um 1530 Uhr in Schwenningen sein konnte.
Im August 2000 wurde meiner Frau auf ihren Antrag das Aufenthaltsbestimmungsrecht über ... und ..... zugesprochen. Seitdem werden die Kinder nach meinen Beobachtungen zwar um 1430 Uhr von der Tagesstätte abgeholt, aber je nach Wochentag bereits ab 1530 Uhr bzw. ab 1730 Uhr bis ca. 2145 Uhr von unterschiedlichen Personen betreut (einschl. Samstags von 0800 Uhr bis 1200 Uhr), da meine Frau beruflich sehr engagiert ist (meine Frau gab hierzu bei Gericht an, daß die Kinder erst ab 1900 Uhr von Frau .... betreut würden).
Ich halte diese permanente Fremdbetreuung nicht für sinnvoll (sondern eher für schädlich für ... und .....), zumal ich beide Kinder - wie früher auch - selbst betreuen könnte (ich ziehe eine Betreuung durch einen leiblichen Elternteil dem einer Betreuung durch eine oder mehrere fremde Personen vor). Denn ab 01.02.2001 werde ich nicht mehr in Stuttgart, sondern in der näheren Umgebung tätig sein. Ich bitte Sie, diese Information vertraulich zu behandeln und vor allem nicht meiner Frau mitzuteilen.

Des weiteren befürchte ich, daß meine Frau die Kinder nur für die Dauer des Sorgerechtsverfahrens bereits um 1430 Uhr abholt. Nach Ablauf desselben werden ... und ..... gegen 1630 Uhr von der Schwiegermutter abgeholt und anschließend vom Babysitter bis 2145 Uhr betreut werden. ... und ..... werden dann, nachdem sie den Vater schon nur alle 14 Tage sehen dürfen, kaum noch Bezug zu einem leiblichen Elternteil haben.
Sie werden - wie Ihnen noch bekannt ist - wie früher verwahrlosen, da meine Frau ihre nicht unerheblichen Einnahmen zzgl. meiner Unterhaltsleistungen für die Kinder lieber in ihr Haus und ihre Kapitalanlagen steckt, als für angemessene Kleidung für ... und ..... zu sorgen.

Ich denke, vor Gericht gelte ich als ein "Standardvater", der die Betreuung seiner Kinder nicht ernst nimmt. Jede von mir getätigte Aussage muß ich mir bestätigen lassen, damit man mir Glauben schenkt.
Nach meiner Ansicht wurde bisher dem Wunsch von ... und ....., im Haushalt des Vaters leben zu wollen, nur auf Grund meines Geschlechts nicht entsprochen.

Auszüge aus Schreiben meiner Frau bzw. ihres Rechtsanwaltes an das Familiengericht mit Bezug auf die ...-Kindertagesstätte:
Schreiben vom 01.03.2000
RA .......:
"Die Erzieherinnen des Kinderhorts haben zwischenzeitig meiner Mandantin aufgrund der beobachteten Störungen empfohlen, einen Kinderarzt hinzuzuziehen."
Meine Frau an Eides statt:
"Auf eindringliche Empfehlung der Erzieherinnen habe ich zwischenzeitig ..... durch einen Kinderarzt untersuchen lassen."

Schreiben vom 25.04.2000
RA .......:
"Auf eindringliche Empfehlung der Erzieherin ließ die Antragstellerin ihn [.....] durch den Kinderarzt Dr. ...... untersuchen."
"Die Kindererzieherinnen beobachten an ... wiederum ein deutlich verringertes Durchhaltevermögen."
"Insoweit muß es die Antragstellerin ihm auch noch abnehmen, die Kinder am Donnerstagmorgen zum Hort zu bringen. Am Freitagmorgen übernimmt diese Aufgabe die Mutter der Antragstellerin."

Meine Anmerkung: bis zu diesem Datum brachte ich - wie Ihnen bekannt ist - ... und ..... donnerstags immer noch selbst in die Tagesstätte. Die Dienste meiner Schwiegermutter am Freitag habe ich nur selten in Anspruch genommen. Hingegen war es meine Frau, die ihre Mutter häufig zum Abholen der Kinder beauftragte.

Schreiben vom 18.05.2000
RA .......:
"Wenn bislang Probleme mit den Kindern innerhalb des Kinderhorts entstanden sind, dann mußten sich die Erzieherinnen an die Antragstellerin wenden, obgleich der Antragsgegner die Stellung des Ansprechpartners an sich gerissen hatte. Es war dann die Antragstellerin, die jeweils alles stehen- und liegenlassen mußte, um die Kinder abzuholen."

Schreiben vom 05.12.2000
RA .......:
"Des gleichen wird das Jugendamt auch durch die Aussagen der Kindergärtnerinnen bestätigt finden, daß die Antragsgegnerin beide Kinder ohne jede Ausnahme immer korrekt und sauber einkleidet und ihnen vor allem auch Schuhe in der richtigen Größe anzieht."
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