Vater 24.09.2000
Mandatswechsel, PKH, Unterhalt

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Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Familiengericht
- z. Hd. Herrn Richter ... -
Postfach 11 40

78001 Villingen-Schwenningen



Geschäfts-Nr. 2 F 258/99
... ./. ...

Mandatswechsel
Prozeßkostenhilfe
Unterhalt




Sehr geehrter Herr Richter ...,

wegen Unregelmäßigkeiten bei der Zustellung bzw. Weiterleitung von scheidungsrelevanten Schreiben mit Terminvorgaben beabsichtige ich, mich durch einen anderen Anwalt vertreten zu lassen.

Bezüglich der Prozeßkostenhilfe haben sich Änderungen bei mir ergeben: meine Einnahmen / Ausgaben haben sich gegenüber meinem Prozeßkostenhilfeantrag vom Januar wie folgt geändert: Bitte überprüfen Sie Ihre Berechnung der Prozeßkostenhilfe mit den neuen Daten. In der Tabelle im Anhang finden Sie in der rechten Spalte "Prozeßkostenhilfe" die aktuellen Angaben.
Die relevanten Belege zu den Daten habe ich in Kopie diesem Schreiben beigefügt. Ausnahme: den Lohnsteuerklassenwechsel werde ich erst mit der nächsten Gehaltsmitteilung (Mitte Oktober) belegen können.

Am 19.09.2000 erhielt ich auf meine telefonische Anfrage vom Rechtsanwalt ... Ihre Berechnung der Prozeßkostenhilfe sowie ein Schreiben der Gegenpartei bzgl. der Unterhaltszahlungen. In diesem Schreiben wurde ich aufgefordert, bis zum 20.09.2000 (also am Folgetag) zu dem Inhalt dieses Schreiben Stellung zu nehmen. Der Eingangsstempel dieses Schreibens trägt das Datum 11.09.2000. In Anbetracht der Kürze der Frist habe ich bis heute noch nicht darauf geantwortet.
In der Tabelle im Anhang finden Sie in der linken Spalte "Unterhalt" meine Berechnung für den von mir zu leistenden Kindesunterhalt. Im folgenden einige Anmerkungen zu dieser Berechnung:

Wechsel der Lohnsteuerklasse
Nachdem meiner Frau das Aufenthaltsbestimmungsrecht über unsere Kinder übertragen wurde, hat sie unseren Sohn ..., der bis dahin seinen Hauptwohnsitz bei mir hatte, zum 01.08.2000 auf sich umgemeldet. Dies hat zur Folge, daß mir der Haushaltsfreibetrag für ein Kind nicht mehr zusteht und mein Gehalt somit nicht mehr nach Lohnsteuerklasse II/1, sondern nach Lohnsteuerklasse I/1 besteuert werden muß.
Die Ummeldung hat sie veranlaßt, obwohl ich sie auf die finanziellen Nachteile für mich und ggf. für sie, falls ich durch diese Mindereinnahmen in die nächstniedrigere Gruppe der Düsseldorfer Tabelle fallen würde, hingewiesen habe.
Bedenkt man, daß unsere Kinder im Jahr der Trennung 1997 an drei Tagen in der Woche bei mir und nur an einem Tag in der Woche bei meiner Frau gelebt haben (an den Wochenenden haben wir uns mit der Betreuung abgewechselt), daß ich alleine für den Kindergartenbeitrag aufgekommen war, daß ausschließlich ich die Kinder mit Kleidung versorgt habe, und daß mein Gehalt in diesem Jahr nach Lohnsteuerklasse I/1 besteuert wurde, wohingegen die Einnahmen meiner Frau nach Lohnsteuerklasse II/1 besteuert wurden und sie das Kindergeld für beide Kinder für sich beanspruchte, so denke ich, wäre es nur recht und billig, wenn mein Gehalt zumindest noch für dieses Jahr nach Lohnsteuerklasse II/1 besteuert werden würde.

Barunterhalt
Nach dem für den Kindesunterhalt zu berücksichtigenden Einkommen muß ich lt. Gruppe 2 der Düsseldorfer Tabelle DM 462,00 für ... und DM 380,00 für ..... zahlen. Da mir das hälftige Kindergeld zusteht (das Kindergeld für ... muß ich nach dem Lohnsteuerklassenwechsel rückwirkend bis August 2000 zurückzahlen) verbleibt ein zu leistender Barunterhalt von DM 572,00 für beide Kinder zusammen.
Für jedes Kind habe ich seit längerem eine "Ausbildungsversicherung" auf Basis einer Unfallversicherung. Eine Kündigung dieser Versicherung würde erhebliche finanzielle Nachteile für die Kinder ergeben. Ich habe mir daher erlaubt, den hälftigen Beitrag für diese Versicherung vom Barunterhalt abzuziehen.

Wie es zu dieser Versicherung kam:
Während der Ehe hatten wir für unsere Kinder eine Ausbildungsversicherung auf Basis einer Lebensversicherung abgeschlossen. Ende 1997, im Jahr der Trennung, verlangte meine Frau von mir, daß ich mich an den Kosten für diese Versicherung beteiligen solle. Ich hatte sie darauf hingewiesen, daß ich bereits den Kindergartenbeitrag alleine zahle und außerdem für die Kleidung der Kinder aufkomme während sie das Kindergeld für beide Kinder erhält. Ich war aber dennoch mit einer Beteiligung einverstanden, wenn Sie stimmte keinem meiner Vorschläge zu. Für mich war nun klar, daß die Kinder von dem Geld auch nichts sehen werden. Ich habe mich daher entschlossen, eine eigene Ausbildungsversicherung auf Basis einer Unfallversicherung zu Gunsten der Kinder abzuschließen.

Barunterhalt für August 2000
Bei dem Barunterhalt für August 2000 habe ich noch DM 84,00 Außenstände, die meine Frau noch bei mir hatte, abgezogen.

Diese Außenstände ergaben sich folgendermaßen:
Seitdem ich in Stuttgart arbeite, besuchen beide Kinder eine Kindertagesstätte. Für ... zahle ich DM 181,00 an Gebühr für die Tagesstätte, während meine Frau für ....., da er das zweite angemeldete Kind ist, nur DM 97,00 entrichten muß. Wir haben uns darauf einigen können, daß mir meine Frau die hälftige Differenz erstattet. Im Juni und Juli war sie dem nicht mehr nachgekommen.

Barunterhalt für September 2000
Bei dem Barunterhalt für September 2000 habe ich noch die Gebühr von DM 181,00 und den Essensbeitrag von DM 112,00 für die Kindertagesstätte für den Monat August abgezogen.
Meine Frau hat zwar unser Kind ... auf sich umgemeldet und erhält auch Barunterhalt für beide Kinder von mir, aber die Kindertagesstättenbeiträge zahlt sie noch nicht.

Barunterhalt für Oktober 2000
Bei dem Barunterhalt für Oktober 2000 habe ich wieder die Gebühr von DM 181,00 für die Kindertagesstätte für den Monat September abgezogen, die auch diesmal wieder von meinem Konto abgebucht wurde.

Bei meinen ersten beiden Zahlungen des Kindesunterhaltes ging ich noch davon aus, daß ich das Kindergeld für ... erhalte. Dieses muß ich nun aber nach der Ummeldung von ... zurückzahlen (s.o.). D.h. mein bar zu leistender Unterhalt fällt nun geringer aus (hälftiges Kindergeld). Die Differenz vom zu viel gezahlten Unterhalt im August und im September zum zu leistenden Unterhalt habe ich ebenfalls vom Barunterhalt für Oktober 2000 abgezogen.
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