Vater 09.07.2000
Anmerkungen zum Sorgerecht

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Für das Wohl der Kinder relevantes
Einleitung
Obwohl ich zweifelsohne auch an den Kindern hänge, wäre ich bereit, auf das Sorgerecht zu verzichten. Allerdings bezweifle ich, daß meine Frau willens und in der Lage ist, die Kinder ausreichend selbst zu betreuen und zu versorgen. Die Gründe hierfür versuche ich im Folgenden darzulegen.

Konzept meiner Frau
Meine Frau gibt an - sollte sie das alleinige Sorgerecht erhalten - ihre Arbeitszeit den Bedürfnissen der Kinder anzupassen. Hierzu meine Anmerkungen:

Betreuungszeiten
Bisher arbeitet meine Frau in ihrer Praxis und gibt zusätzlich seit Jahren Kurse zu folgenden Zeiten:
Montags 14:00 Uhr - 15:00 Uhr
19:00 Uhr - 20:00 Uhr
20:00 Uhr - 21:00 Uhr
Dienstags 16:30 Uhr - ?
Mittwochs 09:00 Uhr - 10:00 Uhr
18:30 Uhr - 19:30 Uhr
20:00 Uhr - 21:00 Uhr
Donnerstags 19:15 Uhr - 20:15 Uhr
20:15 Uhr - 21:15 Uhr
Freitags 09:15 Uhr - 10:15 Uhr
10:15 Uhr - 11:15 Uhr

Bisher waren die Kinder montags und dienstags bei ihr. An diesen Tagen war sie, Vorbereitungszeiten und Fahrzeiten berücksichtigt, montags ab 18:15 Uhr und dienstags bis 18:15 Uhr (?) auf Fremdbetreuung angewiesen (die Kindertagesstätte schließt um 17:00 Uhr).
Obwohl wir bisher noch das gemeinsame Sorgerecht ausüben, gelingt es ihr nicht einmal an den Tagen, an denen die Kinder bei ihr sind, die Kinder selbst zu betreuen. Ich frage mich, wie sie ihre Arbeitszeit den Bedürfnissen der Kinder anpassen will, wenn sie erst das alleinige Sorgerecht hat und die Kinder die ganze Woche über bei ihr sind?

Da sie zudem die o.a. Kurse sowohl gegenüber dem Gericht als auch gegenüber dem Jugendamt verschwiegen hat, stellt sich für mich außerdem die Frage, ob sie überhaupt gewillt ist, die Kinder selbst zu betreuen.

Die bisherigen Ausführungen beinhalten weder die Zeiten, die sie für die Behandlung ihrer Patienten in ihrer Praxis benötigt, noch die Zeiten für den Verwaltungsaufwand ihrer Praxis.

Zum Vergleich: wie ich bereits dargelegt habe, werde ich meine Arbeitszeit auf 50% reduzieren, so daß ich wochentags ab ca. 15:30 Uhr die Betreuung der Kinder bis zum nächsten Morgen ohne Fremdbetreuung übernehmen kann. Ich würde meinen Arbeitsvertrag auch über einen definierten Zeitraum - Dauer des Sorgerechtsverfahrens - umwandeln.

Finanzierbarkeit
Tatsache ist, daß meine Frau seit meinem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung das Haus renovieren läßt. So hat sie beispielsweise seit 1997 DM 25.000 für einen Kachelofen, DM 30.000 für eine Heizung und DM 35.000 für eine Küche ausgegeben. Die gesamten bisher für die Renovierung und für ihre weiteren privaten Interessen getätigten Ausgaben schätze ich auf DM 150.000 bis DM 200.000. Meines Wissens plant sie derzeit die Außenrenovierung des Hauses (Kosten ca. DM 20.000?).
Da meine Frau diese Renovierung noch finanzieren muß, bezweifle ich, daß sie wirtschaftlich überhaupt in der Lage ist, ihre Arbeitszeit den Bedürfnissen der Kinder anzupassen, d.h. zu reduzieren.

Bisher nicht berücksichtigt habe ich ihre bestimmt nicht unerheblichen Fixkosten für ihre Praxis.

Ihren Auslagen für die Renovierung stehen lediglich ca. DM 100 bis DM 150, die sie seit 1997 für Kleidung der Kinder ausgegeben hat, gegenüber. D.h. ihre Ausgaben für Kinderkleidung betragen höchstens 0,1% der Auslagen für die Renovierung.
Ich bezweifle daher auch, daß sie überhaupt gewillt ist, ihren Lebensstandard zugunsten der Kinder einzuschränken.

Zum Vergleich: meine Ausgaben für Kinderkleidung belaufen sich, wie ich auch anhand von Belegen nachweisen kann, auf durchschnittlich ca. DM 1930,00 pro Jahr (1997: DM 1832,98, 1998: DM 2430,08, 1999: 1531,75). Und das, obwohl ich weitaus weniger verdiene als meine Frau (Der Betrag ist deswegen so hoch, weil ich die Kinder nach meinem Auszug erst einmal mit "normaler" Kleidung versorgt habe).

Schlußfolgerungen
Für die Kinder würde nur wenig übrigbleiben, und für die Kleidung der Kinder würde ich trotz zu leistendem Kindesunterhalt weiterhin alleine aufkommen müssen.

Es steht für mich außer Zweifel, daß meine Frau hauptsächlich aus den folgenden Gründen das alleinige Sorgerecht begehrt:
  1. Sie will keine gemeinsamen Entscheidungen mehr tragen müssen, die zwar zum Wohl der Kinder aber u. U. gegen ihre egoistischen Interessen stehen.
  2. Sie benötigt den ggf. von mir zu leistenden Kindesunterhalt zur weiteren Finanzierung der Renovierung ihres Hauses.
  3. Sie ist selbstverschuldet einsam. Der ehemals gemeinsame Freundeskreis hat sich, bis auf eine Ausnahme, von ihr distanziert.
Meines Erachtens kann meine Frau sehr überzeugend die sorgende Mutter spielen, was zu der Ansicht führen kann, daß sie willens und in der Lage sei, ihre Berufstätigkeit den Erfordernissen der Kinderbetreuung anzupassen.

Wenn ich mich recht erinnere, sollte sowohl meine Frau als auch ich je ein Konzept vorlegen, in dem wir darlegen, wie wir uns jeweils die Betreuung der Kinder und die Finanzierbarkeit vorstellen. Mein Konzept liegt Ihnen vor.

Mutter - Kind - Beziehung
Aus meiner Sicht hat meine Frau die Kinder bisher weniger als Individuen denn als Gefolgschaft betrachtet. Besonders hieraus leite ich die schlechte Beziehung zwischen ihr und den Kindern ab. Nicht ohne Grund muß ... zur Verbesserung der Mutter - Kind - Beziehung ein Verfahren über sich ergehen lassen.
Erst seit ca. Februar spielt sie die "sorgende Mutter". Seitdem hat sie sich den Kindern gegenüber verändert, was aber letztlich nur zur Verwirrung der Kinder geführt hat. Diese Verwirrung äußert sich u.a. in mehreren Aussagen der Kinder, daß sie beide nicht zur Mama wollen.

Vater - Kind - Beziehung
Da ich mich aus meiner Sicht von Anfang an sehr viel um die Kinder gekümmert, immer bei ihnen war und sie vor allem ernst genommen habe, bin ich für sie ihre Hauptbezugsperson geworden. Dies äußert sich u.a. darin, daß die Kinder bei Familienfesten, bei denen beide Elternteile anwesend sind, ausschließlich zu mir kommen.
Des weiteren verweise ich auf mein Schreiben vom 25.04.2000, in dem ich u.a. auf die Betreuung der Kinder während der Ehe und während der Trennungszeit durch mich hinweise.

Für das Wohl der Kinder irrelevantes
Einleitung
Meine Frau hat in mehreren Schreiben an das Gericht versucht, von mir ein Bild zu zeichnen, nach dem ich während der Ehe zu faul zum arbeiten gewesen sei, sie nur finanziell ausgenutzt habe und sie letztlich aus "notorischem Mißtrauen" ihr gegenüber verlassen habe.
Dieses Bild möchte ich mit Folgendem richtigstellen.

Korrektur einiger Aussagen meiner Frau

Zu ihrer Aussage, wonach ich die Familie finanziell überfordert habe
In ihrem Schreiben vom 18.05.2000 behauptet sie, ich hätte darauf bestanden, meinen "reparaturanfälligen BMW" sowie mein Motorrad weiterhin zu halten sowie neben diesen "unnötigen" Kosten noch Beiträge zu einer freiwilligen privaten Krankenversicherung auf mich genommen zu haben, obwohl ich doch als Arbeitsloser gesetzlich krankenversichert sei. Des weiteren hätte ich mir noch "mehrere PC-Anlagen" geleistet und die Familie damit finanziell überfordert.

Wie Sie den beigefügten Versicherungsbescheinigungen entnehmen können, habe ich meinen BMW, am 28.04.1994 und mein Motorrad am 14.10.1993 abgemeldet. Beide Fahrzeuge hatte ich mir lange vor unserem ersten Kennenlernen angeschafft. Ich frage mich, welche Kosten abgemeldete Fahrzeuge verursachen sollen?

Die Aussage, ich hätte mir neben der gesetzlichen eine private Krankenversicherung geleistet trifft nicht zu. Meines Wissens wäre dies sogar rechtswidrig. Ich war lediglich während meines Studiums, also lange bevor wir uns überhaupt kannten, bis ca. 8 Monate vor Beginn meiner Arbeitslosigkeit privat krankenversichert, da meine Einnahmen damals oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze lagen. Seitdem verfüge ich lediglich über eine Krankenzusatzversicherung, um gegen Kosten versichert zu sein, für die die gesetzliche Krankenversicherung nicht zu 100% aufkommt. Die Kosten hierfür beliefen sich damals auf mtl. DM 38,70 (siehe Kopie beigefügter Versicherungsbescheinigung).

Meinen ersten PC, einem 80286er, schaffte ich mir am 27.06.1988 während meines Studiums der Technischen Informatik an (siehe beigefügte Quittung). Weil dieser PC während meines Studiums für mehrere Monate ausgefallen war, schaffte ich mir 1989, also noch lange bevor ich meine Frau kennengelernt habe, einen Atari - Home - Computer an, um mein Studium ohne Unterbrechung fortsetzen zu können. Beide Computer waren im Jahr unserer Hochzeit 1992 veraltet. Hätte ich sie entsorgen lassen, so hätte ich noch eine Entsorgungsgebühr entrichten müssen. Ich habe sie lediglich aus persönlichen Gründen, immerhin habe ich auf diesen meine Diplomarbeit geschrieben, behalten.
1993 habe ich im Einvernehmen mit meiner Frau eine selbständige Tätigkeit, Schornsteindimensionierung nach DIN 4705, begonnen. Hierfür nutzte ich eine Software, die einen damals gängigen PC, einen 80486er, voraussetzte. Die Kosten für diesen PC habe ich mit meiner Tätigkeit bei weitem wieder hereingeholt. I.d.R. flossen die Einnahmen hieraus auf das Konto meiner Frau.

Im Übrigen sei angemerkt, daß ich mich sehr wohl um Arbeit bemüht habe, wie ich anhand von über 140 Bewerbungen zwischen 1992 und 1996 nachweisen kann. Einige dieser Bewerbungen führten schließlich auch zum Erfolg. So habe ich in dem genannten Zeitraum von Juni bis November 1994 als Techniker bei der Firma ... in Spaichingen und von Mai bis Dezember 1996 als Programmierer in der Firma ... in St. Georgen Arbeit gefunden.

Des weiteren mache ich darauf aufmerksam, daß ich, wie ich an Hand von Kontoauszügen nachweisen kann, Monat für Monat den größten Teil meiner Einnahmen, bei Arbeitslosengeld im Durchschnitt DM 1.000, bei Gehalt i.d.R. über DM 2.000, auf das Konto meiner Frau überwiesen habe. Von dem Rest habe ich Versicherungsbeiträge beglichen und Lebensmittel für die Familie eingekauft.

Ihre Aussage, wonach ich die Familie finanziell überfordert habe, trifft demnach nicht zu. Vielmehr hat sie das von mir erhaltene Geld und einen Teil ihrer nicht unerheblichen Einnahmen in Wertpapiere und Bausparverträge gesteckt, mit denen sie derzeit die Renovierung ihres Hauses finanziert.

Zu ihrer Aussage, wonach sie donnerstags die Kinder für mich in den Kindergarten bringt
In ihrem Schreiben vom 25.04.2000 behauptet meine Frau, daß sie jeden Donnerstagmorgen die Kinder für mich in die Kindertagesstätte bringen würde.
Diese Aussage trifft nicht zu. Bisher bringe ich immer noch selbst die Kinder in die Tagesstätte. Eine Nachfrage in der Tagesstätte wird dies bestätigen.

Zu ihrer Aussage, wonach sie die Kinder mittwochs und donnerstags um 14:00 Uhr von der Kindertagesstätte abholt
In ihrem Schreiben vom 01.03.2000 behauptet meine Frau, sie wäre "in den letzten Tagen dazu übergegangen, die Kinder schon früher, nämlich gegen 14:00 Uhr, aus dem Kinderhort abzuholen und persönlich zu betreuen", um ihnen "vor dem Gang zum Vater eine Ruhepause zu gönnen" (Schreiben vom 25.04.2000).

In der Tat werden die Kinder seit Beginn des Scheidungsverfahrens mittwochs und donnerstags häufig früher von der Tagesstätte abgeholt. Wie ich aber erst kürzlich erfahren habe, werden sie mittwochs nicht von meiner Frau, sondern von meiner Schwiegermutter abgeholt. Eine Nachfrage in der Kindertagesstätte wird dies bestätigen. Von wem die Kinder donnerstags abholt werden, habe ich bisher noch nicht in Erfahrung bringen können.

Ich füge hinzu, daß ich des öfteren meine Tätigkeit in Stuttgart früher beendet habe, um die Kinder um 15:30 Uhr selbst von der Tagesstätte abholen zu können, ist es doch ihr Wunsch, wie früher vom Papa abgeholt zu werden.
Auch wenn ich meine Frau vier Tage vor der Abholung darauf hingewiesen habe, daß ich die Kinder selbst abholen möchte, bestand sie immer darauf, daß die Kinder von ihr bzw. ihrer Mutter um 14:00 Uhr abgeholt werden und ich sie von ihr um 15:30 Uhr übernehmen sollte.
Für mich ist hiermit ihre o.a. Begründung, den Kindern "vor dem Gang zum Vater eine Ruhepause zu gönnen" hinfällig. Vielmehr vermute ich hinter dieser Vorgehensweise nur, daß sie den Kindern zeigen will, daß ihr Vater nicht mehr gewillt sei, sie von der Tagesstätte abzuholen.

Demonstration von Uneinigkeit in Bezug auf die Einschulung von ...
Tatsache ist, daß meine Frau ... mindestens fünf mal auf Schultauglichkeit hin hat untersuchen lassen. Drei Untersuchungen ergaben keine Bedenken für und zwei Untersuchungen ergaben Bedenken gegen eine Einschulung. Sie hatte hiermit Gründe für und Gründe gegen eine Einschulung von ... in der Hand.
Obwohl wir beide für eine Einschulung waren, verlangte meine Frau ein Gespräch beim Jugendamt zu diesem Thema. Wir einigten uns darauf, daß ... eingeschult wird und seine Feinmotorik mit Hilfe einer Fachkraft verbessert werden sollte. Nur zwei Stunden später war sie aufgrund der letzten Untersuchung wiederum gegen eine Einschulung. Ich sollte meine Meinung ihrer Ansicht nach ebenso schnell wieder ändern wie sie.
Ich denke, sie wollte mit diesen Gesprächen beim Jugendamt nur eine permanente Uneinigkeit demonstrieren, um eine Eilentscheidung des Gerichts in Bezug auf das Sorgerecht zu erwirken (siehe ihr Schreiben vom 06.06.2000). Wenn ich für eine Einschulung bin, dann ist sie gegen eine Einschulung und umgekehrt. Stimmt mein Verdacht, so ging es ihr nicht um das Wohl von ..., sondern lediglich um die Durchsetzung ihres Willens. ... muß folglich hauptsächlich eine Förderklasse besuchen, weil meine Frau sich hiermit eine Verbesserung in Bezug auf das Sorgerechtsverfahren verspricht.
Ist dies nur ein ziemlich gewagter Verdacht?

Wie es zur Trennung kam
Zur Trennung kam es nicht wegen eines "notorischen Mißtrauens" meinerseits ihr gegenüber, sondern weil sie ganz offen und unter den Augen der Kinder während unserer Ehe und sogar in unserer Wohnung eine enge Beziehung zu Herrn Anton ...... unterhielt.
Im Folgenden nur zwei Fakten hierzu:

Silvester 1996 haben wir mit dem damals gemeinsamen Freundeskreis in Villingen verbracht. Gegen 22:00 Uhr verließ meine Frau die Feier, um, wie sich später herausstellte, die Zeit mit Herrn ...... zu verbringen. Sie lies mich mit den Kindern und ohne PKW in Villingen zurück. Dies war letztlich ein Grund, warum sich der Freundeskreis von ihr distanzierte.

Am Abend des 18.04.1997, die Kinder hatte ich schon zu Bett gebracht und mein Auszug zum 01.05.1997 stand bereits fest, war ich gerade bei der Renovierung ihrer Küche, als sie zu mir kam, und mir mitteilte, daß sie an diesem Abend mit Herrn ...... in unserer Wohnung "üben" werde. Ich bat sie, mir dies nicht anzutun. Am Abend hatte ich ein Vorstellungsgespräch, von dem sie auch wußte. Als ich von diesem Gespräch nach Hause kam, lag er nackt auf dem Eßtisch. Sie "übten".

Diese, in meinen Augen sehr brutale Vorgehensweise, stößt bei mir auf völliges Unverständnis, da es doch während der Ehe kaum Meinungsverschiedenheiten bzw. Streit gegeben hat.

Des weiteren weise ich darauf hin, daß wir uns schon sehr früh gemeinsam um eine Scheidung bemüht haben. Abgemacht war, daß ich nach gemeinsamer Absprache Schriftstücke für die Scheidungsfolgenvereinbarung und die Umgangsregelung entwerfe (Siehe Kopien dieser Schriftstücke im Anhang. Die meines Erachtens nicht unwesentlichen Streichungen auf diesen Schriftstücken wurden von meiner Frau vorgenommen) und meine Frau sich um einen Anwalt bemüht, der unser beider Interesse im Scheidungsverfahren wahrnimmt (einvernehmliche Scheidung).

Meine Frau hat die Einreichung der Scheidung lange hinausgezögert. Erst, als es sicher war, daß ich in Stuttgart arbeite, also als es für meine Frau vorteilhafter war, hat sie die Scheidung eingereicht.
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