Vater 17.04.2000
Konzept etc.

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Anschreiben

Konzept

Sorgerecht

Umgangsregelung

Scheidungsfolgenvereinbarung


ANSCHREIBEN

Konzept

Sehr geehrter Herr .........,

Sie erhalten beiliegend einige Schriftstücke, die ich als Grundlage für unser morgiges Telefongespräch sehe.
Es handelt sich hierbei um folgende Schriftstücke:

Ich werde ihnen morgen u.a. folgende Fragen stellen:

ANHANG 1

Vorbemerkung

Dinge, die mir für die Sorgerechtsentscheidung wichtig sind
Eigentlich wünscht sich jedes Kind ein Zuhause, in dem beide Elternteile (und zwar die leiblichen) ihnen Geborgenheit bieten. In der gegenwärtigen Situation und nach meiner Ansicht auch zukünftig können wir ... und ..... ein solches Zuhause nicht mehr bieten.
Es gibt nur zwei Möglichkeiten: entweder "zwei Zuhause" wie bisher oder ein festes Zuhause bei einem Elternteil mit einer geregelten und / oder auf dem freien Willen der Kinder basierenden Möglichkeit zur weitgehend intensiven Kontaktpflege zum anderen Elternteil.
Die bisher praktizierte Notlösung der "zwei Zuhause" halte ich nicht für sinnvoll, denn sie belastet die Kinder sehr (wie es zu dieser Notlösung kam habe ich ausführlich in meinen Anmerkungen zur Eidesstattlichen Erklärung meiner Frau erörtert). Ich halte die erwähnte zweite Möglichkeit für die bessere.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß das Wohl der Kinder in Bezug auf ihr Zuhause davon abhängt, welcher Elternteil die Kinder früher von der Kindertagesstätte abholen kann.

Bindungen von ... und ..... zu ihren Eltern
Ganz wesentlich zum Wohle der Kinder scheinen mir die über die Jahre gewachsenen Bindungen von ... und ..... zum einen und zum anderen Elternteil zu sein und der - zwar schwer zu ermittelnde - freie Wille der Kinder, bei welchem Elternteil sie lieber ihr Zuhause definieren würden. Bei einer einwandfreien Feststellung des Letzteren wird sich zeigen, wer den Kindern seit eh und je (seit ihrer Geburt) mehr Halt und Sicherheit gegeben hat und wer sich erst seit Kurzem um sie bemüht. Von diesem Elternteil kann man ausgehen, daß er (oder sie) auch zukünftig das Wohl der Kinder vor den eigenen Interessen stellen wird.

Kontaktpflege zum nicht betreuenden Elternteil
Da ... und ..... wie wohl jedes andere Kind auch weder auf ihre Mutter noch auf ihren Vater verzichten wollen halte ich es für sehr wichtig, daß sichergestellt ist, daß derjenige Elternteil, bei dem sie bald ihr Zuhause haben werden, ihnen den Kontakt zum anderen Elternteil vorbehaltlos ermöglicht und umgekehrt der nicht betreuende Elternteil seine (Sorge-) Pflicht den Kindern gegenüber auch in einer Form wahrnimmt, die den Kindern nicht schadet, sondern soweit wie möglich ihrem Wohle dient.

Kontaktpflege zu weiteren Bezugspersonen
Im Leben von ... und ..... spielen Oma und Opa mütterlicherseits eine wesentliche Rolle. Beide haben sie einen sehr engen Kontakt zu den Kindern (Oma und der leider verstorbene Opa väterlicherseits spielen für ... und ..... auf Grund der räumlichen Entfernung zwar auch eine wichtige aber dennoch eher untergeordnete Rolle).
Es erscheint mir daher auch wichtig, daß der betreuende Elternteil den Kindern diesen Kontakt weiterhin ermöglicht, ohne ihn ausschließlich auf das Babysitten zu beschränken. Insbesondere sollte diesem Elternteil sehr viel daran liegen, in der räumlichen Nähe der Großeltern und - soweit möglich - in der Nähe des nicht betreuenden Elternteiles wohnen zu bleiben.

Unterstützung im Schulalltag
Neben der bisher erwähnten Kontaktkontinuität zu den Hauptbezugspersonen von ... und ..... halte ich es für wichtig, daß der betreuende Elternteil willens und in der Lage ist, sich die Zeit zu nehmen und die Geduld aufzubringen, die Kinder motivierend im meiner Ansicht nach rauhen Schulalltag zu unterstützen. Damit meine ich, daß es nicht das Hauptziel dieses Elternteil sein sollte, daß die Kinder ihre Hausaufgaben machen, sondern daß es sein / ihr Ziel sein sollte, daß die Kinder möglichst viel Freude an der Schule und an ihren Leistungen haben. Mit Lob auch bei schwachen Leistungen und somit einem indirekten Anregen zu einer Leistungssteigerung kann man meiner Ansicht nach schon etwas erreichen. Aber auch hier gilt, daß es neben der schulischen Entwicklung auch eine soziale gibt, die Kinder am besten im täglichen Spieltrieb mit anderen Kindern erleben bzw. erlernen können. Kurz: weder die schulische noch die soziale Entwicklung der Kinder sollte vernachlässigt werden. Die Kinder sollte man in ihren schulischen Leistungen fördern ihnen aber dennoch die Möglichkeit zur Ausgestaltung ihres natürlichen Spieltriebs lassen.

Geborgenheit in Krisensituationen
Für die soziale Entwicklung der Kinder ist es meiner Ansicht nach auch wichtig, daß man ihnen in Krisensituationen, z.B. bei Krankheit und insbesondere beim Krankenhausaufenthalt noch mehr Geborgenheit und vor allem das Gefühl gibt, mit der Krise nicht allein gelassen zu werden. Je jünger die Kinder sind, desto mehr bedürfen sie dieser Geborgenheit.

Zustand der Kleidung der Kinder
Ich bin der Meinung, die Eltern sollten auch Sorge dafür tragen, daß die Kinder den Umständen entsprechend gekleidet sind. Dies soll nicht heißen, daß sich die Kinder beim Spiel nicht dreckig machen dürfen, sondern daß sich die Kleidung der Kinder in einem weitestgehend einwandfreien Zustand befinden sollte (keine Löscher; der Größe des Kindes angepaßt).
Ein Kind, das ständig nur Kleidung trägt, die nicht einigermaßen seinem sozialen Umfeld angepaßt ist, läuft Gefahr, daß es von seinen Spielkameraden gehänselt und ggf. ausgeschlossen wird.

Konzept
Betreuungszeiten
Beide Kinder gehen seit dem 01.09.1998 in die ...-Kindertagesstätte in Schwenningen. Die Kindertagesstätte bietet folgende Betreuungszeiten: Mo. - Do. von 06:30 Uhr bis 17:00 Uhr und Fr. von 06:30 Uhr bis 15:30 Uhr. Die Anzahl der betreuungsfreien Zeiten pro Jahr beträgt 36 Tage (siehe Anhang). Während dieser Tage bietet die Kindertagesstätte ... 5 Tage zur Betreuung für "Notgruppen".
... wird im Herbst die Gartenschule besuchen. Nach dem Unterricht wird er gemeinsam mit anderen Schulkameraden weiterhin in die Kindertagesstätte gehen.
Ich werde meine Tätigkeit beim Landeskriminalamt auf 50% beschränken. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind: §15b BAT, Teilzeitbeschäftigung (siehe Anhang).
Aufgrund dieser reduzierten Arbeitszeit ist es mir möglich, die Kinder täglich gegen 15:30 Uhr in der Kindertagesstätte abzuholen.
Ich werde meinen Dienst um 08:40 Uhr beginnen und um 13:30 Uhr beenden (abhängig vom Fahrplan der Bahn). Dies ergibt eine tägliche Ist-Arbeitszeit von 4 Stunden und 20 Minuten (unter Berücksichtigung von 30 Minuten Pause). Die tägliche Soll-Arbeitszeit beträgt 3 Stunden und 45 Minuten (4 Stunden). Insgesamt fallen somit im Jahr zusätzliche 27 (17) arbeitsfreie Tage an (Berechnung siehe Anhang). Bei einem Jahresurlaub von 30 Tagen zuzüglich eine "AB-Tag" stehen mir folglich 58 (48) Tage zur Deckung der nur 36 betreuungsfreien Tage der Kindertagesstätte zur Verfügung. Rechnet man nun noch 20 (Arbeits-) Tage an, die meine Frau mit den Kindern verbringt (z.B. Urlaub), so besteht erst recht keine Notwendigkeit, die Kinder während der betreuungsfreien Zeiten der Kindertagesstätte in eine "Notgruppe" zu geben. Es verbleiben dennoch 42 (32) arbeitsfreie Tage (ca. ein Tag pro Arbeitswoche!) an denen ich die Kinder ganztags betreuen kann und betreuen werde. D.h. anstatt 5 Tage besuchen die Kinder nur 4 Tage pro Woche die Kindertagesstätte.

Betreuung im Krankheitsfalle
Hier muß differenziert werden zwischen Krankheiten, die auftreten, bevor die Kinder in der Tagesstätte sind und solchen, die auftreten, während sie sich in der Tagesstätte befinden.
Im ersten Fall kann ich sofort Maßnahmen ergreifen und bei den Kindern bleiben. Im zweiten Fall muß wieder unterschieden werden, zwischen solchen Krankheiten, die ein sofortiges Handeln erfordern und solchen, die kein sofortiges Handeln erfordern. Im zweiten Fall kann ich innerhalb von 2 Stunden (im schlimmsten Falle innerhalb von 3 Stunden) vor Ort sein bzw. mich sofort um eine Fremdbetreuung bis zu meinem Eintreffen kümmern. Wenn sofortiges Handeln erforderlich ist, dann wird man auch nicht auf das Eintreffen der Eltern warten (egal, wie lange sie bis zur Tagesstätte benötigen), sondern eben sofort handeln.
Wenn bei meiner Frau nichts gegen eine ständige Fremdbetreuung spricht, dann kann auch bei mir nichts gegen eine Fremdbetreuung in Ausnahmefällen (die nicht einmal eintreffen müssen) sprechen.

Finanzierbarkeit
Abzüglich der Fixkosten verbleiben den Kindern und mir DM ... (DM ... nach Ablauf der Kredite) pro Monat für Lebensmittel, tanken und Sonstiges (Berechnung siehe Anhang).

Sorgerechtsregelung
Kontakt zur Mutter

Mein Vorschlag:

Nach meiner Auffassung wird eine derartige Sorgerechtsregelung meine Frau zwingen, auf Dauer für ein gutes Verhältnis zu den Kindern zu sorgen.

ANHANG 2

Gründe, warum ich nicht mit dem Vorschlag meiner Frau einverstanden sein kann
Neben zweifelsohne auch vorhandenen persönlichen Gründen sprechen aus meiner Sicht vor allem folgende Einwände dagegen, daß die Kinder bei meiner Frau leben:

Warum ich der Meinung bin, daß ich für die Kinder die Hauptbezugsperson bin
Die Kinder wurden während der Ehe hauptsächlich von mir versorgt
Auf Grund meiner damaligen Arbeitslosigkeit habe ich die Kinder versorgt und den Haushalt geführt. Die Kinder wurden von mir gefüttert, gewickelt, in den Schlaf gesungen; ich habe ihnen das Essen zubereitet, das Klettern gelernt, etwas vorgelesen und vorgesungen und mit ihnen gespielt; ich war mit ihnen in der Krabbelgruppe, beim Kinderturnen etc.

Die Kinder wurden während der Trennung (bis Beschäftigungsaufnahme beim LKA am 01.09.1998) hauptsächlich von mir versorgt
Während der Trennung habe ich tagsüber die Kinder versorgt und abends und nachts freiberuflich gearbeitet. Meine Frau war berufstätig bzw. hat sich selbständig gemacht. Die Zeit mit den Kindern habe ich größtenteils zur "Erforschung" der näheren und weiteren Umgebung genutzt. Von meinem verdienten Geld habe ich die Kinder eingekleidet; sie hatten bis dahin fast ausschließlich Kleidung aus 2. und 3. Hand.
Ich versorgte sie auch mit Spielzeug. Sie erhielten u.a. Ihr erstes Fahrrad bzw. ihren ersten Roller von mir.
Anfangs habe ich die Kinder morgens bei ihr abgeholt (mit Fahrrad und Anhänger, denn über einen PKW verfügte ich damals nicht mehr!), den ... in den Kindergarten gefahren, mich um den ..... gekümmert und das Mittagessen vorbereitet. Gegen Mittag habe ich den ... aus dem Kindergarten abgeholt. Anschließend haben wir zusammen gegessen, einen Mittagsschlaf gemacht und den Rest des Tages geeignet (s.o.) verbracht. Später hat sie morgens ... in den Kindergarten gefahren und mir den ..... gebracht.
Als ich dann eine Beschäftigung an der Fachhochschule für Polizei aufnahm, waren die Kinder an 3 Tagen in der Woche bei mir und an einem Tag bei meiner Frau. Die Wochenenden verbrachten sie abwechselnd bei beiden Elternteilen. ... wurde von ihr bzw. mir morgens in den Kindergarten und ..... zur Schwiegermutter gebracht. In meiner Mittagspause holte ausschließlich ich den ... vom Kindergarten ab (mit Fahrrad und Anhänger!) und brachte ihn zur Schwiegermutter. An den Tagen, an denen die Kinder bei mir waren, holte ich sie gegen 15:40 Uhr bei der Schwiegermutter ab und versorgte sie bis zum nächsten morgen.
Wenn sie auf eine Fortbildung ging (die i.d.R. mindestens über eine Woche ging), waren die Kinder die ganze Zeit (nach Feierabend) bei mir. Einzige Ausnahme: Auf einer Fortbildung hat sie die Kinder mitgenommen.

Die Kinder wurden während der Trennung (ab Beschäftigungsaufnahme beim LKA am 01.09.1998) von mir versorgt
Mein Beschäftigungsverhältnis an der Fachhochschule für Polizei war anfangs auf 6 Monate begrenzt und wurde später auf 8 Monate verlängert. Seit dem 01.09.1998 arbeite ich beim Landeskriminalamt. Seit dieser Zeit gilt die Vereinbarung, daß die Kinder an 2 Tagen in der Woche bei meiner Frau und an den anderen beiden Tagen bei mir sind. An den Wochenenden sind sie abwechselnd bei beiden Elternteilen. Da die Kindertagesstätte um 17:00 Uhr schließt, ich mit der Bahn aber erst gegen 17:30 Uhr in Schwenningen bin, hat meine Frau für diese Zeit die Betreuung der Kinder für mich übernommen. Dennoch habe ich mich auch während meiner Arbeitszeit um die Kinder gekümmert. Für die Kommunikation mit der Kindertagesstätte habe ich mir ein Mobiltelefon angeschafft. Wenn Termine für die Regeluntersuchungen anstanden habe ich mir frei genommen und bin mit den Kindern zum Arzt gegangen. Als ... im Krankenhaus lag, war ich Tag und Nacht bei ihm.

Zu beiden Kindern habe ich eine sehr enge, tragfähige Beziehung
Die Hauptbezugsperson für beide Kinder bin ich

Aufgrund dessen, daß ich mich von Anfang an sehr viel um die Kinder gekümmert habe, ihnen zuhöre, wenn sie reden, mit ihnen etwas unternehme, ihnen Schutz und Sicherheit biete, vor allem aber auch ihnen ihre Grenzen gezeigt habe (was dürfen sie, was dürfen sie nicht) etc. bin ich für die Kinder die Hauptbezugsperson geworden.

Warum ich der Meinung bin, daß es meiner Frau nicht um das Wohl der Kinder geht
Ich halte meine Frau für egozentrisch und herrschsüchtig
Soweit ich meine Frau bisher kenne, verfolgt sie ausschließlich egoistische Ziele. Diese Ziele sind oftmals nicht zum Wohle der Kinder. Ich verweise darauf, daß sie in dem von mir aufgesetzten
Schriftstück zur Umgangsregelung (siehe Anhang) den Passus, daß der örtliche Lebensmittelpunkt der Kinder Schwenningen (wegen Oma und Opa) sein sollte, gestrichen haben wollte, und daß sie in dem von mir aufgesetzten Schriftstück zur Scheidungsfolgenvereinbarung (siehe Anhang) den Passus, daß das Kindergeld ausschließlich den Kindern zugute kommen sollte, gestrichen haben wollte.
Seit unserer Trennung hat sie sehr viel Geld für die Renovierung ihres Hauses ausgegeben, während für die Kinder nur wenig blieb. Besonders tragisch fand ich es, als ich die Kinder an einem Fastnachtstag in diesem Jahr zur Kindertagesstätte brachte und alle Kinder, bis auf meine, verkleidet waren. Ich kaufte ihnen dann Kostüme und brachte ihnen diese in den Kindergarten (Am Tag zuvor hatte meine Frau die Kinder zur Tagesstätte gebracht. Sie hätte sehen müssen, daß die anderen Kinder verkleidet waren). An diesem Tag waren ... und ..... abends bei meiner Frau. ... wollte aber zu mir. Nach einer Vereinbarung mit meiner Frau durfte er eine Stunde mit mir verbringen. Ich holte ihn bei meiner Frau ab. Es waren Männer in ihrer Wohnung, die ihr einen Heimtrainer brachten. Für den Heimtrainer hat sie Geld, für Kostüme der eigenen Kinder nicht!
Als am Anfang der Trennungszeit die Kinder tagsüber bei mir waren und meine Frau die Kinder gegen 18:00 Uhr bei mir abholen wollte, kam es gelegentlich vor, daß sie sich verspätete. Manchmal waren mir die Kinder dann bereits eingeschlafen. Dennoch bestand sie darauf, daß die Kinder geweckt wurden und die Nacht bei ihr verbringen mußten.
Während eines Gespräches bei Pro-Familia im vergangenen Jahr (bei dem es darum ging, daß sie das Kindergeld dafür haben wollte, daß sie an den Tagen, an denen die Kinder abends bei mir sind, die Kinder von der Kindertagesstätte abholt und bis zu meinem Eintreffen in Schwenningen gegen 17:30 Uhr versorgt) sagte sie u.a. sinngemäß "nimm du doch den ...; er hängst sowieso mehr an dir!". Faktisch hat sie hiermit die Trennung der Geschwisterkinder vorgeschlagen.
Um ihre Ziele zu erreichen, ist ihr jedes Mittel recht. Sie scheut nicht einmal davor zurück, den eigenen Kindern (in diesem Falle den .....) für eine fadenscheinige Untersuchung bei einem Arzt Blut abnehmen zu lassen, um ein weiteres Argument im Scheidungsverfahren zu erhalten (konkret ging es hierbei um eine Untersuchung auf ein "Frühkindliches Psychoorganisches Syndrom", die sie 24.02.2000, also einen Monat vor dem ersten Scheidungstermin, hat durchführen lassen).
Nachdem, was ich bisher erfahren habe, hat Anton ...... (ihr damaliger Partner, mit dem sie während unserer Ehe offen und unter den Augen der Kinder fremdgegangen ist) ihr beim Aufbau ihrer Praxis viel geholfen. So soll er z.B. den gesamten Innenausbau selbst angefertigt haben. Nach der Praxiseröffnung war er bei ihr als Masseur tätig. Eines Tages, als er die Praxis geputzt hatte, soll sie von ihm verlangt haben, daß er nun zu Hause in ihrer Wohnung weiterputzen solle. Woraufhin er sie geschlagen haben sollte. Beide trennten sich und es kam zusätzlich zu einer Arbeitsrechts-Klage von Herrn .......

Meine Frau versucht erst seit kurzem, ihre Beziehung zu den Kindern zu verbessern
Je näher der Scheidungstermin rückte, desto mehr versucht sie, ihre Beziehung zu beiden Kindern zu bessern. Ich konnte beobachten, daß sie sich auch den Kindern widmete, ihnen zuhörte und daß die Kinder begannen, auch sie zu mögen. Im Prinzip finde ich dies gut, allerdings habe ich die Befürchtung, daß dieses Verhältnis nur temporär ist. Sollte ihr die "endgültige Herrschaft" (das alleinige Sorgerecht) über die Kinder erst einmal zustehen, wird sie diese "Anstrengungen" nicht mehr auf sich nehmen.
Auch unternimmt sie in letzter Zeit mehr mit den Kindern als früher. So war sie z.B. mit den Kindern mindestens zweimal bei McDonalds und im Kino. Sie hat sich den Kindern gegenüber wesentlich geändert, was aber meiner Ansicht nach zu einer Verwirrung der Kinder führte.
Mittlerweile holt sie die Kinder Mittwochs und Donnerstags (also ausschließlich an den Tagen, an denen die Kinder normalerweise bei mir sind) bereits gegen 14:00 Uhr von der Kindertagesstätte ab. Wie ich bisher feststellen konnte, gucken die Kinder dann häufig bei ihr fern. Es kam vor, daß die Kinder beim Abholen plärrten, weil sie noch mehr fernsehen wollten. Sie kennen mittlerweile sehr viele Werbesendungen und Kinderfilme, die sie mit Sicherheit nicht bei mir gesehen haben. Bei mir dürfen die Kinder gelegentlich Videos anschauen, die für ihr Alter zugelassen (FSK) sind. An Regentagen kommt es auch schon einmal vor, daß wir fernsehen; allerdings bin ich dann dabei und lasse nur bestimmte Filme zu. Auch dürfen die Kinder bei mir nur in Ausnahmen zwei Videos bzw. Fernsehfilme hintereinander ansehen.
Daß sie die Kinder nun bereits um 14:00 Uhr in der Kindertagesstätte abholt, führte dazu, daß ich nun keine Möglichkeit mehr habe, selbst die Kinder abzuholen. Denn auch wenn ich meinen Dienst früher beende, kann ich frühestens um 15:30 Uhr in Schwenningen sein. Besonders ... leidet darunter, denn er möchte immer daß sein Papa ihn von der Kindertagesstätte abholt.
Seit längerem ist sie ohne festen Partner und ohne Freunde. Sie ist selbstverschuldet einsam. Sie braucht die Kinder derzeit mehr, als diese sie benötigen. Wie wird sie sich den Kindern gegenüber verhalten, wenn sie wieder einen Partner hat?

Anlagen:
Von mir aufgesetztes Schriftstück zur Umgangsregelung
Von mir aufgesetztes Schriftstück zur Scheidungsfolgenvereinbarung
Eidesstattliche Erklärung meiner Frau
Meine Anmerkungen zur Eidesstattlichen Erklärung meiner Frau
Ferienplan der ...-Kindertagesstätte
Auszug aus §15b BAT, Teilzeitbeschäftigung
Berechnung des zur Verfügung stehenden Einkommens

ANHANG 3

(Name, Anschrift des Vaters)
(Name, Anschrift der Mutter)

Umgangsregelung

Hiermit vereinbaren wir, daß wir uns auch nach einer Scheidung wie bisher gemeinsam um unsere Kinder, ... und ....., kümmern werden.

Wir werden dafür Sorge tragen, daß ... und ..... auch weiterhin die Möglichkeit haben, bei beiden Elternteilen, zu möglichst gleichen zeitlichen Anteilen, wohnen und sich wohl fühlen können.

Zur Zeit haben wir folgende Regelung:
Montags und Dienstags leben ... und ..... bei der Mutter,
Mittwochs und Donnerstags leben ... und ..... beim Vater,
Freitags, Samstags und Sonntags leben ... und ..... abwechselnd beim Vater und bei der Mutter.
über jede Abweichung von dieser Regelung werden wir auch in Zukunft in Vernunft und ohne die Kinder zu belasten, gemeinsam entscheiden.

Der örtliche Lebensmittelpunkt der Kinder soll weiterhin Schwenningen, die Stadt der nächsten Verwandten (Oma und Opa) von ... und ....., bleiben. Sollte ein Elternteil so weit von Schwenningen wegziehen, daß eine gemeinsame Betreuung von ... und ..... schwierig wird, so werden wir eine neue Vereinbarung treffen.

Bei Angelegenheiten des täglichen Lebens soll der Elternteil, in dessen Haushalt sich ... und ..... gerade aufhalten, die Alltagssorge für die Kinder haben.
Bei Angelegenheiten, die von erheblicher Bedeutung für die Kinder sind, werden wir im gegenseitigen Einvernehmen entscheiden.


VS-Schwenningen, den 22.07.1998

ANHANG 4

(Name, Anschrift des Vaters)
(Name, Anschrift der Mutter)

Scheidungsfolgenvereinbarung

Wir haben am 21.11.1992 vor dem Standesbeamten in VS-Marbach die Ehe miteinander geschlossen. Einen Ehevertrag haben wir nicht errichtet. Am 18.01.1994 wurde unser 1. Sohn, ..., geboren. Am 06.06.1995 kam unser 2. Sohn, ....., zur Welt.

Seit 01.05.1997 leben wir getrennt. Zu diesem Zeitpunkt ist der Ehemann aus der gemeinsamen Ehewohnung ausgezogen. Nun wollen wir uns beide Scheiden lassen. Im Hinblick auf die bevorstehende Scheidung unserer Ehe treffen wir die nachfolgenden Vereinbarungen:

1. Hausrat und Ehewohnung
über die Rechtsverhältnisse unserer Ehewohnung haben wir uns geeinigt. Sie steht der Ehefrau zur alleinigen Nutzung zu. Den Hausrat haben wir bereits aufgeteilt.

2. Sorgerecht
Wir sind uns darüber einig, daß wir gemeinsam in fürsorglicher, materieller und finanzieller Hinsicht für unsere Kinder sorgen wollen (gemeinsames Sorgerecht).

3. Kindesunterhalt
Sofern wir beide finanziell zu annähernd gleichen Teilen für ... und ..... aufkommen, verzichten wir gegenseitig auf Kindesunterhalt.
Sollte dies für einen Elternteil nicht mehr zutreffen, so verpflichtet sich dieser hiermit, mindestens Kindesunterhalt nach der "Düsseldorfer Tabelle" monatlich im voraus an den anderen Elternteil zu leisten.
Das Kindergeld wird zu gleichen Anteilen auf beide Eltern aufgeteilt.

4. Ehegattenunterhalt
Da wir beide für uns selbst sorgen können, verzichten wir gegenseitig auf Ehegattenunterhalt.

5. Versorgungsausgleich
Wir sind uns darüber einig, daß der Versorgungsausgleich in der gesetzlich vorgesehenen Form durchgeführt werden soll.


VS-Schwenningen, den 22.07.1998
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