Vater 23.12.2000
Reaktion auf eidesstattliche erklärung

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Anschreiben

Anmerkungen zur eidesstattlichen Erklärung

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Sehr geehrte Frau ...,

in der Anlage erhalten Sie meine Anmerkungen zur eidesstattlichen Erklärung meiner Frau, sowie die versprochenen Vorschläge aus dem Freundeskreis. Mein Freundeskreis bittet Sie darum, diese Vorschläge auch dahingehend zu prüfen, daß sie notfalls auch als Eidesstattliche Erklärung "wasserdicht" sind. Erst wenn Sie Ihr "OK" zu diesen Schreiben gegeben haben, erhalten diese noch eine äußere Form und werden dann dem Freundeskreis zur Unterzeichnung vorgelegt.
Ein Teil der Schreiben habe ich verfaßt, nachdem ich mir Stichpunkte bei den betreffenden Freunden geholt habe. Nachdem ich diese Stichpunkte vertextet habe, habe ich die Schreiben den Freunden zum Korrekturlesen gegeben. Ich hoffe, daß es unwesentlich ist, daß diese Texte meinen Stil aufweisen. Ich bin der Meinung, daß der Inhalt zählt und nicht, wer die Schreiben vertextet hat.
Desweiteren möchte ich Sie bitten, diese Schreiben erst kurz vor dem Anhörungstermin dem Gericht zukommen zu lassen. Andernfalls, so befürchte ich, wird meine Frau noch irgendwelche anderen Argumente bringen, auf die ich dann vor dem Termin nicht mehr reagieren kann.

Als letztes Schreiben erhalten Sie noch eine Kopie eines Schreiens des Amtsgerichts bzgl. der Prozeßkosten, die vor dem 01.08.2000 entstanden sind. Muß ich diese Prozeßkosten auch noch bezahlen? Mir ist es eh unverständlich, daß ich Prozeßkosten bezahlen muß, wohingegen meine Frau, die zusätzlich zu ihren Einnahmen aus ihren Kursen 1999 einen Umsatz von DM 160.000 erzielte, keine Prozeßkosten zu zahlen braucht.
Es kann doch nicht Sinn und Zweck der Unterhaltszahlungen und der Prozeßkosten sein, mich ins Obdachlosenheim zu bringen. Sicherlich - sollten mir die Kinder am 23.01.2000 nicht zugesprochen werden, dann muß ich meinen PKW verkaufen und kann mit dem Erlös alle diesbezüglichen Außenstände begleichen. Wenn ich ihn aber schon vorher verkaufe, dann habe ich keine Möglichkeit mehr, die Kinder in die Tagesstätte bzw. selbst zum Bahnhof Rottweil zu fahren. D.h., dies wäre ein weiterer Grund dafür, daß mir die Kinder nicht zugesprochen würden.
Bitte erwähnen Sie in keinem Schreiben an das Gericht bzw. die Gegenpartei, daß mir der Umsatz meiner Frau bekannt ist. ... .

Ich werde versuchen, noch weitere, nicht unwesentliche Argumente, die aus dem bisher Geschehenen entstanden sind, schriftlich festzuhalten und Ihnen noch vor einem gemeinsamen Termin zukommen zu lassen.

Ich hoffe, Sie hatten ein gesegnetes Weihnachtsfest und
wünsche Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Mit freundlichen Grüßen


ANMERKUNGEN ZUR EIDESSTATTLICHEN ERKLÄRUNG

Erklärung: "... hat sich bislang keine nachteilige Veränderung zu Ungunsten der Kinder ergeben."
Anmerkung: Früher stand den Kindern - zumindest an den Tagen, an denen sie durch mich betreut wurden - nach dem Besuch der Tagesstätte durchgehend, ohne Fremdbetreuung, ein leiblicher Elternteil zur Verfügung. Heute wird ihnen in einem Umfang eine Betreuung durch Frau .... zugemutet, daß sie Frau .... rein quantitativ länger sehen, als beide Elternteile.
Erklärung: "Die Kinder können nun ... ausschlafen und werden nicht ... verfrüht aus dem Bett gerissen. Dieser Mißstand würde wiederum eintreten, wenn der Antragsteller zur Halbtagsarbeit überginge und ... schon um 5:30 Uhr morgens aufstehen müßte."
Anmerkung: Bei mir wurden die Kinder nicht aus dem Bett gerissen, sondern ich habe mir immer sehr viel Zeit beim Wecken genommen.
An den Tagen, an denen ich observierte, war zwischen 06:00 Uhr und 06:50 Uhr Licht im Kinderzimmer. ..... war an diesen Tagen zwischen 07:00 Uhr und 08:00 Uhr in der Tagesstätte. Es kommt nicht darauf an, ob die Kinder morgens 30 min. bis 80 min. später aufstehen können, sondern wieviel Schlaf sie effektiv erhalten haben.
Erklärung: "Die Kinder finden sich nunmehr in einem dementsprechend ausgeruhten Zustand ..."
Anmerkung: Es kam bereits öfters vor, daß ... und ..... bereits müde waren - manchmal schlief ... - wenn ich sie Freitags um 15:40 Uhr bei meiner Frau abholte. Dies ist zwar nicht die Regel, dennoch kann ich nicht bestätigen, daß sich ... und ..... in einem "ausgeruhten Zustand" befinden, zumal beide Kinder bei mir nahezu jede Nacht 12 bis 13 Stunden schlafen.
Desweiteren soll dieser Satz wohl die unwahre Aussage assoziieren, daß ... und ..... bei mir nicht genügend Schlaf erhalten hätten.
Erklärung: "... daß sich beide Kinder seit dem Monat Mai dieses Jahres positiv entwickelt und vor allem stabilisiert haben."
Anmerkung: Dies ist eine subjektive Aussage. Ich bin nicht der Ansicht, daß sich ... und ..... positiv entwickelt hätten. Vielmehr habe ich den Eindruck, daß sich beide Kinder seit etwas August negativ verändert haben. ... und ..... waren früher - wie auch im Bericht vom Jugendamt vom 21.06.2000 aufgeführt - "aufgeweckte" Kinder. Nun habe ich den Eindruck, daß sie eher verschlossener wirken und mehr Zeit benötigen, bis sie wieder auftauen. Besonders bei ..... fällt mir auf, daß er viel stiller geworden und ständig auf der Suche nach Zuneigung ist. Auch redet er wieder sehr viel in der Babysprache.
In diesem Zusammenhang darf man nicht vergessen, daß ... zur Verbesserung der Mutter - Kind - Beziehung in die Erziehungsberatungsstelle mußte.

Auch dieser Satz soll wieder die unwahre Aussage assoziieren, daß ... und ..... vor dem Monat Mai instabil gewesen seien.
Erklärung: "Die Kinder weisen nicht die geringste Spur irgendeiner Vernachlässigung auf."
Anmerkung: Auch bei dieser subjektiven Aussage vertrete ich eine andere Ansicht. Ich muß aber eingestehen, daß beide Kinder besonders seit etwas Anfang Dezember - also nach Stellung meines Antrags - einen gepflegteren Eindruck machen.
Erklärung: "In der Vergangenheit, d.h. vor dem Monat August 2000 mag es durchaus einmal vorgekommen sein, daß eines der Kinder zu große oder zu kleine Schuhe getragen hatte."
Anmerkung: Die von mir bemängelten Zustände in Bezug auf Druckstellen an den ...s Zehen auf Grund unpassender Schuhe etc. habe ich alle im Monat September 2000 (und nicht wie o.a. vor dem Monat August 2000) festgestellt. Siehe hierzu mein Schreiben an Frau ..... vom Jugendamt.
Erklärung: "Wenn der Antragsteller die Kinder abholt, kommen sie mitunter vom Spielplatz oder direkt aus dem Garten und sind dann häufig bei schlechtem Wetter verschmutzt."
Anmerkung: Meines Wissens kommen die Kinder aus der Tagesstätte. Aber selbst wenn sie sich dreckig gemacht haben, so kann man ihnen zumindest Gesicht und Hände vor der Übergabe waschen. Mitunter kommt es vor, daß ich mit den Kindern einkaufen gehe. Es macht dann keinen Sinn, erst zu mir nach Hause zu fahren, die Kinder zu waschen und ggf. umzuziehen und anschließend wieder in die Stadt zum Einkaufen zu fahren.
Erklärung: "Daß Kinder sich beim Spielen schmutzig machen können oder gar dürfen, leuchtet dem überpingeligen Vater nicht ein. Offenbar sollen die Kinder seiner Auffassung nach steril aufwachsen."
Anmerkung: In diesem Sorgerechtsverfahren habe ich schon mehrfach auf meine Einstellung hingewiesen, daß sich Kinder sehr wohl dreckig machen dürfen, daß sie aber spätestens am Abend wieder gewaschen und spätestens am nächsten Morgen wieder saubere Kleidung tragen sollten.
Nach gemeinsamen Unternehmungen im angrenzenden Wald oder auf dem Spielplatz kommen sowohl ... und ..... als auch ich nicht gerade sauber zurück. Ich sorge aber immer dafür, daß wir anschließend wieder sauber sind.
Erklärung: "Auch wenn die Kinderkleidung aus zweiter oder dritter Hand stammt, so ist sie nur kurzfristig von anderen Verwandten getragen worden."
Anmerkung: Mir sind keine anderen Verwandten bekannt, von dem sie diese Kleidung hätte haben können.
Auch ich habe meiner Frau einmal einen ganzen Sack gepflegter Kleidung aus zweiter Hand für ... und ..... gegeben. Allerdings habe ich den Fehler gemacht, ihr alle Sachen - auch die, die noch zu groß waren - auf einmal zu geben. Dies hatte zur Folge, daß beide Kinder oftmals Kleidung anhatten, die um zwei bis drei Nummern zu groß war.
Erklärung: "Es handelt sich überwiegend um Markenqualität. Was die Spielsachen anbetrifft, sind sie ebenfalls ausreichend."
Anmerkung: Auch hier bin ich anderer Meinung.
Desweiteren bemängele ich ihr egoistisches Verhalten den Kindern gegenüber: ihre Ausgaben für ihren Lebensstandard stehen - abgesehen von ihren Ausgaben für den Babysitter - in einem groben Mißverhältnis zu ihren Ausgaben für ... und ......
Erklärung: "Von zwei Ausnahmen geringen Umfangs abgesehen, hält sich die Antragsgegnerin die Nachmittage in der Zeit von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr von der Arbeit frei. Eine Ausnahme gilt für den Montag..."
Anmerkung: Es ist uninteressant, wann sie sich freihält; entscheidend ist, wann die Kinder die Mutter sehen. Während meiner Observationen war sie i.d.R. ab 14:30 Uhr in der Tagesstätte (einzige Ausnahme: Freitags zwischen 15:30 Uhr und 15:45 Uhr. Anmerkung: offiziell schließt die Tagesstätte Freitags um 15:30 Uhr).
Montags habe ich Frau .... um 19:00 Uhr bei den Kindern angetroffen, Dienstags ab 16:00 Uhr, Mittwochs ab 18:00 Uhr, Donnerstags ab 17:30 Uhr, Freitags waren die Kinder an den Tagen, an denen ich observierte, zwischen 16:30 Uhr und 18:30 Uhr alleine in der Wohnung, Samstags war Frau .... zwischen 07:30 Uhr und 12:30 Uhr in der Wohnung meiner Frau.
Für Montags und Mittwochs habe ich die Zeiten angegeben, an denen ich meine Observationen begann. Frau .... befand sich zu diesen Zeiten bereits in der Wohnung. Mir ist unbekannt, wann sie die Betreuung an diesen Tagen übernahm. Es ist durchaus möglich und sogar wahrscheinlich, daß Frau .... bereits zu einem früheren Zeitpunkt dort war.
Hieraus ergibt sich, daß ... und ..... höchstens am Montag zwischen 16:00 Uhr und 19:00 Uhr, am Dienstag zwischen 14:30 Uhr und 16:00 Uhr, am Mittwoch zwischen 14:30 Uhr und 18:00 Uhr, am Donnerstag zwischen 14:30 Uhr und 17:30 Uhr, am Freitag ab 15:30 Uhr und am Samstag ab 12:30 Uhr von meiner Frau betreut werden.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, daß meine Frau weitere Kurse am Nachmittag angeboten hatte, die aber wahrscheinlich auf Grund mangelnder Teilnahme nicht stattfanden.
Die Termine dieser weiteren Kurse waren am Montag ab 18:00 Uhr, am Mittwoch ab 14:00 Uhr und am Donnerstag wieder ab 18:00 Uhr.
Hätten diese Kurse stattgefunden, dann hätten die Kinder die Mutter (nachdem sie den Vater schon sehr selten sehen dürfen) noch weniger zu Gesicht bekommen.

Außerdem denke ich, daß ... und ..... um 14:30 Uhr in der Tagesstätte (bei Kindern) besser aufgehoben sind als bei meiner Frau (einer Erwachsenen). Nicht umsonst spielt ... lieber länger in der Tagesstätte und nimmt den weiten Weg von der Tagesstätte - nach dem Schließen derselben - zur Wohnung der Mutter in kauf.
Erklärung: "Am Dienstagnachmittag gibt sie einen Rheumaschwimmkurs, wozu sie die Kinder jedoch mitführen kann."
Anmerkung: Lt. eigenem Aushang gibt sie Dienstagnachmittag ab 16:30 Uhr einen Rheumaschwimmkurs und ab 17:15 Uhr einen Rückenschwimmkurs.
An den Tagen, an denen ich observierte, nahm sie die Kinder nicht mit zu diesen Kursen. Die Kinder wurden von Frau .... betreut.
Erklärung: "Frau .... ist auch sonst als Zugehfrau im Haushalt der Antragsgegnerin tätig."
Anmerkung: Stimmt. Wenn ich die Kinder bei meiner Frau abholte bzw. zu ihr brachte, und anstatt meiner Frau Frau .... anwesend war, war sie immer mit Reinigungsarbeiten beschäftigt. Im übrigen habe ich den Eindruck, daß diese Reinigungsarbeiten die Hauptaufgabe von Frau .... sind und nicht die Kinderbetreuung. Dies schließe ich auch aus dem Text der Zeitungsannonce, auf die hin Frau .... bei meiner Frau angestellt wurde. Der Text laute:
"Ich suche eine Putz- und Haushaltshilfe für alle Arbeiten rund ums Haus einschließlich Babysitten am Abend (z.Zt. 1x wöchentlich montags) und einschließlich Reinigung meiner Praxis am Wochenende."
Erklärung: "Daß die Antragsgegnerin die Nachmittagskurse gibt und abends ab 19:00 Uhr regelmäßig arbeitet, war schon längst vor der Vereinbarung der Fall und vor dem Gericht wie auch gegenüber dem Antragsteller offengelegt."
Anmerkung: "Offengelegt" wurden diese Kurse erst, nachdem ich mit Schreiben vom 03.05.2000 auf diese hingewiesen habe.
Gemäß Schreiben vom Jugendamt vom 21.06.2000 gab sie vor, "... den Umfang ihrer Berufstätigkeit den Erfordernissen der Kinderbetreuung..." anzupassen. Ich habe diese Angabe so interpretiert, daß sie ihre Nachmittagskurse aufgibt und sich stattdessen den Kindern widmet.
Erklärung: "Wünscht er beispielsweise, daß die Kinder bei dieser oder jener Gelegenheit außerhalb des Besuchsturnus einmal bei ihm übernachten sollten, bricht er dann das Gespräch schnell wieder ab, wenn es um die Frage geht, wie die Rückbringung der Kinder nach seinem frühmorgentlichen Aufstehen organisiert werden soll. Hierauf angesprochen, legt er den Telefonhörer auf."
Anmerkung: Angesprochen wird hier auf ein Telefongespräch, daß wir am Dienstag, den 24.10.2000 bzgl. Donnerstag, den 16.11.2000 führten. Die Kindertagesstätte hatte in einem Schreiben die Eltern gebeten, wegen einer internen Fortbildung die Kinder entweder selbst zu betreuen oder sie in eine Notgruppe der Tagesstätte zu geben. Ich wollte mich anbieten, mir für die Betreuung der Kinder an diesem Donnerstag von der Arbeit frei zu nehmen. Ich bat meine Frau (die es eigentlich vorzog, die Kinder in die Notgruppe zu geben und anschließend von Frau .... fremdbetreuen zu lassen), daß die Kinder auch bei mir übernachten dürfen. Ich ging davon aus, daß ich beide Kinder am Folgetag auch selbst zur Tagesstätte bringen konnte. Erst während dieses Gesprächs am Telefon erfuhr ich, daß ... nur noch einen Nachmittagsplatz in der Tagesstätte hat und somit morgens nicht in die Tagesstätte kann.
Keineswegs habe ich das Gespräch abgebrochen oder gar den Telefonhörer vor dem Ende des Gesprächs aufgelegt.
Erklärung: "Im Vordergrund stehende Bezugsperson war, ist und bleibt die Antragsgegnerin. In den ersten Jahren nach der Geburt kümmerte sich deutlich überwiegend die Antragsgegnerin um die Kinder."
Anmerkung: In dieser Frage bin ich einer anderen Meinung. Meine Ansicht hierzu habe ich schon wiederholt dargelegt.
Erklärung: "Sie stillte beide Kinder jeweils ein Jahr."
Anmerkung: Stimmt. Hierzu war ich einfach nicht in der Lage.
Erklärung: "Nicht er fütterte, wickelte oder badete sie, sondern die Antragsgegnerin."
Anmerkung: s.o.
Erklärung: "Der Antragsteller weiß bis heute noch nicht, wie ein Kinderbrei zubereitet wird."
Anmerkung: Ohne es zu beweisen behaupte ich, daß ich auch damals schon des Lesens fähig war. Bei der Zubereitung eines Kinderbreis, beim Erwärmen von Kindernahrung und allgemein bei der Zubereitung von Speisen kann ich sehr wohl die Zubereitungsempfehlungen auf den Verpackungen bzw. die Rezepte aus den Kochbüchern lesen, verstehen und anwenden.
Erklärung: "Nur in Ausnahmefällen griff er ihr bei der Versorgung der Kinder unter die Arme. Er war selbst während seiner Arbeitslosigkeit nicht einmal in der Lage, die Kinder nachmittags stundenweise alleine zu betreuen, wenn die vom nächtlichen Stillen ermüdete Antragsgegnerin eine Ruhepause haben wollte. Als sie später stundenweise arbeitete, mußte sie jeweils Frau ....... ......... als Babysitter heranziehen."
Anmerkung: Als Kleinkinder schliefen ... und ..... bei mir bzw. neben meinem Bett. Zum Stillen habe ich sie nachts meiner Frau gereicht. I.d.R. haben die Kinder anschließend bei mir ihr Bäuerchen gemacht, bevor ich sie wieder zum Schlafen hinlegte.
Frau ....... ......... betreute die Kinder stundenweise, wenn wir einmal gemeinsam ausgehen wollten, sowie als ich im Juli und August 1995 auf Prüfungen lernen mußte, als ich Ende 1996 und Anfang 1997 das Haus renovierte und vor allem, als ich von Mai bis Dezember 1996 einer Vollzeitbeschäftigung bei der Firma ..... & ...... GmbH in St. Georgen nachging; also, in der Zeit, in der eigentlich meine Frau die Betreuung der Kinder übernehmen sollte.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch erwähnen (wie ich auch schon in einem früheren Schreiben mitgeteilt habe), daß wir mit einer befreundeten Familie (... / ...) folgende Vereinbarung hatten: einmal wöchentlich kam ihr Kind (.....) für einen Vormittag zu uns und ein anderes mal in der Woche kam ... für einen Vormittag zu ihnen. Derjenige, bei dem die Kinder waren, hatte auch für das Mittagessen zu sorgen. Die befreundete Familie hätte mir wohl kaum ihre damals zwei- bis dreijährige Tochter anvertraut, wenn sie nicht das Vertrauen in mir gehabt hätte, daß ich sowohl ... und ....., als auch auf ..... versorgen und nebenbei das Mittagessen kochen konnte.
Erklärung: "Ernst wurde für ihn die Situation..."
Anmerkung: Ernst wurde für sie die Situation, als ich im September 1998 meine Beschäftigung im Landeskriminalamt aufnahm und nun nicht mehr dreimal in der Woche die Kinder versorgen konnte, sondern eben nur noch zweimal. Wie meine Frau auch mehrfach erwähnt, hatte sie auf Grund dieser Beschäftigungsaufnahme nun zumindest für den Montag Frau .... zum Babysittern engagieren müssen.
Erklärung: "Allein in der Zeit vom Mai bis zum 13.10.1997 versorgte der Antragsteller die Kinder tagsüber, während sie des Abends und nachts von der Antragsgegnerin betreut wurden. Ab 14.10.1997 war dann der Antragsteller bei der Kriminalpolizei in VS-Schwenningen und ab 01.09.1998 beim Landeskriminalamt in Stuttgart tätig."
Anmerkung: Hier wird indirekt unterstellt, daß ... und ..... während meiner Tätigkeit an der Fachhochschule für Polizei (sie spricht von der Kriminalpolizei) nicht von mir versorgt wurden.
Ich habe bereits mehrfach darauf hingewiesen, daß während dieser Zeit die Kinder an drei Tagen in der Woche nach meinem Dienst bei mir waren und nur an einem Tag bei meiner Frau. Vormittags war ... im ........-Kindergarten untergebracht und ..... bei meiner Schwiegermutter. In jeder Mittagspause habe ich unabhängig von Jahreszeit und Wetter ... mit dem Fahrrad und Anhänger vom Kindergarten abgeholt und zur Schwiegermutter gefahren. Ab ca.15:45 Uhr habe ich beide Kinder bei meiner Schwiegermutter abgeholt und bis zum nächsten Morgen selbst betreut.
Erklärung: "In der Zeit von Oktober 1997 bis zum September 1998 ließ sich die Betreuung der Kinder nur schwerlich organisieren, hatte es doch der Antragsteller unsinnigerweise abgelehnt, die ab September 1997 zur Verfügung stehenden Plätze in der Kindertagesstätte anzunehmen."
Anmerkung: Falsch. Die Kindertagesstätte verlangte vor einer Zusage der Plätze die Bestimmung eines Ansprechpartners bei den Eltern. Ziel war es, den Streit der Eltern von der Tagesstätte fernzuhalten. Bei einem diesbezüglichen Gespräch bei Herrn Dr. ... von der Evangelischen Psychologischen Beratungsstelle in Schwenningen verlangte meine Frau ohne vorherige Diskussion, daß sie der Ansprechpartner in der Tagesstätte werde, da ich hierzu "unfähig" sei. Auf Grund dieser harten Forderung und auf Grund dessen, daß ich die Kinder noch selbst versorgte (d.h., ich hätte sie morgens zur Tagesstätte fahren und sie abends wieder abholen müssen, da meine Frau auch weiterhin beruflich sehr engagiert war), konnte ich dieser Forderung nicht nachgeben.
Ich habe mich zudem weder aktiv um diese Plätze gekümmert, noch irgendetwas gegen den Erhalt der Plätze unternommen. Der Grund war, daß mir diese Plätze einerseits zwar die Möglichkeit eines Tagesjobs eröffneten, ich aber andererseits noch keinen Tagesjob hatte und ich mir somit die Finanzierung der Plätze nicht leisten konnte. Meine Frau, die bis dahin das Kindergeld für beide Kinder bezog, hatte sich nicht an der Finanzierung des ........-Kindergarten-platzes für ... beteiligt. Ich mußte daher davon ausgehen, daß meine Frau von mir verlangt, daß ich trotz nur DM 1.100 Arbeitslosenhilfe für zumindest einen Ganztagsplatz in der ...-Kindertagesstätte aufkomme. Man beachte, daß sie hier nicht von Betreuung der Kinder, sondern von der Organisation der Betreuung, d.h. Fremdbetreuung, spricht.
Erklärung: "Die Kinder mußten nie hinter irgend welchen finanziellen Entscheidungen der Antragsgegnerin zurückstehen."
Anmerkung: Was hat sie denn für die Kinder angeschafft?
Nur ein Beispiel:
Wie ich bereits in einem früheren Schreiben erwähnte, war meiner Frau die Anschaffung eines Heimtrainers für sich persönlich wichtiger, als den eigenen Kindern Fastnachtskostüme zu gönnen, und das, obwohl sie sah, daß alle anderen Kinder in der Tagesstätte verkleidet waren.
Erklärung: "Sie fiel deswegen so teuer aus, weil die Einbauküche den schrägverlaufenden Wänden des Altbaus angepaßt werden mußte."
Anmerkung: Der Raum, in dem die Küche steht, liegt nicht im Dachgeschoß und weist daher keine schrägverlaufenden Wände auf.
Der Preis von DM 35.000 stand bereits vor dem Einbau der Küche fest. Meiner Meinung nach war es meiner Frau wichtiger, eine Küche der gehobenen Klasse zu besitzen, als für Kleidung und Spielzeug der eigenen Kinder angemessen aufzukommen.
Erklärung: "Denn sie wohnen bei der Antragsgegnerin weitaus großzügiger als in der Mietwohnung des Antragstellers."
Anmerkung: Was haben die Kinder von einer Küche im Wert von mindestens DM 35.000? Im übrigen wohne ich in einer Wohnung, die am Stadtrand liegt. ... und ..... spielen wie die Kinder der Nachbarn sowohl direkt auf der Straße (da kaum Verkehr fließt), im großzügigen Garten oder im direkt an das Grundstück angrenzenden Wald.
Meine Frau hingegen wohnt direkt in der Stadt. ... und ..... können bei ihr auf Grund des Verkehrs nicht auf der Straße spielen. Das zum Haus gehörende Grundstück ist sehr klein und eher für die persönlichen Bedürfnisse meiner Frau als für die Bedürfnisse der Kinder gestaltet.
Erklärung: "Der Antragsteller möchte sich vergegenwärtigen, daß er in Bezug auf seine angebliche Betreuung der Söhne als Kleinkinder falsche Angaben an Eides statt versichert. Des gleichen auch in Bezug auf seine Behauptung, Ausgangspunkt der Vereinbarung sei gewesen, daß den Kindern keine Fremdbetreuung zugemutet werden sollte. Es stand nämlich bei der Vereinbarung fest, daß die Antragsgegnerin die abendliche Betreuung weiterhin Frau .... überlassen mußte, ..."
Anmerkung: Über die Folgen einer Falschaussage an Eides statt war und bin ich mir bewußt. Ich habe daher ausschließlich Angaben gemacht, die ich guten Gewissens vertreten konnte.
Wie ich bereits schon anführte, ging ich davon aus, daß meine Frau wie zuvor angegeben ihre berufliche Tätigkeit den Erfordernissen der Kinderbetreuung anpassen wird.



FREUNDE 1

Aufgrund der gerichtlichen Trennung und der damit verbundenen Sorgerechtsentscheidung möchten wir, ...... ....... und Dr. ....... ......., unsere Eindrücke über die Familie von ... und ...... ...... und die Zeit nach der Trennung schildern. Wir kennen die Zwei seit `93 und haben sowohl gemeinsame Freizeitaktivitäten als auch alle Geburtstage unseres Freundeskreises miteinander verbracht.
Wir sind selbst Eltern zweier Kinder im selben Alter.
Wir hatten vom ersten Kennenlernen an den Eindruck, daß ... eine sehr egozentrische Person ist, während ...... immer zuvorkommend und hilfsbereit war. Dieser Eindruck wurde im Laufe der Jahre (siehe Beispiele) immer mehr bestätigt.
Bei gemeinsam verbrachten Kurzferien (Schetteregg) ist uns z.B. folgendes aufgefallen: Wir haben den Eindruck, daß die Kinder sich bei ihm sehr geborgen und wohl fühlen. Ein Beispiel dafür sind die gelungenen Kindergeburtstage, die ...... seit `98 für seine Söhne ausrichtet.

Im übrigen bezweifeln wir, da wir selbst Leistungserbringer im Gesundheitswesen sind, daß es auf Dauer möglich sein wird, die Kinder nachmittags regelmäßig selbst zu betreuen. Die gefragtesten Termine liegen nach 16:00 Uhr.

Beispiele:


FREUNDE 2

Zum Sorgerechtsverfahren der Familie ...... möchte ich, .... .........., wie folgt Stellung nehmen:
Ich selbst bin Mutter zweier Kinder im Alter von 7 (....., ein Freund von ...) und 9 (.........) Jahren. Die Familie ...... kenne ich seit etwa 1995. Ich habe ......, ... und ..... seit Mai 1997, als diese auf Grund der Trennung in das gleiche Haus im ......... zogen, in dem auch wir noch bis September 1999 (seit Oktober wohnen wir nur wenige Häuser weiter im Haus meiner Eltern) wohnten, genauer kennengelernt.

...... unternimmt mit seinen Kindern sehr viel, besonders in der freien Natur. Um nur einige Beispiele zu nennen: er war mit ihnen, als diese ein und zwei Jahre alt waren (also noch vor der Trennung) als einziger Mann in derselben Krabbelgruppe, in der auch ich mit meinen Kindern war; er hat mit seinen, unseren und den Nachbarskindern im Wald eine Holzhütte gebaut; im Sommer konnte ich miterleben, wie er des öfteren mit ... und ..... mit Fahrrad und Anhänger zum Familien-Freizeitpark in Villingen gefahren ist; im Winter habe ich mit meiner Familie die Drei beim Rodeln getroffen; unabhängig von Jahreszeit und Wetter ist ...... mit seinen Kindern viel im an das Grundstück angrenzenden Wald und der näheren Umgebung unterwegs.

Obwohl ... und ..... oftmals von diesen Unternehmungen - wie bei Kindern in diesem Alter üblich - verschmutzt zurückkamen, hatten sie spätestens am nächsten Morgen wieder saubere Kleidung an und machten einen gepflegten Eindruck. Entsprechend umfangreich war die Kinderwäsche, die ...... im Trockenraum bzw. im Garten zum Trocknen aufhängte.

Ich habe nicht den Eindruck, daß ...... ein "überpingeliger Vater" sei und die Kinder bei ihm "steril aufwachsen" würden. Vielmehr habe ich in all den Jahren miterleben können, wie er sich - was zweifelsohne nicht typisch für einen Mann ist - seinen Kinder gegenüber sehr fürsorglich verhält, sie gut versorgt und selbst vor unangenehmen Arbeiten, wie z.B. das Wechseln der Windeln, nicht zurückschreckt.

Auch habe ich und die Nachbarschaft die Übergaben von ... und ..... beobachten können. Besonders 1997 gab es oftmals ein "Theater", wenn ....... am Abend die Kinder bei ...... abholen wollte. Ich hatte den Eindruck, daß beide Kinder und besonders ... nicht zu ihrer Mutter wollten. Von unserer gemeinsamen Nachbarin, Frau .... ....., wurde ich angesprochen, warum die Kinder so ein Theater beim Abholen machen.
Auch scheute ....... im Mai und Juni 1997 nicht davor zurück, die Kinder zusammen mit ihrem offensichtlich neuen Partner, Herrn ..... ......, bei ...... abzuholen.
Im Gegenzug habe ich auch mit ansehen können, wie die Kinder morgens im ......... ankamen, als ...... sie bei ....... mit Fahrrad und Anhänger abgeholt hatte. Waren ... und ..... z.B. übers Wochenende bei ......., dann kamen sie, soweit ich es miterlebt habe, montags regelmäßig ungepflegt bis schlampig an. Ihre Kleidung war oftmals unpassend und bereits am Morgen dreckig. Ich bin der Meinung, zwischen "dreckig machen dürfen" und "ungepflegt sein" besteht ein Unterschied. Auch kleine Kinder sollten lernen, sich zu waschen.

Zum Schreiben, das Familie ....... in Bezug auf die Sorgerechtsentscheidung für ...... aufgesetzt hat, möchte ich folgende Punkte bestätigen:
  1. ...... hat 1996 auf der Hütte in Schetteregg für alle Kinder und die Erwachsenen den Nikolaus gespielt. Nachdem der Nikolaus seine Geschenke ausgeteilt hatte und die Hütte verlassen wollte, rannte ... - damals noch keine 3 Jahre alt - aufgeregt dem Nikolaus mit den Worten hinterher, "Nikolaus, Nikolaus, du hast meinen Papa vergessen". Dies bestätigte nur meinen Eindruck, daß besonders ... eine sehr enge Bindung zu ...... hat.
  2. Bei jedem Hüttenwochenende in Schetteregg war es ......, der mit ... und ..... und anderen Kindern spielte und ihnen Bücher vorlas.
  3. ....... hat die gemeinsame Silvesterfeier 1996 noch vor Mitternacht verlassen, und ...... mit den Kindern alleine zurückgelassen.
  4. Seit 1998 führt ...... für ... und ..... alle Kindergeburtstage aus. An all den Kindergeburtstagen, bei denen ich anwesend war, war auch ....... anwesend. Während ...... mit seinen und den eingeladenen Kindern spannende Spiele machte und sich zwischendurch auch noch um die Erwachsenen kümmerte, hat sich ....... ganz wie ein normaler Gast verhalten. Sie hat weder einen Beitrag zu den Kinderspielen geleistet, noch hat sie in irgendeiner Form aktiv an den Kindergeburtstagen teilgenommen.
  5. Silvester 1999 kam ....... mit den Kindern zur Silvesterfeier. Beide Kinder stürzten sich auf ...... und waren den größten Teil des Abends bei ihm.
Wie Familie ....... halte auch ich ....... für eine sehr egozentrische Person, die zur Durchsetzung ihres Willens selbst das Wohl ihrer eigenen Kinder opfert.

Desweiteren möchte ich die Punkte, die ........ ....... in ihrem Schreiben bezüglich unserer gemeinsamen Kurzurlaube über Ostern 1997 / 1998 am Lago Maggiore erwähnt, bestätigen.

Ich kenne ... und ..... nun seit einigen Jahren. Als die Kinder noch tagsüber bei ...... waren, waren sie und besonders ... noch locker und aufgeschlossen. Seit den letzten Monaten und besonders auf dem letzten Hüttenwochenende in Schetteregg im Dezember 2000 hatte ich den Eindruck, daß ... nun eher verschlossener wirkt als früher. Erst am Samstagnachmittag in Schetteregg taute er auf und wurde zugänglicher.


FREUNDE 3

Mein Name ist ........ ........ Zu den Auseinandersetzungen zwischen ...... und ... möchte ich Stellung nehmen.

Ich kenne ... seit ca. 20 Jahren und habe ...... vor etwa 9 Jahren bei ... kennengelernt. Wir haben ab diesem Zeitpunkt einiges zusammen unternommen, z. B. Kurzurlaube, Feste und gemütliche Beisammensein.

In diesem Zeitraum habe ich ...... als liebenswerten, geselligen aber auch ordnungsliebenden Menschen erfahren.

Während die Familie noch in der ...straße wohnte, waren wir öfters beisammen. Manchmal traf ich die Familie im Alltag an und konnte mir so ein Bild von ......s Umgang mit den Kindern machen. Ich möchte erwähnen, daß ...... immer sehr herzlich mit seinen Kindern umging und sie gut versorgte (Essenszubereitung, Windeln wechseln, Kinderpflege, baden, waschen, Erziehung). Dabei kam das Spielen und die Kuscheleinheiten für die Kinder nie zu kurz. Zum Zeitpunkt seiner Arbeitslosigkeit traf ich ...... auch während der Hausarbeit (Boden putzen, spülen, Wäsche aufhängen, bügeln etc.) an.

Ostern 1997 verbrachten ..........s mit Kindern, ...... mit Kindern, mein Freund und ich am Lago Maggiore. Dort beeindruckte mich, wie ...... alle für einen Erwachsenen mit zwei Kleinkindern für den Urlaubsalltag notwendigen Dinge zu organisieren verstand (eine Fähigkeit, die eigentlich eher bei Frauen anzutreffen ist). Darüber hinaus leistete er immer einen Beitrag für die Gemeinschaft.
Das Gleiche konnte ich, als wir, ..........s, ...... mit Kindern, ...... und ich, Ostern 1998 wieder gemeinsam am Lago Maggiore waren, beobachten.
...... ist nicht nur in der Lage, seine Kinder zu betreuen, sondern integriert problemlos ......... und ....., dem Freund von .... Hier fällt mir besonders ......s Ideen- und Unterhaltungsreichtum in Bezug auf die Kinder auf.

Die Aussagen von .... .......... bezüglich Silvester 1996 und Silvester 1999 kann ich bestätigen. Es fiel mir außerdem auf, daß die Kinder, als sie das Silvesterfest mit ihrer Mutter verlassen sollten, zu ...... liefen, weil sie offensichtlich lieber zu ihm wollten.

Während der letzten acht Kurzurlaube in Schetteregg mit der Clique, stellte ich fest, daß ...... seinen Kindern nicht nur die notwendige Versorgung und Pflege zukommen läßt, sondern ihnen auch die nach meiner Vorstellung notwendige Liebe und Geborgenheit gibt.

Trotz langjähriger Freundschaft zur ... habe ich ständig zu ...... Kontakt, weil ich seine menschliche und hilfsbereite Art schätze.


FREUNDE 4

Im Sorgerechtsverfahren der Familie ...... und ....... ...... nehme ich, ...... ....., folgendermaßen Stellung:
Ich bin Mutter zweier Kinder im Alter von 14 und 16 Jahren. Ich kenne ....... seit ca. 20 Jahren. Wir hatten früher nur wenig Kontakt (z.B. KJG-Freizeiten). Erst mit der Clique, also seit ca. 1994, habe ich ....... bei den gemeinsamen Kurzurlauben (Schetteregg) und z.T. auf Geburtstagsfeiern näher kennengelernt. ...... kenne ich seit 1994. Seit Mai 1997 sind wir zudem Nachbarn.

Zu den Schreiben der Familie ......., .......... und ....... bestätige ich folgendes:
  1. ...... spielte 1996 den Nikolaus in Schetteregg und ... rannte ihm mit den Worten hinterher "Nikolaus, Nikolaus, du hast meinen Papa vergessen".
    Während dieses Kurzurlaubs hat u.a. ...... am Samstag auf mehrere Kinder aufgepaßt und ....... war Skilaufen. Am Sonntag lief ...... mit uns Ski. ....... und ....... ....... waren bei den Kindern geblieben. Als wir am Nachmittag wieder zur Hütte kamen, war ....... anfangs nicht zu sehen und ....... hat sich bei unserem Eintreffen darüber beschwert, daß ....... sich zum Ausruhen zurückgezogen und ihm die Betreuung aller anderen Kindern alleine überlassen hatte.
  2. Die Silvesterfeier 1996 verließ ....... noch vor Mitternacht, was uns sehr befremdete.
    Während den Kurzurlauben in Schetteregg habe auch ich beobachten können, daß sich ...... sehr um seine Kinder kümmert: er liest ihnen und anderen Kindern vor, er spielt mit den Kindern im Haus und im Freien (z.B. rodeln).
    Er achtet darauf, daß seine Kinder den Umständen entsprechend sauber sind, er sorgt z.B. dafür, daß sie sich vor dem Essen die Hände waschen und nach dem Essen den Mund abputzen etc.; aber für einen "überpingeligen" Vater halte ich ihn nicht. Wie .... .......... bin auch ich der Meinung, daß sehr wohl ein Unterschied zwischen "dreckig machen dürfen" und "ungepflegt sein" besteht.
  3. Zur Silvesterfeier 1999 kam ....... mit ... und ...... Beide Kinder stürzten sich auf ...... und waren nahezu den ganzen Abend in seiner Nähe. Auch beim Essen waren sie bei ihm.
  4. Während unseres Kurzurlaubs in Schetteregg in diesem Dezember, hatte ich den Eindruck, daß ... nicht mehr so aufgeschlossen ist wie früher; er wirkte eher ruhiger und verschlossener.
    ..... hing sehr viel an .......
Über diese Bestätigungen hinaus führe ich an:
  1. Als Nachbarin habe ich sehen können, daß ...... mit seinen Kindern viel in der näheren Umgebung unternimmt (auf dem Spielplatz, im Wald, auf der Straße, Fahrradfahren und Inlinerlaufen lernen etc.).
  2. Besonders in der wärmeren Jahreszeit sieht man viel zum Trocknen aufgehängte Wäsche von ... und ..... in ......s Garten.
  3. Als ...... noch an der Fachhochschule für Polizei arbeitete, habe ich ihn mindestens zwei mal um die Mittagszeit mit Fahrrad und ... im Anhänger getroffen. Meines Wissens hatte er Mittagspause und fuhr ... vom ........-Kindergarten durch die ganze Stadt zur Oma von ... und ..... und fuhr dann wieder zurück zur Arbeit.
  4. Ich erinnere mich noch an das "Theater", daß die Kinder machten, als sie einmal von ihrer Mutter abgeholt werden sollten. Ich hatte den Eindruck, daß sie nicht gerade begeistert waren, daß sie wieder mit zur ....... mußten.
Auch ich halte ...... für einen freundlichen und zuvorkommenden Menschen und einen sehr fürsorgenden Vater. ....... habe ich eher als eine egozentrische Person kennengelernt.


FREUNDE 5

Wir, ..... und Dr. ....... ....., möchten uns in Bezug auf das Sorgerechtsverfahren der Familie ...... wie folgt äußern:
Wir sind selber Eltern einer einjährigen Tochter. Wir kennen ...... und ....... seit mindestens 1993.

Vorab bestätigen wir einige Aussagen, die bereits andere Freunde aus unserer Clique gemacht haben: Während unserer gemeinsamen Kurzurlaube in Schetteregg war es ......, der sich immer liebevoll um seine Kinder kümmerte, wobei er es gut verstand, auch andere Kinder zu integrieren. Er laß ihnen (seinen und den anderen Kindern) vor, spielte mit ihnen im und vor allem vor dem Haus in der freien Natur (Iglu bauen, Schlittenfahren, rodeln, wandern etc.). Auch versorgte er ... und ..... mit allem Notwendigen: er hat sie morgens und abends gewaschen, er hat ihnen, als sie noch Kleinkinder waren, die Windeln gewechselt und sie gesäubert, beim Essen hat er ihnen ihr Lätzchen angelegt und sie gefüttert, etc.). Dergleichen haben wir bei ......., die von 1994 bis 1996 mit der Familie in Schetteregg war, nicht beobachten können.
Trotz der vielen Zeit, die ...... in Schetteregg für alle Kinder aufwendete, leistete er dennoch immer seinen Beitrag an den Gemeinschaftsaufgaben und zum Gemeinschaftsleben.
...... hatte immer einen sehr herzlichen Umgang mit seinen und den anderen Kindern. Auch uns fiel sein Ideen- und Unterhaltungsreichtum in Bezug auf die Kinder auf.
Wir kennen ...... als einen liebenswerten, geselligen und ordnungsliebenden Menschen, dem das Wohl seiner Kinder stets am Herzen liegt.
Wir haben den Eindruck, daß sich seine Kinder bei ihm wohl und geborgen fühlen.

Zudem ist uns aufgefallen, daß ......, wenn er die Clique zu Festen einlud, den Beginn der Feste immer so früh legte, daß seine und weitere anwesende Kinder an den Festen teilnehmen konnten und es dennoch gewährleistet war, daß die Kinder noch rechtzeitig ins Bett konnten.
Waren Kinder bei den Festen anwesend, dann kümmerte sich ...... um seine Gäste und um die Kinder.

Als ...... mit seinen Kindern im ......... noch in der Zwei-Zimmer-Dachgeschoßwohnung lebte, war diese sehr kindgerecht gestaltet; das Wohnzimmer war das Kinderzimmer. Wir hatten den Eindruck, daß sich ... und ..... trotz der Enge auch in dieser Wohnung sehr wohl fühlten. Nun, da ...... im gleichen Haus eine Dreizimmerwohnung bezogen hat, haben ... und ..... zwar ihr eigenes Zimmer, dennoch steht ein Teil des Wohnzimmers (...s Schreibtischecke) den Kindern zur Verfügung.

Früher haben wir des öfteren ...... - unabhängig von Wind und Wetter - mit seinem Fahrrad und den Kindern im geschützten Anhänger gesehen. Unseres Wissens nach fuhr ...... die Kinder zu deren Oma und anschließend fuhr er selbst zur Fachhochschule für Polizei, wo er angestellt war.


FREUNDE 6

Im Sorgerechtsverfahren um ... und ..... ...... möchte ich, ....... ......, folgendes beitragen:
Ich bin Mutter zweier Söhne im Alter von 10 und 17 Jahren. Ich war mit ...... vom Mai 1998 bis Januar 2000 befreundet. Wir, meine Söhne und ich, haben viele Wochenenden und alle Urlaube sowie Kurzurlaube mit ......, ... und ..... gemeinsam verbracht.

...... hat bei mir den Eindruck eines sehr fürsorgenden Vaters und Hausmanns hinterlassen. Er war immer für seine, aber auch für meine Söhne da. Er hat mit uns allen - also einschließlich ... und ..... - viel unternommen, sowohl in der freien Natur (Spielplätze, Tiergehege, Spaziergänge, etc.) als auch bei Spielen im Haus und besonders während der gemeinsamen Urlaube. I.d.R. ging die Initiative für diese gemeinsamen Unternehmungen von ...... aus.
Aufgefallen ist mir, daß es ...... gut versteht, schmackhafte Speisen zuzubereiten, sowie seine Wohnung und die Kleidung seiner Kinder, trotz Kinderbetreuung und beruflicher Tätigkeit, immer in einem tadellosen Zustand zu halten.
Es spricht für ihn als Vater, daß meine beiden Söhne in ...... sowohl einen guten Freund als auch einen wünschenswerten Vater gesehen haben.

Ich habe ......s Frau nur selten gesehen. Dennoch sind mir zwei Begegnungen mit ihr im Gedächnis geblieben:
im Januar 1999 lag ... über mehrere Tage im Krankenhaus in Villingen. Am Sonntag, den 17. Januar 1999 - ein Tag vor ...s Geburtstag -, habe ich ......, der nach seinen eigenen Angaben Tag und Nach bei ... war, im Krankenhaus für einen gemeinsamen Spaziergang abgeholt. Für diese Zeit des Spaziergangs war ......s Frau bei ... geblieben. Sie hatte ..... mitgebracht. ..... sollte mit uns gehen. Als wir das Krankenzimmer von ... verließen lief ..... zurück ins Zimmer. ...... ging ihm nach. Er kam kurz darauf wieder mit ..... heraus. Er sagte, ..... wollte beim ... bleiben aber ......s Frau hat ihn angewiesen, ..... mitzunehmen.
Wir fuhren dann mit ..... nach Schwenningen und gingen u.a. ums Schwenninger Moos spazieren. ..... war quengelig und wollte getragen werden. ...... trug ihn den ganzen Weg, obwohl er bei anderen gemeinsamen Spaziergängen immer darauf bestanden hatte, daß ..... nur dann getragen wird, wenn er auch ein Stück selbst gelaufen war.
Unterwegs stellten wir fest, daß ..... ziemlich heiß war. Später, als wir wieder im Krankenhaus waren, erfuhr ...... nach seinen eigenen Angaben von seiner Frau, daß sie bereits vorher wußte, daß ..... Fieber hatte. Auf dieses Fieber wurde ...... bei der Übergabe von ....., zumindest während ich mich im Zimmer aufhielt, nicht hingewiesen.
Silvester 1999 verbrachten wir bei Freunden von ....... ......s Frau kam später auch hinzu und brachte ... und ..... mit. Beide Kinder stürzten sich gleich auf ...... und blieben fast den ganzen Abend (abgesehen von ca. 1/2 bis 1 Stunde, die sie sich im Spielzimmer aufhielten) bei ihm. Ich kann mich nicht erinnern, sie an diesem Abend bei ......s Frau gesehen zu haben.
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