Dokument als pdf 1.512.513 Bytes
Anmerkungen zur eidesstattlichen Erklärung
Erklärung: | "... hat sich bislang keine nachteilige Veränderung zu Ungunsten der Kinder ergeben." |
Anmerkung: | Früher stand den Kindern - zumindest an den Tagen, an denen sie durch mich betreut wurden - nach dem Besuch der Tagesstätte durchgehend, ohne Fremdbetreuung, ein leiblicher Elternteil zur Verfügung. Heute wird ihnen in einem Umfang eine Betreuung durch Frau .... zugemutet, daß sie Frau .... rein quantitativ länger sehen, als beide Elternteile. |
Erklärung: | "Die Kinder können nun ... ausschlafen und werden nicht ... verfrüht aus dem Bett gerissen. Dieser Mißstand würde wiederum eintreten, wenn der Antragsteller zur Halbtagsarbeit überginge und ... schon um 5:30 Uhr morgens aufstehen müßte." |
Anmerkung: |
Bei mir wurden die Kinder nicht aus dem Bett gerissen, sondern ich habe mir immer sehr viel Zeit beim Wecken genommen.
An den Tagen, an denen ich observierte, war zwischen 06:00 Uhr und 06:50 Uhr Licht im Kinderzimmer. ..... war an diesen Tagen zwischen 07:00 Uhr und 08:00 Uhr in der Tagesstätte. Es kommt nicht darauf an, ob die Kinder morgens 30 min. bis 80 min. später aufstehen können, sondern wieviel Schlaf sie effektiv erhalten haben. |
Erklärung: | "Die Kinder finden sich nunmehr in einem dementsprechend ausgeruhten Zustand ..." |
Anmerkung: |
Es kam bereits öfters vor, daß ... und ..... bereits müde waren - manchmal schlief ... - wenn ich sie Freitags um 15:40 Uhr bei meiner Frau abholte. Dies ist zwar nicht die Regel, dennoch kann ich nicht bestätigen, daß sich ... und ..... in einem "ausgeruhten Zustand" befinden, zumal beide Kinder bei mir nahezu jede Nacht 12 bis 13 Stunden schlafen.
Desweiteren soll dieser Satz wohl die unwahre Aussage assoziieren, daß ... und ..... bei mir nicht genügend Schlaf erhalten hätten. |
Erklärung: | "... daß sich beide Kinder seit dem Monat Mai dieses Jahres positiv entwickelt und vor allem stabilisiert haben." |
Anmerkung: |
Dies ist eine subjektive Aussage. Ich bin nicht der Ansicht, daß sich ... und ..... positiv entwickelt hätten. Vielmehr habe ich den Eindruck, daß sich beide Kinder seit etwas August negativ verändert haben. ... und ..... waren früher - wie auch im Bericht vom Jugendamt vom 21.06.2000 aufgeführt - "aufgeweckte" Kinder. Nun habe ich den Eindruck, daß sie eher verschlossener wirken und mehr Zeit benötigen, bis sie wieder auftauen. Besonders bei ..... fällt mir auf, daß er viel stiller geworden und ständig auf der Suche nach Zuneigung ist. Auch redet er wieder sehr viel in der Babysprache.
In diesem Zusammenhang darf man nicht vergessen, daß ... zur Verbesserung der Mutter - Kind - Beziehung in die Erziehungsberatungsstelle mußte. Auch dieser Satz soll wieder die unwahre Aussage assoziieren, daß ... und ..... vor dem Monat Mai instabil gewesen seien. |
Erklärung: | "Die Kinder weisen nicht die geringste Spur irgendeiner Vernachlässigung auf." |
Anmerkung: | Auch bei dieser subjektiven Aussage vertrete ich eine andere Ansicht. Ich muß aber eingestehen, daß beide Kinder besonders seit etwas Anfang Dezember - also nach Stellung meines Antrags - einen gepflegteren Eindruck machen. |
Erklärung: | "In der Vergangenheit, d.h. vor dem Monat August 2000 mag es durchaus einmal vorgekommen sein, daß eines der Kinder zu große oder zu kleine Schuhe getragen hatte." |
Anmerkung: | Die von mir bemängelten Zustände in Bezug auf Druckstellen an den ...s Zehen auf Grund unpassender Schuhe etc. habe ich alle im Monat September 2000 (und nicht wie o.a. vor dem Monat August 2000) festgestellt. Siehe hierzu mein Schreiben an Frau ..... vom Jugendamt. |
Erklärung: | "Wenn der Antragsteller die Kinder abholt, kommen sie mitunter vom Spielplatz oder direkt aus dem Garten und sind dann häufig bei schlechtem Wetter verschmutzt." |
Anmerkung: | Meines Wissens kommen die Kinder aus der Tagesstätte. Aber selbst wenn sie sich dreckig gemacht haben, so kann man ihnen zumindest Gesicht und Hände vor der Übergabe waschen. Mitunter kommt es vor, daß ich mit den Kindern einkaufen gehe. Es macht dann keinen Sinn, erst zu mir nach Hause zu fahren, die Kinder zu waschen und ggf. umzuziehen und anschließend wieder in die Stadt zum Einkaufen zu fahren. |
Erklärung: | "Daß Kinder sich beim Spielen schmutzig machen können oder gar dürfen, leuchtet dem überpingeligen Vater nicht ein. Offenbar sollen die Kinder seiner Auffassung nach steril aufwachsen." |
Anmerkung: |
In diesem Sorgerechtsverfahren habe ich schon mehrfach auf meine Einstellung hingewiesen, daß sich Kinder sehr wohl dreckig machen dürfen, daß sie aber spätestens am Abend wieder gewaschen und spätestens am nächsten Morgen wieder saubere Kleidung tragen sollten.
Nach gemeinsamen Unternehmungen im angrenzenden Wald oder auf dem Spielplatz kommen sowohl ... und ..... als auch ich nicht gerade sauber zurück. Ich sorge aber immer dafür, daß wir anschließend wieder sauber sind. |
Erklärung: | "Auch wenn die Kinderkleidung aus zweiter oder dritter Hand stammt, so ist sie nur kurzfristig von anderen Verwandten getragen worden." |
Anmerkung: |
Mir sind keine anderen Verwandten bekannt, von dem sie diese Kleidung hätte haben können.
Auch ich habe meiner Frau einmal einen ganzen Sack gepflegter Kleidung aus zweiter Hand für ... und ..... gegeben. Allerdings habe ich den Fehler gemacht, ihr alle Sachen - auch die, die noch zu groß waren - auf einmal zu geben. Dies hatte zur Folge, daß beide Kinder oftmals Kleidung anhatten, die um zwei bis drei Nummern zu groß war. |
Erklärung: | "Es handelt sich überwiegend um Markenqualität. Was die Spielsachen anbetrifft, sind sie ebenfalls ausreichend." |
Anmerkung: |
Auch hier bin ich anderer Meinung.
Desweiteren bemängele ich ihr egoistisches Verhalten den Kindern gegenüber: ihre Ausgaben für ihren Lebensstandard stehen - abgesehen von ihren Ausgaben für den Babysitter - in einem groben Mißverhältnis zu ihren Ausgaben für ... und ...... |
Erklärung: | "Von zwei Ausnahmen geringen Umfangs abgesehen, hält sich die Antragsgegnerin die Nachmittage in der Zeit von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr von der Arbeit frei. Eine Ausnahme gilt für den Montag..." |
Anmerkung: |
Es ist uninteressant, wann sie sich freihält; entscheidend ist, wann die Kinder die Mutter sehen. Während meiner Observationen war sie i.d.R. ab 14:30 Uhr in der Tagesstätte (einzige Ausnahme: Freitags zwischen 15:30 Uhr und 15:45 Uhr. Anmerkung: offiziell schließt die Tagesstätte Freitags um 15:30 Uhr).
Montags habe ich Frau .... um 19:00 Uhr bei den Kindern angetroffen, Dienstags ab 16:00 Uhr, Mittwochs ab 18:00 Uhr, Donnerstags ab 17:30 Uhr, Freitags waren die Kinder an den Tagen, an denen ich observierte, zwischen 16:30 Uhr und 18:30 Uhr alleine in der Wohnung, Samstags war Frau .... zwischen 07:30 Uhr und 12:30 Uhr in der Wohnung meiner Frau. Für Montags und Mittwochs habe ich die Zeiten angegeben, an denen ich meine Observationen begann. Frau .... befand sich zu diesen Zeiten bereits in der Wohnung. Mir ist unbekannt, wann sie die Betreuung an diesen Tagen übernahm. Es ist durchaus möglich und sogar wahrscheinlich, daß Frau .... bereits zu einem früheren Zeitpunkt dort war. Hieraus ergibt sich, daß ... und ..... höchstens am Montag zwischen 16:00 Uhr und 19:00 Uhr, am Dienstag zwischen 14:30 Uhr und 16:00 Uhr, am Mittwoch zwischen 14:30 Uhr und 18:00 Uhr, am Donnerstag zwischen 14:30 Uhr und 17:30 Uhr, am Freitag ab 15:30 Uhr und am Samstag ab 12:30 Uhr von meiner Frau betreut werden. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, daß meine Frau weitere Kurse am Nachmittag angeboten hatte, die aber wahrscheinlich auf Grund mangelnder Teilnahme nicht stattfanden. Die Termine dieser weiteren Kurse waren am Montag ab 18:00 Uhr, am Mittwoch ab 14:00 Uhr und am Donnerstag wieder ab 18:00 Uhr. Hätten diese Kurse stattgefunden, dann hätten die Kinder die Mutter (nachdem sie den Vater schon sehr selten sehen dürfen) noch weniger zu Gesicht bekommen. Außerdem denke ich, daß ... und ..... um 14:30 Uhr in der Tagesstätte (bei Kindern) besser aufgehoben sind als bei meiner Frau (einer Erwachsenen). Nicht umsonst spielt ... lieber länger in der Tagesstätte und nimmt den weiten Weg von der Tagesstätte - nach dem Schließen derselben - zur Wohnung der Mutter in kauf. |
Erklärung: | "Am Dienstagnachmittag gibt sie einen Rheumaschwimmkurs, wozu sie die Kinder jedoch mitführen kann." |
Anmerkung: |
Lt. eigenem Aushang gibt sie Dienstagnachmittag ab 16:30 Uhr einen Rheumaschwimmkurs und ab 17:15 Uhr einen Rückenschwimmkurs.
An den Tagen, an denen ich observierte, nahm sie die Kinder nicht mit zu diesen Kursen. Die Kinder wurden von Frau .... betreut. |
Erklärung: | "Frau .... ist auch sonst als Zugehfrau im Haushalt der Antragsgegnerin tätig." |
Anmerkung: |
Stimmt. Wenn ich die Kinder bei meiner Frau abholte bzw. zu ihr brachte, und anstatt meiner Frau Frau .... anwesend war, war sie immer mit Reinigungsarbeiten beschäftigt. Im übrigen habe ich den Eindruck, daß diese Reinigungsarbeiten die Hauptaufgabe von Frau .... sind und nicht die Kinderbetreuung. Dies schließe ich auch aus dem Text der Zeitungsannonce, auf die hin Frau .... bei meiner Frau angestellt wurde. Der Text laute:
"Ich suche eine Putz- und Haushaltshilfe für alle Arbeiten rund ums Haus einschließlich Babysitten am Abend (z.Zt. 1x wöchentlich montags) und einschließlich Reinigung meiner Praxis am Wochenende." |
Erklärung: | "Daß die Antragsgegnerin die Nachmittagskurse gibt und abends ab 19:00 Uhr regelmäßig arbeitet, war schon längst vor der Vereinbarung der Fall und vor dem Gericht wie auch gegenüber dem Antragsteller offengelegt." |
Anmerkung: |
"Offengelegt" wurden diese Kurse erst, nachdem ich mit Schreiben vom 03.05.2000 auf diese hingewiesen habe.
Gemäß Schreiben vom Jugendamt vom 21.06.2000 gab sie vor, "... den Umfang ihrer Berufstätigkeit den Erfordernissen der Kinderbetreuung..." anzupassen. Ich habe diese Angabe so interpretiert, daß sie ihre Nachmittagskurse aufgibt und sich stattdessen den Kindern widmet. |
Erklärung: | "Wünscht er beispielsweise, daß die Kinder bei dieser oder jener Gelegenheit außerhalb des Besuchsturnus einmal bei ihm übernachten sollten, bricht er dann das Gespräch schnell wieder ab, wenn es um die Frage geht, wie die Rückbringung der Kinder nach seinem frühmorgentlichen Aufstehen organisiert werden soll. Hierauf angesprochen, legt er den Telefonhörer auf." |
Anmerkung: |
Angesprochen wird hier auf ein Telefongespräch, daß wir am Dienstag, den 24.10.2000 bzgl. Donnerstag, den 16.11.2000 führten. Die Kindertagesstätte hatte in einem Schreiben die Eltern gebeten, wegen einer internen Fortbildung die Kinder entweder selbst zu betreuen oder sie in eine Notgruppe der Tagesstätte zu geben. Ich wollte mich anbieten, mir für die Betreuung der Kinder an diesem Donnerstag von der Arbeit frei zu nehmen. Ich bat meine Frau (die es eigentlich vorzog, die Kinder in die Notgruppe zu geben und anschließend von Frau .... fremdbetreuen zu lassen), daß die Kinder auch bei mir übernachten dürfen. Ich ging davon aus, daß ich beide Kinder am Folgetag auch selbst zur Tagesstätte bringen konnte. Erst während dieses Gesprächs am Telefon erfuhr ich, daß ... nur noch einen Nachmittagsplatz in der Tagesstätte hat und somit morgens nicht in die Tagesstätte kann.
Keineswegs habe ich das Gespräch abgebrochen oder gar den Telefonhörer vor dem Ende des Gesprächs aufgelegt. |
Erklärung: | "Im Vordergrund stehende Bezugsperson war, ist und bleibt die Antragsgegnerin. In den ersten Jahren nach der Geburt kümmerte sich deutlich überwiegend die Antragsgegnerin um die Kinder." |
Anmerkung: | In dieser Frage bin ich einer anderen Meinung. Meine Ansicht hierzu habe ich schon wiederholt dargelegt. |
Erklärung: | "Sie stillte beide Kinder jeweils ein Jahr." |
Anmerkung: | Stimmt. Hierzu war ich einfach nicht in der Lage. |
Erklärung: | "Nicht er fütterte, wickelte oder badete sie, sondern die Antragsgegnerin." |
Anmerkung: | s.o. |
Erklärung: | "Der Antragsteller weiß bis heute noch nicht, wie ein Kinderbrei zubereitet wird." |
Anmerkung: | Ohne es zu beweisen behaupte ich, daß ich auch damals schon des Lesens fähig war. Bei der Zubereitung eines Kinderbreis, beim Erwärmen von Kindernahrung und allgemein bei der Zubereitung von Speisen kann ich sehr wohl die Zubereitungsempfehlungen auf den Verpackungen bzw. die Rezepte aus den Kochbüchern lesen, verstehen und anwenden. |
Erklärung: | "Nur in Ausnahmefällen griff er ihr bei der Versorgung der Kinder unter die Arme. Er war selbst während seiner Arbeitslosigkeit nicht einmal in der Lage, die Kinder nachmittags stundenweise alleine zu betreuen, wenn die vom nächtlichen Stillen ermüdete Antragsgegnerin eine Ruhepause haben wollte. Als sie später stundenweise arbeitete, mußte sie jeweils Frau ....... ......... als Babysitter heranziehen." |
Anmerkung: |
Als Kleinkinder schliefen ... und ..... bei mir bzw. neben meinem Bett. Zum Stillen habe ich sie nachts meiner Frau gereicht. I.d.R. haben die Kinder anschließend bei mir ihr Bäuerchen gemacht, bevor ich sie wieder zum Schlafen hinlegte.
Frau ....... ......... betreute die Kinder stundenweise, wenn wir einmal gemeinsam ausgehen wollten, sowie als ich im Juli und August 1995 auf Prüfungen lernen mußte, als ich Ende 1996 und Anfang 1997 das Haus renovierte und vor allem, als ich von Mai bis Dezember 1996 einer Vollzeitbeschäftigung bei der Firma ..... & ...... GmbH in St. Georgen nachging; also, in der Zeit, in der eigentlich meine Frau die Betreuung der Kinder übernehmen sollte. In diesem Zusammenhang möchte ich noch erwähnen (wie ich auch schon in einem früheren Schreiben mitgeteilt habe), daß wir mit einer befreundeten Familie (... / ...) folgende Vereinbarung hatten: einmal wöchentlich kam ihr Kind (.....) für einen Vormittag zu uns und ein anderes mal in der Woche kam ... für einen Vormittag zu ihnen. Derjenige, bei dem die Kinder waren, hatte auch für das Mittagessen zu sorgen. Die befreundete Familie hätte mir wohl kaum ihre damals zwei- bis dreijährige Tochter anvertraut, wenn sie nicht das Vertrauen in mir gehabt hätte, daß ich sowohl ... und ....., als auch auf ..... versorgen und nebenbei das Mittagessen kochen konnte. |
Erklärung: | "Ernst wurde für ihn die Situation..." |
Anmerkung: | Ernst wurde für sie die Situation, als ich im September 1998 meine Beschäftigung im Landeskriminalamt aufnahm und nun nicht mehr dreimal in der Woche die Kinder versorgen konnte, sondern eben nur noch zweimal. Wie meine Frau auch mehrfach erwähnt, hatte sie auf Grund dieser Beschäftigungsaufnahme nun zumindest für den Montag Frau .... zum Babysittern engagieren müssen. |
Erklärung: | "Allein in der Zeit vom Mai bis zum 13.10.1997 versorgte der Antragsteller die Kinder tagsüber, während sie des Abends und nachts von der Antragsgegnerin betreut wurden. Ab 14.10.1997 war dann der Antragsteller bei der Kriminalpolizei in VS-Schwenningen und ab 01.09.1998 beim Landeskriminalamt in Stuttgart tätig." |
Anmerkung: |
Hier wird indirekt unterstellt, daß ... und ..... während meiner Tätigkeit an der Fachhochschule für Polizei (sie spricht von der Kriminalpolizei) nicht von mir versorgt wurden.
Ich habe bereits mehrfach darauf hingewiesen, daß während dieser Zeit die Kinder an drei Tagen in der Woche nach meinem Dienst bei mir waren und nur an einem Tag bei meiner Frau. Vormittags war ... im ........-Kindergarten untergebracht und ..... bei meiner Schwiegermutter. In jeder Mittagspause habe ich unabhängig von Jahreszeit und Wetter ... mit dem Fahrrad und Anhänger vom Kindergarten abgeholt und zur Schwiegermutter gefahren. Ab ca.15:45 Uhr habe ich beide Kinder bei meiner Schwiegermutter abgeholt und bis zum nächsten Morgen selbst betreut. |
Erklärung: | "In der Zeit von Oktober 1997 bis zum September 1998 ließ sich die Betreuung der Kinder nur schwerlich organisieren, hatte es doch der Antragsteller unsinnigerweise abgelehnt, die ab September 1997 zur Verfügung stehenden Plätze in der Kindertagesstätte anzunehmen." |
Anmerkung: |
Falsch. Die Kindertagesstätte verlangte vor einer Zusage der Plätze die Bestimmung eines Ansprechpartners bei den Eltern. Ziel war es, den Streit der Eltern von der Tagesstätte fernzuhalten. Bei einem diesbezüglichen Gespräch bei Herrn Dr. ... von der Evangelischen Psychologischen Beratungsstelle in Schwenningen verlangte meine Frau ohne vorherige Diskussion, daß sie der Ansprechpartner in der Tagesstätte werde, da ich hierzu "unfähig" sei. Auf Grund dieser harten Forderung und auf Grund dessen, daß ich die Kinder noch selbst versorgte (d.h., ich hätte sie morgens zur Tagesstätte fahren und sie abends wieder abholen müssen, da meine Frau auch weiterhin beruflich sehr engagiert war), konnte ich dieser Forderung nicht nachgeben.
Ich habe mich zudem weder aktiv um diese Plätze gekümmert, noch irgendetwas gegen den Erhalt der Plätze unternommen. Der Grund war, daß mir diese Plätze einerseits zwar die Möglichkeit eines Tagesjobs eröffneten, ich aber andererseits noch keinen Tagesjob hatte und ich mir somit die Finanzierung der Plätze nicht leisten konnte. Meine Frau, die bis dahin das Kindergeld für beide Kinder bezog, hatte sich nicht an der Finanzierung des ........-Kindergarten-platzes für ... beteiligt. Ich mußte daher davon ausgehen, daß meine Frau von mir verlangt, daß ich trotz nur DM 1.100 Arbeitslosenhilfe für zumindest einen Ganztagsplatz in der ...-Kindertagesstätte aufkomme. Man beachte, daß sie hier nicht von Betreuung der Kinder, sondern von der Organisation der Betreuung, d.h. Fremdbetreuung, spricht. |
Erklärung: | "Die Kinder mußten nie hinter irgend welchen finanziellen Entscheidungen der Antragsgegnerin zurückstehen." |
Anmerkung: |
Was hat sie denn für die Kinder angeschafft?
Nur ein Beispiel: Wie ich bereits in einem früheren Schreiben erwähnte, war meiner Frau die Anschaffung eines Heimtrainers für sich persönlich wichtiger, als den eigenen Kindern Fastnachtskostüme zu gönnen, und das, obwohl sie sah, daß alle anderen Kinder in der Tagesstätte verkleidet waren. |
Erklärung: | "Sie fiel deswegen so teuer aus, weil die Einbauküche den schrägverlaufenden Wänden des Altbaus angepaßt werden mußte." |
Anmerkung: |
Der Raum, in dem die Küche steht, liegt nicht im Dachgeschoß und weist daher keine schrägverlaufenden Wände auf.
Der Preis von DM 35.000 stand bereits vor dem Einbau der Küche fest. Meiner Meinung nach war es meiner Frau wichtiger, eine Küche der gehobenen Klasse zu besitzen, als für Kleidung und Spielzeug der eigenen Kinder angemessen aufzukommen. |
Erklärung: | "Denn sie wohnen bei der Antragsgegnerin weitaus großzügiger als in der Mietwohnung des Antragstellers." |
Anmerkung: |
Was haben die Kinder von einer Küche im Wert von mindestens DM 35.000? Im übrigen wohne ich in einer Wohnung, die am Stadtrand liegt. ... und ..... spielen wie die Kinder der Nachbarn sowohl direkt auf der Straße (da kaum Verkehr fließt), im großzügigen Garten oder im direkt an das Grundstück angrenzenden Wald.
Meine Frau hingegen wohnt direkt in der Stadt. ... und ..... können bei ihr auf Grund des Verkehrs nicht auf der Straße spielen. Das zum Haus gehörende Grundstück ist sehr klein und eher für die persönlichen Bedürfnisse meiner Frau als für die Bedürfnisse der Kinder gestaltet. |
Erklärung: | "Der Antragsteller möchte sich vergegenwärtigen, daß er in Bezug auf seine angebliche Betreuung der Söhne als Kleinkinder falsche Angaben an Eides statt versichert. Des gleichen auch in Bezug auf seine Behauptung, Ausgangspunkt der Vereinbarung sei gewesen, daß den Kindern keine Fremdbetreuung zugemutet werden sollte. Es stand nämlich bei der Vereinbarung fest, daß die Antragsgegnerin die abendliche Betreuung weiterhin Frau .... überlassen mußte, ..." |
Anmerkung: |
Über die Folgen einer Falschaussage an Eides statt war und bin ich mir bewußt. Ich habe daher ausschließlich Angaben gemacht, die ich guten Gewissens vertreten konnte.
Wie ich bereits schon anführte, ging ich davon aus, daß meine Frau wie zuvor angegeben ihre berufliche Tätigkeit den Erfordernissen der Kinderbetreuung anpassen wird. |