Vater 07.01.2001
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Sehr geehrte Frau .........,

bzgl. unseres letzten Gesprächs ist mir noch eingefallen, daß zumindest die Betreuung der Kinder während der Ehe durch mich schon aus den Tatsachen hervorgeht, daß ich - und das wird meine Frau nicht bestreiten - die Tochter der befreundeten Familie ... im wöchentlichen Wechsel mit ihnen betreute, und daß ich - ebenfalls während der Ehe - mit ... und ..... in derselben Krabbelgruppe war, wie .... ........... Dies wird zwar erst mit dem Schreiben von .... bestätigt werden, aber erwähnen können wir diese Tatsache schon vorher.

Auch kann ich Videoaufnahmen, die ich während meiner Observationen machte, vorbringen, die eindeutig darlegen, daß ... und ..... schon zu einem viel früheren Zeitpunkt, als meine Frau vorgibt, von Frau .... betreut wurden.

Ein weiteres Argument: ... bleibt freiwillig länger in der Tagesstätte. Kommt er nach der Tagesstätte zu meiner Frau zurück, dann sieht er seine Mutter entweder nur kurzfristig, oder er wird bereits von Frau .... erwartet. D.h., er sieht seine Mutter kaum noch.
Da die Tagesstätte auch noch die Hausaufgabenbetreuung übernimmt, müßte sich Frau ...., sofern ... (und bald auch .....) nicht länger in der Tagesstätte bleibt / bleiben darf, dann auch noch neben ihren Reinigungsarbeiten um die Hausaufgabenbetreuung kümmern.
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