Vater 07.09.2000
Anmerkungen zur Kinderbetreuung

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Sehr geehrte Frau .....,

wie Sie wahrscheinlich schon wissen, wurde meiner Frau mit Wirkung vom 19.07.2000 für die Dauer des Scheidungsverfahrens das Aufenthaltsbestimmungsrecht über unsere Kinder ... und ..... zugesprochen.

Sie hat dies u.a. durch ihre Aussagen, daß sie erreicht.

Nun ist es an ihr, diese Aussagen in die Tat umzusetzen und u.a. an Ihnen, dies zu überprüfen. Im folgenden finden Sie daher einige Anmerkungen von mir bzgl. Kinderbetreuung und -Versorgung.

Zur Anpassung der Berufstätigkeit meiner Frau an die Erfordernisse der Kinderbetreuung
Nach eigener Aussage meiner Frau gibt sie bereits seit Jahren einen Rheumaschwimmkurs im Goldenbühlkrankenhaus in Villingen.

Aus dem Programmheft der VHS- Schwenningen für Frühjahr / Sommer 2000 ist zu entnehmen, daß meine Frau Kurse an der VHS gab.

Aus dem Programmheft der AOK- Schwenningen für Frühjahr / Sommer 2000 ist zu entnehmen, daß meine Frau Kurse bei der AOK gab.

Demnach blieben meiner Frau bisher für die Betreuung von ... und ..... von Montag bis Donnerstag im Durchschnitt 1,5 Stunden pro Tag (unter Berücksichtigung von Fahrt- und Vorbereitungszeiten, unter der Berücksichtigung, daß die Kindertagesstätte um 17:00 Uhr schloß und die Kinder um 20:00 Uhr im Bett waren und unter der Voraussetzung, daß sie abends keine weiteren Behandlungen in ihrer Praxis gab).
Dies führte dazu, daß die Kinder an den Tagen, an denen sie bei meiner Frau waren, i.d.R. von meiner Schwiegermutter von der Kindertagesstätte abgeholt wurden und von Frau .... ins Bett gebracht wurden.
Wenn meine Frau, was ich befürchte, nicht ihre Berufstätigkeit den Erfordernissen der Kinderbetreuung anpassen wird, dann werden ... und ..... nicht nur montags und dienstags von einer fremden Person ins Bett gebracht werden, sondern zusätzlich auch noch donnerstags und freitags, also an den Tagen, an denen sie bisher bei mir waren. D.h. sie haben dann nur noch "Wochenendeltern".

Ich bezweifle, daß dies für die Entwicklung von ... und ..... förderlich ist, zumal ... besonders jetzt, wo er gegen seinen Willen die Grundschulförderklasse besuchen muß, auf die psychische Unterstützung der Eltern angewiesen ist, und zumal ..... viel Zeit der Eltern benötigt, damit eine ähnliche Entwicklung bei ihm zu verhindert werden kann.

"Mehr Zeit für Kinder", diese Forderung wird zurecht häufig erhoben. Unsere jetzige Regelung wird dieser Forderung nicht gerecht.

Laut den neuen Programmheften sowohl der VHS als auch der AOK wird meine Frau auch im Herbst / Winter 2000 zu ähnlichen Zeiten Kurse geben.

Zur Aussage meiner Frau, daß sie künftig auch die materielle Versorgung der Kinder übernehmen wird
Bisher habe fast ausschließlich ich für Kleidung und Spielzeug der Kinder Sorge getragen. Meine Frau hat unterdessen ihre Einnahmen zur Renovierung ihres Hauses eingesetzt (der gesamte Innenausbau, einschl. Küche, Heizung und Kachelofen).

Dies führte u.a. dazu, daß meiner Frau sowohl die Kleider- als auch die Schuhgrößen ihrer eigenen Kinder vollkommen unbekannt waren und sind.
Fragen Sie meine Frau bei Ihren nächsten Besuch doch einmal nach den Größen (Kleidergrößen: ... 110 / 116, ..... 98 /104; Schuhgrößen: ... 30 / 31 ..... 26 / 27).

Ich befürchte, daß der von mir zu leistende Kindesunterhalt nicht wie vom Gesetzgeber vorgegeben den Kindern zugute kommt, sondern fast ausschließlich zur Deckung der Kosten privater Interessen meiner Frau dienen wird.

Zur Zeit läßt meine Frau die Außenfassade ihres Hauses renovieren.

Abschließende Bemerkung
Stellen Sie sich folgenden Fall vor:
Der Ehemann geht fremd (sogar in der gemeinsamen Ehewohnung und unter den Augen der eigenen Kinder), es kommt zur Trennung. Er wohnt weiterhin in der Ehewohnung. Er ist sehr um seine Selbständigkeit bemüht, er baut sich ein eigenes Geschäft auf und ist auch abends noch beruflich tätig. Mit seinen Einnahmen finanziert er die Renovierung des Hauses. Er leiste sich u.a. für DM 25.000 einen Kachelofen, während er für seine eigenen Kinder kaum Geld übrig hat. Das Kindergeld für beide Kinder behält er im Jahr der Trennung für sich.

Die Ehefrau, sie wohnt nun in einer Mietswohnung, versorgt nach wie vor die Kinder, kleidet sie ein, und arbeitet freiberuflich nachts, um für den Lebensunterhalt für sich und die Kinder aufkommen zu können.
Schließlich findet sie eine regelmäßige Arbeit in einem 100 km entfernten Ort. Nun kommt sie aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit mit dem Vater überein, daß er für die Betreuung der Kinder an zwei Tagen in der Woche aufkommt. Hierfür nimmt er aber die Hilfe seiner Mutter und die Unterstützung durch einen Babysitter in Anspruch.
Als eines der Kinder für einige Tage ins Krankenhaus muß, ist sie Tag und Nacht bei ihrem Kind, während es dem Vater aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit nicht möglich ist, wenigstens eine Nacht bei seinem Kind zu verbringen.
Auch an weiteren Krankheitstagen der Kinder nimmt sie sich frei, geht mit den Kindern zum Arzt und bleibt bei ihnen.
Die Ehefrau nutzt die Flexibilität in Bezug auf ihre Arbeitszeit (Gleitzeitregelung), die ihr ihr Arbeitgeber bietet. Sie arbeitet an den Tagen, an denen ihre Kinder bei ihrem Vater sind 10 Stunden am Tag, und an den Tagen, an denen sie für die Betreuung der Kinder aufkommt 5,5 Stunden. So ist es ihr möglich, trotz einer täglichen Fahrtzeit von ca. 4,5 Stunden für die Kinder da zu sein.

Nachdem es dem Ehemann gelungen ist, seine Selbständigkeit zu verwirklichen und nun sieht, daß die Probezeit seiner Frau abgelaufen ist, es daher als sicher gilt, daß sie weiterhin in dem 100 km entfernten Ort arbeiten wird und sie aufgrund ihrer Fahrtzeit in einer mißlichen Lage ist, reicht er die Scheidung ein und begehrt das alleinige Sorgerecht.
Nun findet er erstmals auch Zeit für Arztbesuche mit den Kindern. Allerdings sind die Kinder nicht etwa krank, es geht ihm lediglich um ärztliche Bescheinigungen, die darlegen, daß das "Hin und Her" zwischen Mutter und Vater zu Entwicklungsstörungen führen wird.

Da die Ehefrau weis, daß er die Kinder schon rein zeitlich niemals selbst betreuen kann und will und schon gar nicht für die materielle Versorgung der Kinder aufkommen wird, bietet sie an, ihre Arbeitszeit auf 50% zu reduzieren, um so täglich bereits ab 15:30 Uhr für die Kinder da zu sein.

Was meinen Sie, wem in diesem Fall das Sorgerecht zugesprochen werden sollte?

Bis hier ist es der "Standardfall", die Mutter opfert sich für die Kinder auf, während der Vater seiner Karriere nachgeht. Der Mutter wird in einem solchen Fall i.d.R. das Sorgerecht zurecht zugestanden.
In unserem Fall ist es genau das Gleiche; nur, daß die Geschlechter vertauscht sind.
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