Vater 23.07.2000
Anmerkungen zum Kindesunterhalt

Zur Übersicht

Dokument als pdf 200.901 Bytes



Einleitung
Da meine Frau von mir kompromißlos Barunterhalt nach der Einkommensgruppe IV der Düsseldorfer Tabelle verlangt, möchte ich mit diesem Schreiben auf Folgendes hinweisen:

Steuerlast nach der Trennung
Im Jahr der Trennung hatten wir DM 5.133,70 Steuer aus 1996 nachzuzahlen.

Obwohl ich im Jahr vor der Trennung, also dem Jahr, auf das sich die Steuernachzahlung bezog, den größten Teil meiner bereits versteuerten Einnahmen an meine Frau überwiesen hatte, einen nicht unerheblichen Teil meiner Einnahmen in die Renovierung ihres Hauses steckte, für den Lebensmittelunterhalt und für einige Versicherungen der Familie aufkam, bestand sie darauf, daß wir zu gleichen Teilen für die Steuernachzahlung aufzukommen hatten und daß, obwohl ausschließlich ihre Einnahmen, die sie natürlich für sich behielt, noch nicht versteuert waren.
Angesichts dieser Tatsachen und der Tatsachen, daß ich nach der Trennung die Kinder tagsüber und meine Frau lediglich nachts betreute (siehe beigefügte Kopie eines Schreibens ihrer Anwältin), daß ausschließlich ich für die Kinderkleidung aufkam (siehe beigefügte Kopien der Kaufbelege), daß ich nach der Trennung von Arbeitslosengeld leben mußte während meine Frau über ein nicht unerhebliches Gehalt verfügte und sie zudem das Kindergeld erhielt, denke ich, daß eine andere Aufteilung, wenn nicht sogar eine vollständige Übernahme der Steuernachzahlung durch meine Frau nur gerecht gewesen wäre.

Hierzu im einzelnen:
Im Jahr vor der Trennung hatte ich vom 01.01.1996 bis 30.04.1996 DM 5.943,60 an Arbeitslosenhilfe erhalten. Hiervon hatte ich hauptsächlich den Lebensmittelunterhalt sowie einige Versicherungen der Familie für diesen Zeitraum bestritten.

Vom 01.05.1996 bis 31.12.1996 hatte ich bei der Firma ... in St. Georgen gearbeitet. Ich erzielte während dieser Zeit ein mtl. Nettoeinkommen von DM 3.438,88. Von diesem Gehalt habe ich zzgl. zu meinen berufsbedingten Ausgaben und Versicherungen sowie Kinderkleidung an meine Frau überwiesen (siehe beigefügte Kontoauszugs-Kopien):
06.06.1996 DM 2500,00
05.07.1996 DM 4000,00
02.08.1996 DM 2000,00
04.09.1996 DM 2500,00
21.10.1996 DM 2000,00
20.11.1996 DM 2200,00
Ab Dezember begannen wir mit der Renovierung des Hauses, für die ich nun folgende Auslagen hatte (siehe beigefügte Kontoauszugs-Kopien):
30.12.1996 DM 128,05 Stinnes Baumarkt
06.01.1997 DM 69,00 Stinnes Baumarkt
06.01.1997 DM 290,00 Stinnes Baumarkt
21.01.1997 DM 17,89 Stegmaier Spezialbaustoffe
31.01.1997 DM 368,29 Stinnes Baumarkt
11.02.1997 DM 2201,56 Elektro Saile
04.03.1997 DM 387,33 Elektro Saile
17.03.1997 DM 80,25 Stinnes Baumarkt
18.03.1997 DM 1368,66 Elektro Saile
24.03.1997 DM 923,69 Stinnes Baumarkt
21.04.1997 DM 94,79 Stinnes Baumarkt
25.04.1997 DM 63,69 Stinnes Baumarkt
Im selben Zeitraum hatte meine Frau an Einnahmen DM 36.914 (siehe beigefügte Kopie des Einkommensteuer-Bescheides). Ihre Einnahmen waren noch zu versteuern, so daß wir lt. Bescheid im Jahr der Trennung noch DM 5.133,70 an Steuer nachzahlen mußten.


Kindergeld 1997
Die Kinder waren tagsüber bei mir und nachts bei meiner Frau. An den Wochenenden wurde abgewechselt.
Ab September 1997 war ... im Hubertuskindergarten. Den Kindergartenbeitrag hatte ich bezahlt. Ich kam weiterhin für die Kinderkleidung auf. Dennoch hatte ausschließlich meine Frau das Kindergeld für beide Kinder beansprucht und für sich behalten. Den Kindern kam das Kindergeld nicht zu Gute!

Ausbildungsversicherung
Während der Ehe hatten wir für unsere Kinder eine Ausbildungsversicherung auf Basis einer Lebensversicherung abgeschlossen. Ende 1997 verlangte meine Frau von mir, daß ich mich an den Kosten für diese Versicherung beteiligen solle. Ich hatte sie darauf hingewiesen, daß ich bereits den Kindergartenbeitrag alleine zahle und sie das Kindergeld für beide Kinder erhält. Ich war aber dennoch mit einer Beteiligung einverstanden, wenn Sie stimmte keinem meiner Vorschläge zu. Für mich war nun klar, daß die Kinder von dem Geld auch nichts sehen werden. Ich habe mich daher entschlossen, eine eigene Ausbildungsversicherung auf Basis einer Unfallversicherung zu Gunsten der Kinder abzuschließen.

Anmerkung:
In der beigefügten aktuellen Gehaltsmitteilung sind einmalige Abzüge enthalten, die mir für einen Tag Kinderbetreuung am 26.04.2000, als ... über Hals- und Ohrenschmerzen klagte, und ich daher einen Arzt aufsuchen mußte, abgezogen wurden.
Ein weiterer Beweis dafür, daß ich es bin, der sich für Arzttermine mit den Kindern frei nimmt. Soviel noch zum Thema Flexibilität.
Hier erreichen Sie den Webmaster