Vater 04.12.2000
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Sehr geehrte Frau ...,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22.11.2000.

In unserem Freundeskreis gibt es sehr wohl noch einige, die das bisher Vorgetragene bestätigen können und wollen. Immerhin kam bereits früh aus dem Freundeskreis der Vorschlag, mich (bzw. ... und .....) durch eine Art (positive) Beurteilung über mein bisheriges Verhalten den Kindern gegenüber im Sorgerechtsverfahren zu unterstützen. Damals war RA ... der Ansicht, daß ein derartiges Schreiben aus dem Freundeskreis unsere Situation nicht verbessern würde.
Am kommenden Wochenende trifft sich der gesamte Freundeskreis incl. Kindern. Ich werde dann das Thema noch einmal anbringen.

In den Anlagen erhalten Sie die versprochenen weiteren Argumente. Ich habe zwar versucht, mich kurz zu fassen. Bin aber Meinung, daß mir dies wieder nicht gelungen ist.


Mit freundlichen Grüßen

ANHANG

Weihnachtsfest / Weihnachtsfeiertage
Meine Frau gab beim letzten Haupttermin vor, daß die Weihnachtsfeste zukünftig - wie bisher - "auf neutralem Boden" bei den Schwiegereltern gefeiert werden.
Ich habe mich daher bei meinen Schwiegereltern erkundigt, ob sie damit einverstanden sind, daß wir Weihnachten 2000 bei ihnen feiern, wobei ich angeboten habe, mich um das Weihnachtsessen zu kümmern.

Am Samstag, den 04.11.2000, erhielt ich nun von meiner Frau das beigefügte Schreiben. (Ich bin der Meinung, daß ein derartiges Schreiben nicht zu einer sinnvollen Aussprache - wie für verantwortungsbewußte Eltern eigentlich üblich - über die Regelung der Kinderbetreuung während der Feiertage führen kann.)
Entsprechend reagierte ich am Folgetag auf dieses Schreiben, in dem ich ihr mitteilte, daß ich die Kinder in der KW 52 nehmen werde. Daraufhin sagte sie, daß sie in dieser Woche bereits etwas mit den Kinder vor habe. Auch ich behauptete nun, daß wir bereits etwas vorhaben würden. Nun verfaßte sie ein Schreiben, daß die Kinder vom 22.12.2000 bis 01.01.2001 (18:00 Uhr) bei mir sind. Sie verlangte von mir, daß ich dieses Schreiben unterschreibe.

Am Sonntag, den 12.11.2000, rief mich meine Frau an und sagte, daß Sie Probleme mit ihrem Computer habe. Sie bat mich um einen Lösungsvorschlag zur Behebung dieser Probleme. Da ich hierin eine gute Gelegenheit für eine Deeskalation sah, habe ich ihr meine Hilfe angeboten. Am Abend, nachdem ich ihr die Kinder ordnungsgemäß gebracht hatte, kümmerte ich mich um ihren Computer.

Am Donnerstag, den 16.12.2000, erfuhr ich von meiner Schwiegermutter, daß meine Frau nun will, daß das Weihnachtsfest bei meiner Frau gefeiert wird.
Als ich dann die Kinder am Freitag, den 24.11.2000 bei ihr abholte, teilte sie mir auch persönlich mit, daß das Weihnachtsfest bei ihr verbracht wird. Ich fragte sie daraufhin, was wäre, wenn ich nun auch wollte, daß das Fest bei mir verbracht wird. Daraufhin antwortete sie: "Dann muß du dich an das Gericht wenden".
Sie begründete ihre Entscheidung damit, daß ihrer Mutter diese Belastung nicht zuzumuten sei. Ich muß ihr hier zwar zustimmen, allerdings hat meine Frau bisher noch nie Rücksicht auf irgendjemand (und schon gar nicht auf ihre Mutter) genommen. So hatte sie z.B. einmal ihrer Mutter, die einerseits gerade bei der Vorbereitung eines Festes (ich glaube, es war ihr Geburtstagsfest) war, und andererseits die Großmutter noch pflegte, ohne vorherige Absprache die Kinder zur Betreuung vorbeigebracht.
Ähnlich hatte sie sich 1998 mir gegenüber verhalten: am 18. Januar hatte ... seinen Kindergeburtstag bei mir gefeiert und am 23. Januar wollte ich mit meinen Freunden meinen eigenen Geburtstag feiern. Kurzfristig bat sie mich darum, die Kinder an diesem Wochenende zu nehmen. Natürlich hatte ich die Kinder gerne übernommen, aber andererseits hatte ich noch Vorbereitungen für meine Geburtstagsfeier treffen müssen und außerdem hatte ich meine Freunde erst spät für den Abend eingeladen. Hätte ich vorher gewußt, daß sie die Wochenendbetreuung tauschen wollte, dann hätte ich meine Feier auf einen anderen Tag ohne die Kinder verschoben. Nun aber mußten die Kinder, die während der Feier am Abend nicht einschlafen konnten, notgedrungen noch sehr lange aufbleiben.


Dieses ständige rücksichtslose "Wollen" meiner Frau trägt eher zu einer weiteren Eskalation, als zu einer Deeskalation bei.
Es stellt sich die Frage, was sie mit diesem Verhalten bezweckt.
Einerseits war sie schon immer so: sie "will" und andere müssen folgen. Folgen die anderen nicht, dann sind sie ihrer Meinung nach nicht Kompromißbereit (obwohl niemals ein Kompromiß ausgehandelt wurde).
Andererseits habe ich den Verdacht, daß sie mit diesem Verhalten wieder eine permanente Uneinigkeit demonstrieren will, die dann zusätzlich zum Aufenthaltsbestimmungsrecht eine Übertragung des Sorgerechts auf sie notwendig machen solle.

Man bedenke: Ich bin ihr noch öfters weitgehend entgegengekommen, um einen Beitrag zur Deeskalation zu leisten (welcher andere Mann würde die Wohnung seiner Frau, die ihm offen und auf eine sehr brutale Weise fremdgeht, renovieren?). Ich mußte aber immer wieder feststellen, daß sie zwar meine Dienste annimmt (oder anfordert), sich aber ansonsten dennoch auf einem harten Konfrontationskurs begibt.

Betreuung / Kleidung
Am Montag, den 13.11.2000, hatte ..... sein Laternenfest in der Kindertagesstätte. Meine Frau und ich haben daran teilgenommen. ..... fragte mich mehrfach, ob ... und er bei mir schlafen dürfen. Ich antwortete nur, daß dies nicht geht, da ich noch etwas arbeiten müßte (Ausrede).
Meine Frau fragte ....., ob er am nächsten Tag beim Laternenfest von ... dabei sein wolle. Daraufhin wandte sich ..... an mich, und fragte, ob ich auch dabei sein würde. Als ich ihm dies bestätigte, wollte er nun auch an ...'s Laternenfest teilnehmen.

Am Dienstag, den 14.11.2000, hätte ... sein Laternenfest in der Kindertagesstätte gehabt. Das Fest mußte aber wegen schlechtem Wetter abgesagt werden. Als ich zur Tagesstätte kam, waren die Kinder nicht dort. Als ich dann diesbezüglich meine Frau anrufen wollte, war meine Schwiegermutter, die die Kinder betreute, am Telefon. Da ich den Kindern am Tag zuvor versprochen hatte, daß ich auch zu dem Laternenfest kommen werde und wir uns dann wieder sehen könnten, habe ich meine Schwiegermutter gefragt, ob ich für ca. eine Stunde vorbeikommen kann. Ich durfte.

Für Mittwoch, den 15.11.2000, hatte ich mich angeboten, als Betreuungsperson beim Schulschwimmen von ... dabei zu sein. Während der gemeinsamen Busfahrt zum Schwimmbad und im Schwimmbad selbst weichte ... nicht von meiner Stelle.
Nach dem Schwimmen bat er mich, ihn nach der Schule zur Kindertagesstätte zu fahren. Ich sagte selbstverständlich zu. Als ich ... nach der Schule abholte, klagte er über seine Schuhe. Diese waren an der Ferse aufgerissen und führten schon zur Blasenbildung an ...'s Füßen. Ich fuhr daraufhin mit ... zuerst zu mir, wechselte seine Schuhe und brachte ihn dann zur Tagesstätte.
Am Abend hatte ... sein Laternenfest von der Schule. Meine Frau und ich nahmen daran teil. Es war sehr kalt; die Kinder hatten aber weder Schal, noch Mütze noch Handschuhe an. Besonders ..... klagte über die Kälte. Er versteckte seine Arme in seiner Jacke. Als meine Frau die Kinder nach dem Laternenfest zu ihrem PKW brachte, schrie ..... vor Kälte. Die Kinder wurden anschließend zur Schwiegermutter gefahren, die mit ihnen einen Schwimmkurs besuchte.

Für den folgenden Tag hatte ich mir für die Betreuung von ... und ..... frei genommen, da die Kindertagesstätte wegen einer internen Veranstaltung für Donnerstag und Freitag nur eine Notgruppe anbieten konnte (daß ich die Kinder überhaupt betreuen durfte, habe ich erst nach einer langen Auseinandersetzung mit meiner Frau erreicht, die die Kinder lieber in die Notgruppe geben und sie anschließend Frau .... überlassen wollte). Als ich die Kinder dann um 07:30 Uhr bei meiner Frau abholte, sagte sie, daß es nicht gut sei, wenn die Kinder mich so oft sehen. Sie seien dann immer zu sehr aufgebracht. In Zukunft würde sie so etwas nicht mehr dulden. Außerdem solle ich mir vorher ihr Einverständnis einholen, wenn ich ... von der Schule zur Tagesstätte fahre (für diese Strecke benötigt er zu Fuß 45 min.!).
Obwohl es, wie bereits erwähnt, am Vortag sehr kalt war, hatte sie mir beide Kinder ohne Handschuhe, ohne Mütze und ohne Schal übergeben. ... hatte nur ein Unterhemd, einen dünnen Pullunder und eine Jacke an. Bevor ich ihn nun zur Schule brachte, habe ich ihn bei mir erst noch wärmer anziehen müssen.
Wie vereinbart brachte ich die Kinder um 18:00 Uhr zu meiner Frau. Sie war nicht anwesend, sondern Frau .... wartete bereits auf die Kinder.

Am nächsten Tag rief mich ... um 13:30 Uhr auf meiner Arbeit an und sagte, daß er alleine in der Wohnung sei (..... war in der Notgruppe der Kindertagesstätte) und die Mama gesagt habe, ich würde ihn immer besuchen, wenn er alleine ist, weil ich ihm dieses Alleinsein noch nicht zutrauen würde.
...'s Stimme entnahm ich, daß er erkältet war (als Folge von der dünnen Bekleidung während des Laternenfestes und dem anschließenden Schwimmkurs).
... rief mich aus Langeweile noch mehrfach an, bis er mir um 15:11 Uhr mitteilte, daß Mama angerufen habe, daß sie noch schnell die ihre Winterreifen aufziehen, dann den ..... von der Tagesstätte abholen und anschließend nach Hause kommen wollte.

Am Freitag, den 24.11.2000, habe ich die Kinder wieder bei meiner Frau abgeholt. Beide hatten neue Schuhe (jahrelang hatte sie den Kindern kaum Kleidung gekauft; aber ausgerechnet jetzt, nachdem ich das Jugendamt auf die unsachgemäße Kleidung hingewiesen habe, und nachdem wir dies auch in unserem Änderungsantrag erwähnt haben, kaufte sie ihnen Schuhe, obwohl dies nicht unbedingt nötig war, da ich den Kindern vor kurzem bereits 2 Paar Winterschuhe gekauft habe).
Als ... seine neuen Schuhe nun anziehen wollte, sagte sie ihm, daß ich schimpfen würde, wenn er nicht die Schuhe, die er von mir erhalten hat, anziehen würde.

Am Samstag, den 02.12.2000, wollte ich das Einverständnis meiner Frau einholen ,daß ich ... und ..... am kommenden Freitag bereits um 07:30 Uhr, statt erst um 16:00 Uhr, bei ihr abholen kann. Da sie am Samstag Vormittag arbeitet (die Schwiegermutter betreut währenddessen die Kinder), rief ich erst um 12:40 Uhr bei ihr an. ... hatte das Telefon abgenommen und mir gleich gesagt, daß die Mama verboten hätte, daß die Kinder mich anrufen. Sie seien alleine in der Wohnung und die Mama wäre noch ganz lange weg. Da ... relativ leise sprach, hatte ich den Eindruck, als habe er Angst weil er mit mir spricht.

Mittlerweile habe ich erfahren, daß meine Frau am Wochenende auch noch privat unterwegs ist. So z.B. am Sonntag, den 19.11.2000 ab ca. 17:30 Uhr.
Einerseits kann ich verstehen, daß sie sich auch Zeit für private Interessen nehmen will, denn schließlich arbeitet sie auch sehr viel (weitaus mehr als es für den Unterhalt notwendig wäre). Aber andererseits denke ich, wenn man in der Woche kaum Zeit für die eigenen Kinder hat, dann sollte man sich wenigstens am Wochenende Zeit für sie nehmen. Außerdem zieht sie auch hier wieder eine Fremdbetreuung einer Betreuung durch den Vater (der ja die Zeit zur Betreuung hat) vor.

Werte
Ich sehe es auch als Aufgabe der Eltern an, den eigenen Kindern gesellschaftlich vertretbare soziale und moralische Werte zu vermitteln. Ebenso denke ich, sollten Eltern auch aktiv für die Interessen ihre Kinder eintreten. Aus diesem Grunde war ich schon während der Ehe als auch jetzt im Elternbeirat des Kindergartens und der Schule tätig.

Welche Werte kann aber jemand, der seinen Partner auf eine sehr brutale Weise mit einem anderen Menschen betrügt, seinen eigenen Kindern vermitteln? Sind Werte wie: "wenn Du etwas erreichen willst, dann mußt du ohne Rücksicht auf andere deinen eigenen Willen mit allen dir zur Verfügung stehenden Mitteln durchsetzen. Und wenn dein Gegner am Boden liegt, dann trete noch zu und beseitige ihn gänzlich" für eine Gesellschaft erstrebenswert?
Welche Werte kann jemand, der seine 2 und 3 Jahre alten Kinder um 19:30 Uhr (statt wie vereinbart um 18:00 Uhr) bei seinem getrennt lebendem Partner abholen will, dabei feststellt, daß die Kinder bereits eingeschlafen sind und der dann sagt: "wieso schlafen die Kinder schon? Ich will die Kinder sofort haben", seinen eigenen Kindern vermitteln? Sind Werte wie: "geh über Leichen - auch wenn es die eigenen Kinder sind - wenn du willst, daß es nach deinem Willen geht" für ein gesellschaftliches Miteinander erstrebenswert?
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