Vater 17.10.2000
Materielle Versorgung der Kinder. Gesamtbild seit Trennung

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Gesamtbild seit Trennung


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Sehr geehrte Frau .....,

sicherlich haben Sie sich bei Ihren Besuchen bei meiner Frau einen genaueren Eindruck über die Anpassung der Berufstätigkeit meiner Frau an die Kinderbetreuung und die materielle Versorgung der Kinder machen können.

Besonders zur materiellen Versorgung von ... und ..... möchte ich Folgendes zur Kenntnis geben: Nichtpassende oder verschmutzte Kleidung richtet i.d.R. bei den Kindern keine direkten Schäden an; aber nichtpassende Schuhe können bleibende Folgen nach sich ziehen.

Sie können sich übrigens auch in der ...-Kindertagesstätte erkundigen, wie der Zustand der Kleidung von ... und ..... war, als sie noch durch mich betreut wurden und wie der Zustand jetzt ist, da die Kinder von meiner Frau betreut werden. Bei dieser Gelegenheit können Sie sich auch über die Sauberkeit und den psychischen Zustand der Kinder informieren.

Weitere Informationsquellen sind der St. ...-Kindergarten, in dem ... von Herbst 1997 bis Sommer 1998 und der ...-Kindergarten, in dem ... von 1996 bis Sommer 1997 war.
Sie können sich aber auch in meiner bzw. der Nachbarschaft meiner Frau Erkundigungen einholen oder gleich die Kinder fragen.

Um Ihnen für Ihren Abschlußbericht auch ein Gesamtbild der Situation seit unserer Trennung (freilich aus meiner Sicht) zu geben, habe ich Ihnen auf den folgenden Seiten einen kurzen Abriß dieses Gesamtbildes dargestellt. Zuzüglich habe ich mein (auf dem PC geführtes) "Tagebuch", daß ich seit Beginn der Trennung führe, beigefügt. Dieses "Tagebuch" dient mir eigentlich als Erinnerung für mich persönlich an das bisher Geschehene. Daher ist nicht alles für jedermann verständlich und bedarf eigentlich einer zusätzlichen Erklärung. Auch ist hier für das Wohl der Kinder Relevantes mit anderen Dingen, die eher auf der Paarebene liegen, gemischt. Es enthält außerdem große Lücken, was aber nicht heißen soll, daß in dieser Zeit nichts Erwähnenswertes geschehen ist.
Im Abriß und im "Tagebuch" stehen viele Dinge, die ein Außenstehender entweder als unmöglich (schließlich verhält sich kein "normaler" Mensch gegenüber seinen Kindern und gegenüber seinem Partner so) erachten wird, oder über die er denken wird: "Der Mann muß ja wohl ein Schuft sein, wenn sich die Frau ihm gegenüber so verhält". Aber, würde dieser Außenstehende umgekehrt das Gleiche auch von einer Frau denken, die von ihrem Mann z.B. geschlagen wird?
ANHANG Gesamtbild seit Trennung

Silvester 1996 verbrachten wir bei Freunden. Gegen 22 Uhr verließ meine Frau die Feier und ließ mich mit Kindern und ohne PKW zurück (Dies ist übrigens der Grund, warum sich der ehemals gemeinsame Freundeskreis - bis auf eine Ausnahme - von meiner Frau distanzierte).

Anfang 1997 teilte meine Frau mir mit, daß sie einen anderen kennen gelernt habe. Es kam zum Streit. Wir schliefen in getrennten Räumen. Eines nachts kam ... zu mir und sagte, daß Mama nicht da sei. Diese und die folgenden Nächte verbrachte sie, wie ich später feststellen konnte, im PKW ihres Neuen.

Anfang April 1997 bemühte ich mich um eine eigene Wohnung. Mitte April verfügte ich bereits über einen Mietvertrag (Mietbeginn 01.05.1997), renovierte aber dennoch abends, als sie von der Arbeit kam und ich die Kinder bereits zu Bett gebracht hatte, (nun ihr Haus) weiter.
Mit Hilfe des Jugendamtes (Frau ...) trafen wir die Vereinbarung, daß sie bis zu meinem Auszug Rücksicht auf mich nimmt (alles, was die Situation noch mehr anheizt, und insbesondere nächtliche Telefonaktionen sind zu unterlassen). Eines abends kam sie zu mir - ich war gerade bei der Renovierung ihrer neuen Küche - und teilte mir mit, daß an diesem Abend ihr Neuer zum "üben" komme. Ich bat sie, mir dies nicht anzutun, zumal ich an diesem Abend noch ein für mich wichtiges Vorstellungsgespräch hatte. Als ich dann nachts nach Hause(?) kam, lag er nackt auf dem Eßtisch. Sie "übten"! Es kam abermals zum Streit.
Diese, in meinen Augen sehr brutale Vorgehensweise, war durch nichts gerechtfertigt. Ich denke, ich habe mich in der Ehe, aber auch nachdem bekannt war, daß meine Frau einen anderen hatte, bis dahin ihr gegenüber sehr korrekt verhalten; immerhin habe ich, obwohl mein eigener Auszug bereits feststand, noch ihr Haus weiter renoviert.

Bei meiner neuen Vermieterin erreichte ich, daß ich schon vor Mietbeginn meine neue Wohnung renovieren konnte (die Renovierung ihres Hauses führte ich nun aus sicherlich verständlichen Gründen nicht mehr weiter). Tagsüber betreute ich nun die Kinder (sie arbeitete) und nachts renovierte ich.
Sie drängte mich immer offener und unter den Augen der Kinder zum sofortigen (vorzeitigen) Auszug. In der 1. Maiwoche zog ich endlich um. Der Umzug zog sich hin, da ich tagsüber die Kinder betreute. Sie verlangte aber bereits jetzt von mir die Hausschlüssel, obwohl noch ein Teil meiner Möbel in ihrer Wohnung stand, damit ihr Neuer (ein Obdachloser) einziehen konnte. In der 2. Maiwoche war mein Umzug endgültig abgeschlossen (bis auf mein Fahrrad). Weiterhin betreute ich die Kinder auf ihren Wunsch tagsüber. ... brachte ich, wie bereits in der Ehe, für 3 Std. in den ...-Kindergarten (zu Fuß 45 min. für einen Weg - bei jedem Wetter!). Eines Morgens, als ich die Kinder bei ihr abholen wollte, kam es zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen ihrem Neuen und mir, weil ich nicht einsah, daß ich mir nach einer sehr unhöflichen Aufforderung seinerseits, die Schuhe ausziehen sollte, wenn ich die Wohnung betrat (wenige Tage vorher habe ich noch in der Wohnung gewohnt!). Er griff mich vor den Kindern an. Es kam zu einer sehr heftigen Prügelei vor den Augen der Kinder!
Bei einem späteren Gespräch beim Jugendamt behauptete meine Frau dann, ich hätte ihren Neuen angegriffen und ihn geschlagen, obwohl er ..... auf dem Arm gehabt habe (Dem widerspricht, daß ich kein gewalttätiger Mensch bin, sondern eher auf Ausgleich aus bin. Außerdem, welcher Vater würde, wie meine Frau vorgibt, einen anderen Mann angreifen, der seinen zweijährigen Sohn auf dem Arm hat?). Außerdem würde ich die Kinder sexuell belästigen. Sie bestand darauf, daß ich die Wohnung nun nicht mehr betreten durfte; ich mußte die Kinder vor der Haustüre bei ihr abholen. Termine wurden in ihrer Garage abgesprochen. Einmal, nachdem ich die Kinder abends bei ihr abgegeben hatte und wir unsere Termine in der Garage besprachen (die Kinder waren im Haus bei Anton ......, dem Neuen meiner Frau), hat ..... sehr laut nach seinem Papa geschrien (wurde er geschlagen? Meine Frau reagierte nicht. Ich konnte ..... leider nicht mehr helfen).

Für den Herbst 1997 hatte ich einen neuen Kindergartenplatz im ...-Kindergarten in meiner Nähe bekommen. Ich denke, da ausschließlich ich derjenige war, der ... in den Kindergarten brachte, war es nur gerechtfertigt, daß ich ... ohne Einwilligung meiner Frau in einen Kindergarten in meiner Nähe ummeldete. Immerhin brauchte ich für einen Fußweg zum ...-Kindergarten ca. 45 min.
Nach Aussage meiner Frau sei es ihr nun nicht zuzumuten gewesen, mit dem PKW ... in den neuen Kindergarten zu fahren (Fahrtzeit mit PKW max. 5 min). Ich holte beide Kinder daher morgens bei ihr ab (anfangs zu Fuß 20 min., später mit Fahrrad und Anhänger 7 min.), brachte ... für den Vormittag zum Kindergarten und betreute die Kinder bis ca. 18:30 Uhr (Vereinbarung wurde mit Hilfe von Frau ... getroffen).
Es kam des öfteren vor, daß sich meine Frau wesentlich verspätet hatte und mir die Kinder dann bereits eingeschlafen waren. Sie bestand dennoch darauf, daß die Kinder geweckt wurden (... war damals 3 Jahre und ..... war 2 Jahre alt!), um die Nacht bei ihr zu verbringen, obwohl ich am nächsten morgen die Kinder wieder um 07:30 Uhr bei ihr abholen mußte! Auch dies, in meinen Augen, eine sehr brutale Vorgehensweise gegenüber den eigenen Kindern!
Es gab noch viele unschöne Szenen vor den Kindern.

Ich lebte mittlerweile von DM 1100,00 Arbeitslosenhilfe zzgl. geringfügiger Einnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit, die ich hauptsächlich nachts verrichtete. Ich war in Lohnsteuerklasse I, zahlte den Kindergartenbeitrag, kleidete die Kinder ein (während der Ehe hatten die Kinder nur Kleidung aus 3. Hand; alles Geld floß in Bausparverträge und Wertpapiere meiner Frau) betreute tagsüber die Kinder; Aber das Kindergeld behielt sie für sich!

Sie machte sich selbständig. Ihr Neuer arbeitete bei ihr. Eines Tages, so habe ich von Freunden erfahren, putzte er (von Beruf Masseur) ihre KG-Praxisräume. Als er fertig war, verlangte sie von ihm, nun bei ihr zu Hause weiter zu putzen. Daraufhin schlug er sie. Sie trennten sich.

Ende 1997 fand ich einen Tagesjob (Fachhochschule für Polizei) in meinem Beruf (zeitlich begrenzt auf 6 Monate). In jeder Mittagspause holte ich ... mit dem Fahrrad vom Kindergarten ab und brachte ihn zur Schwiegermutter. Meine Frau hat ihren eigenen Sohn nicht einmal vom Kindergarten abgeholt. (Zum Vergleich: z.Zt. geht ... nach der Vorschule den weiten Weg von der ...schule zur Kindertagesstätte alleine! Meine Frau, die ja das Aufenthaltsbestimmungsrecht bis zum Haupttermin der Scheidung erhalten hatte, hält es nicht für nötig, sich 15 min. freizunehmen und ... in die Tagesstätte zu fahren. Flexibilität?!)

An 3 Tagen in der Woche lebten die Kinder nach meiner Arbeit bei mir, an einem Tag bei meiner Frau. An den Wochenenden wurde abgewechselt.

Wir vereinbarten, daß wir uns gütlich scheiden lassen wollten (einvernehmliche Scheidung). Meine Aufgabe war es, eine Scheidungsfolgenvereinbarung sowie ein Schriftstück zur Umgangsregelung zu entwerfen, wobei sie sich um den gemeinsamen Anwalt kümmern wollte.
In meinen Vorschlägen wolle sie die Absätze, in denen ich vorschlug, daß das Kindergeld ausschließlich den Kindern zu Gute kommen sollte, und daß der örtliche Lebensmittelpunkt der Kinder - wegen der engen Beziehung der Kinder zu Oma und Opa mütterlicherseits - Schwenningen bleiben sollte, gestrichen haben (zum Wohl der Kinder?).
Mehrfach verschob sie die Einreichung der Scheidung, bzw. das Suchen nach einem gemeinsamen Anwalt.

Im September 1998 hatte ich endlich einen festen Job im Landeskriminalamt gefunden. Die Strecke fahre ich seitdem der Kinder wegen täglich mit dem Zug. Gesamtfahrtzeit pro Tag: ca. 4 Std. 45 min. Die Kinder gehen seither in die ...-Kindertagesstätte. Nun aber konnte ich die Kinder nur noch an 2 Tagen sowie jedes 2. Wochenende zu mir nehmen. An den anderen beiden Tagen holte ich Arbeitszeiten heraus, die ich für die Tage mit den Kindern benötigte.
Da die Tagesstätte um 17:00 Uhr schloß, ich aber erst mit dem Zug um 17:30 Uhr zu Hause war, hatte meine Frau die Betreuung der Kinder an den "Papatagen" diese 1/2 Std. für mich übernommen. Hierfür verlangte sie nun auch noch Geld von mir! Aber, da ich die Kinder alleine einkleidete und früher für sie kostenlos die Kinder betreut hatte, sah ich nicht ein, ihr diesen Dienst auch noch zu vergüten.

Mittlerweile hatte sie ca. DM 200.000 für die Renovierung ihres Hauses ausgegeben, während sie seit 1997! nur ca. DM 150 für Kleidung für die Kinder ausgegeben hatte. Im Durchschnitt hatte ich hingegen DM 1900 pro Jahr für Kleidung für die Kinder ausgegeben!

Ende 1998 mußte ... ins Krankenhaus. Ich verbrachte Tag und Nacht bei ihm. Sie machte keine Anstalten, mal eine Nacht bei ihrem Sohn zu bleiben. Am Sonntag vertrat sie mich für drei Stunden. Ich nahm ....., den sie mitgebracht hatte, auf ihren Wunsch mit. Ich ging spazieren, bestand aber diesmal nicht darauf, daß er lief, sondern trug ihn. Schließlich wollte ich mich ja auch mal bewegen. Ich bemerkte, daß er ziemlich heiß war. Als ich ihn nach den drei Stunden wieder meiner Frau übergab, und sie auf die überhöhte Temperatur von ..... hinwies, teilte sie mir mit, daß sie wüßte, daß er Fieber hatte! Sie hatte ..... also bewußt mit mir im Winter mitgehen lassen ohne mich auf das Fieber hinzuweisen. Offensichtlich waren ihr zwei Kinder (ihre eigenen!) im Krankenhaus zuviel; oder wollte sie nur mit ... alleine sein? Es waren aber noch andere kleine Patienten im Zimmer von ....

Des öfteren kam es vor, daß die Kinder unaufgefordert mir gegenüber angaben, daß sie lieber bei mir wohnen wollten als bei ihrer Mutter. Wenn die Kinder nicht zur Mutter wollten, mußte ich nun auch noch mit ihnen schimpfen, obwohl ich doch wußte, wie sie sich den Kindern gegenüber verhielt.

Nachdem ich nun meine Probezeit überstanden hatte, und es sicher war, daß ich meine Arbeitsstätte behalten würde, reichte sie die Scheidung ein. Nun aber nicht mehr einvernehmlich! Vielmehr verlangte sie nun das alleinige Sorgerecht. Begründung: das ständige Hin und Her belaste die Kinder (stimmt!) aber ich würde wie ein Buchhalter darauf bestehen, daß die Kinder gleich viele Nächte bei mir verbringen müssten, wie bei ihr! Sie hätte sich schon mehrfach angeboten, die Kinder die ganze Woche über zu betreuen (stimmt nicht; bei den von ihr erwähnten Terminen ging es immer nur um Geld).

Da ich nun sehen mußte, daß es zwecklos war, auf ein gemeinsames Sorgerecht hinzuarbeiten, beantragte nun auch ich das alleinige Sorgerecht. Ich hätte meine Arbeitszeit auf 50% beschränkt und könnte dann um 15:30 Uhr die Kinder von der Tagesstätte abholen und bis zum nächsten morgen ohne Fremdbetreuung versorgen. Für eine Betreuung für Ausnahmefälle (wenn sofortiges Handeln angesagt wäre) hatte ich vorgesorgt.
Meine Frau gab vor Gericht und vor dem Jugendamt an, ihre Arbeitszeit den Bedürfnissen der Kinder anpassen zu können. Allerdings war sie bisher hierzu auch nicht in der Lage. Vielmehr wurden die Kinder (wie ich erst im nachhinein festgestellt habe) von der Schwiegermutter von der Kindertagesstätte abgeholt, da meine Frau an der VHS und der AOK Kurse gab und weiterhin gibt. Aus den selben Gründen wurden und werden die Kinder abends von Frau ... betreut. Wie ich den neuen Heften der VHS und der AOK entnehmen konnte, gibt sie auch in Zukunft weiterhin Kurse an diesen Tagen und ist somit auf Fremdbetreuung angewiesen.

Vom Richter wurde ich aufgefordert, ein Konzept über die Betreuung der Kinder und die Finanzierbarkeit zu erarbeiten, falls das Sorgerecht auf mich übertragen werden sollte.
Nach Erstellung des Konzeptes kam es noch - wie Ihnen bekannt ist - zu meiner Ansicht nach offensichtlich provozierten Streitigkeiten in bezug auf die Einschulung von .... Ein Einschulungstest ergab, daß er geringe feinmotorische Störungen hat und daher zurückgestellt werden sollte. Obwohl sie immer behauptete, ich sei gegen eine Einschulung, waren wir dennoch beide aus mehreren Gründen für eine Einschulung. Dennoch verlangte sie von mir ein Gespräch bei Ihnen um genau dieses Thema (warum dieses Gespräch?). Das Gespräch ergab, wie nicht anders zu erwarten, daß ... eingeschult und seine Feinmotorik von einer Fachkraft verbessert werden sollte. Erst bei diesem Gespräch habe ich von den weiteren Einschulungstests erfahren, die meine Frau hat durchführen lassen. Drei ergaben bekanntlich keine Bedenken für eine Einschulung. Außerdem würde ... bald noch einem weiteren Test auf Schultauglichkeit unterzogen. Während wir unser Gespräch bei Ihnen führten sollte ... einem Verfahren zur Verbesserung der Mutter - Kind - Beziehung unterzogen werden. Die Ursachen für die schlechte Beziehung wurden beim Kind gesucht und nicht bei der Mutter! Sie bot mir an, ich könnte im Anschluß an das Gespräch bei Ihnen mitgehen. Ich sagte zu, woraufhin sie nun sagte, eigentlich gehe es ja nur um die Mutter - Kind - Beziehung und es wäre zweifelhaft, ob das Ergebnis uns noch an diesem Tage mitgeteilt würde. Ich ging dennoch mit. Mußte dann aber feststellen, daß es um den weiteren Test auf Schultauglichkeit ging. Das Ergebnis des Tests war, daß von einer Einschulung abgeraten wurde. Nun plädierte sie mit einem Mal gegen eine Einschulung, obwohl wir nur zwei Stunden vorher das Für und Wider bei Ihnen erörtert und eine Lösung gefunden hatten. Wir vereinbarten daraufhin ein weiteres Gespräch bei Ihnen. Bei diesem Gespräch bat ich noch um einen Tag Bedenkzeit. Ich entschloß mich nun auch für die Förderklasse. Nun aber wollte ich, um vor weiteren Überraschungen sicher zu sein, den Antrag auf Rückstellung selbst in der Schule abgeben und mich gleichzeitig noch über die durchgeführten Tests erkundigen. Daher habe ich den Antrag zwar ausgefüllt, aber nicht unterschrieben und bat am nächsten Tag um ihre Unterschrift. Nun teilte sie mir mit, daß dies nicht mehr nötig sei. Auch am folgenden Tag habe ich sie nochmals telefonisch gebeten, den Antrag zu unterschreiben. Nun wollte sie sich allerdings "auf keine weiteren Diskussionen mehr einlassen". Erst am Pfingstsamstag überreichte sie mir den unterschriebenen Antrag. Nun aber waren Pfingstferien und ich konnte den Antrag nicht mehr persönlich in der Schule abgeben. Ich warf ihn daher in den Briefkasten der Schule. Nach den Pfingstferien hat die Schule auch entsprechend reagiert.
Auf Grund dieser provozierten Uneinigkeit reichte meine Frau nun einen Antrag auf Eilentscheidung zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts zu ihren Gunsten ein. Meine Meinung hierzu: es war von Anfang an die Absicht meiner Frau, Uneinigkeit zu demonstrieren, um auf eine Eilentscheidung hinzuarbeiten. Und noch schlimmer: wäre ich am Anfang gegen die Einschulung gewesen, dann hätte sie sich dafür ausgesprochen und umgekehrt. Abgesehen von der Notwendigkeit der Vorschule geht ... nun hauptsächlich deshalb zur Vorschule, weil meine Frau das alleinige Sorgerecht haben wollte. Aber, wie gesagt, dies ist nur meine Meinung.

Ausgangspunkt war, daß das ständige Hin und Her der Kinder zwischen den Eltern ein Ende haben und die Kinder endlich Ruhe finden sollten. Diese Lösung habe ich geboten. Nun aber werden die Kinder täglich von meiner Frau zur Tagesstätte gebracht, gegen 14:20 Uhr dort abgeholt, um kurz darauf von Frau ... betreut und am Abend von meiner Frau bzw. Frau ... ins Bett gebracht zu werden!?

... und ..... dürfen sehr zu ihrem Leidwesen ihren Papa nur noch jedes 2. Wochenende sehen.
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