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ANSCHREIBEN
Konzept
Sehr geehrter Herr .........,
Sie erhalten beiliegend einige Schriftstücke, die ich als Grundlage für unser morgiges Telefongespräch sehe.
Es handelt sich hierbei um folgende Schriftstücke:
ANHANG 1
Vorbemerkung
Dinge, die mir für die Sorgerechtsentscheidung wichtig sind
Eigentlich wünscht sich jedes Kind ein Zuhause, in dem beide Elternteile (und zwar die leiblichen) ihnen Geborgenheit bieten. In der gegenwärtigen Situation und nach meiner Ansicht auch zukünftig können wir ... und ..... ein solches Zuhause nicht mehr bieten.
Es gibt nur zwei Möglichkeiten: entweder "zwei Zuhause" wie bisher oder ein festes Zuhause bei einem Elternteil mit einer geregelten und / oder auf dem freien Willen der Kinder basierenden Möglichkeit zur weitgehend intensiven Kontaktpflege zum anderen Elternteil.
Die bisher praktizierte Notlösung der "zwei Zuhause" halte ich nicht für sinnvoll, denn sie belastet die Kinder sehr (wie es zu dieser Notlösung kam habe ich ausführlich in meinen Anmerkungen zur Eidesstattlichen Erklärung meiner Frau erörtert). Ich halte die erwähnte zweite Möglichkeit für die bessere.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß das Wohl der Kinder in Bezug auf ihr Zuhause davon abhängt, welcher Elternteil die Kinder früher von der Kindertagesstätte abholen kann.
Bindungen von ... und ..... zu ihren Eltern
Ganz wesentlich zum Wohle der Kinder scheinen mir die über die Jahre gewachsenen Bindungen von ... und ..... zum einen und zum anderen Elternteil zu sein und der - zwar schwer zu ermittelnde - freie Wille der Kinder, bei welchem Elternteil sie lieber ihr Zuhause definieren würden. Bei einer einwandfreien
Feststellung des Letzteren wird sich zeigen, wer den Kindern seit eh und je (seit ihrer Geburt) mehr Halt und Sicherheit gegeben hat und wer sich erst seit Kurzem um sie bemüht. Von diesem Elternteil kann man ausgehen, daß er (oder sie) auch zukünftig das Wohl der Kinder vor den eigenen Interessen stellen wird.
Kontaktpflege zum nicht betreuenden Elternteil
Da ... und ..... wie wohl jedes andere Kind auch weder auf ihre Mutter noch auf ihren Vater verzichten wollen halte ich es für sehr wichtig, daß
sichergestellt ist, daß derjenige Elternteil, bei dem sie bald ihr Zuhause haben werden, ihnen den Kontakt zum anderen Elternteil vorbehaltlos ermöglicht und umgekehrt der nicht betreuende Elternteil seine (Sorge-) Pflicht den Kindern gegenüber auch in einer Form wahrnimmt, die den Kindern nicht schadet, sondern soweit wie möglich ihrem Wohle dient.
Kontaktpflege zu weiteren Bezugspersonen
Im Leben von ... und ..... spielen Oma und Opa mütterlicherseits eine wesentliche Rolle. Beide haben sie einen sehr engen Kontakt zu den Kindern (Oma und der leider verstorbene Opa väterlicherseits spielen für ... und ..... auf Grund der räumlichen Entfernung zwar auch eine wichtige aber dennoch eher untergeordnete Rolle).
Es erscheint mir daher auch wichtig, daß der betreuende Elternteil den Kindern diesen Kontakt weiterhin ermöglicht, ohne ihn ausschließlich auf das Babysitten zu beschränken. Insbesondere sollte diesem Elternteil sehr viel daran liegen, in der räumlichen Nähe der Großeltern und - soweit möglich - in der Nähe des nicht betreuenden Elternteiles wohnen zu bleiben.
Unterstützung im Schulalltag
Neben der bisher erwähnten Kontaktkontinuität zu den Hauptbezugspersonen von ... und ..... halte ich es für wichtig, daß der betreuende Elternteil willens und in der Lage ist, sich die Zeit zu nehmen und die Geduld aufzubringen, die Kinder motivierend im meiner Ansicht nach rauhen Schulalltag zu unterstützen. Damit meine ich, daß es nicht das Hauptziel dieses Elternteil sein sollte, daß die Kinder ihre Hausaufgaben machen, sondern daß es sein / ihr Ziel sein sollte, daß die Kinder möglichst viel Freude an der Schule und an ihren Leistungen haben. Mit Lob auch bei schwachen Leistungen und somit einem indirekten Anregen zu einer Leistungssteigerung kann man meiner Ansicht nach schon etwas erreichen. Aber auch hier gilt, daß es
neben der schulischen Entwicklung auch eine soziale gibt, die Kinder am besten im täglichen Spieltrieb mit anderen Kindern erleben bzw. erlernen können. Kurz: weder die schulische noch die soziale Entwicklung der Kinder sollte vernachlässigt werden. Die Kinder sollte man in ihren schulischen Leistungen fördern ihnen aber dennoch die Möglichkeit zur Ausgestaltung ihres natürlichen Spieltriebs lassen.
Geborgenheit in Krisensituationen
Für die soziale Entwicklung der Kinder ist es meiner Ansicht nach auch wichtig, daß man ihnen in Krisensituationen, z.B. bei Krankheit und insbesondere beim Krankenhausaufenthalt noch mehr Geborgenheit und vor allem das Gefühl gibt, mit der Krise nicht allein gelassen zu werden. Je jünger die Kinder sind, desto mehr bedürfen sie dieser Geborgenheit.
Zustand der Kleidung der Kinder
Ich bin der Meinung, die Eltern sollten auch Sorge dafür tragen, daß die Kinder den Umständen entsprechend gekleidet sind. Dies soll nicht heißen, daß sich die Kinder beim Spiel nicht dreckig machen dürfen, sondern daß sich die Kleidung der Kinder in einem weitestgehend einwandfreien Zustand befinden sollte (keine Löscher; der Größe des Kindes angepaßt).
Ein Kind, das ständig nur Kleidung trägt, die nicht einigermaßen seinem sozialen Umfeld angepaßt ist, läuft Gefahr, daß es
von seinen Spielkameraden gehänselt und ggf. ausgeschlossen wird.
Konzept
Betreuungszeiten
Beide Kinder gehen seit dem 01.09.1998 in die ...-Kindertagesstätte in Schwenningen. Die Kindertagesstätte bietet folgende Betreuungszeiten: Mo. - Do. von 06:30 Uhr bis 17:00 Uhr und Fr. von 06:30 Uhr bis 15:30 Uhr. Die Anzahl der betreuungsfreien Zeiten pro Jahr beträgt 36 Tage (siehe Anhang). Während dieser Tage bietet die Kindertagesstätte ... 5 Tage zur Betreuung für "Notgruppen".
... wird im Herbst die Gartenschule besuchen. Nach dem Unterricht wird er gemeinsam mit anderen Schulkameraden weiterhin in die Kindertagesstätte gehen.
Ich werde meine Tätigkeit beim Landeskriminalamt auf 50% beschränken. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind: §15b BAT, Teilzeitbeschäftigung (siehe Anhang).
Aufgrund dieser reduzierten Arbeitszeit ist es mir möglich, die Kinder täglich gegen 15:30 Uhr in der Kindertagesstätte abzuholen.
Ich werde meinen Dienst um 08:40 Uhr beginnen und um 13:30 Uhr beenden (abhängig vom Fahrplan der Bahn). Dies ergibt eine tägliche Ist-Arbeitszeit von 4 Stunden und 20 Minuten (unter Berücksichtigung von 30 Minuten Pause). Die tägliche Soll-Arbeitszeit beträgt 3 Stunden und 45 Minuten (4 Stunden). Insgesamt fallen somit im Jahr zusätzliche 27 (17) arbeitsfreie Tage an (Berechnung siehe Anhang). Bei einem Jahresurlaub von 30 Tagen zuzüglich eine "AB-Tag" stehen mir folglich 58 (48) Tage zur Deckung der nur 36 betreuungsfreien Tage der Kindertagesstätte zur Verfügung. Rechnet man nun noch 20 (Arbeits-) Tage an, die meine Frau mit den Kindern verbringt (z.B. Urlaub), so besteht erst recht keine Notwendigkeit, die Kinder während der betreuungsfreien Zeiten der Kindertagesstätte in eine "Notgruppe" zu geben. Es verbleiben dennoch 42 (32) arbeitsfreie Tage (ca. ein Tag pro Arbeitswoche!) an denen ich die Kinder ganztags betreuen kann und betreuen werde. D.h. anstatt 5 Tage besuchen die Kinder nur 4 Tage pro Woche die Kindertagesstätte.
Betreuung im Krankheitsfalle
Hier muß differenziert werden zwischen Krankheiten, die auftreten, bevor die Kinder in der Tagesstätte sind und solchen, die auftreten, während sie sich in der Tagesstätte befinden.
Im ersten Fall kann ich sofort Maßnahmen ergreifen und bei den Kindern bleiben. Im zweiten Fall muß wieder unterschieden werden, zwischen solchen Krankheiten, die ein sofortiges Handeln erfordern und solchen, die kein sofortiges Handeln erfordern. Im zweiten Fall kann ich innerhalb von 2 Stunden (im schlimmsten Falle innerhalb von 3 Stunden) vor Ort sein bzw. mich sofort um eine Fremdbetreuung bis zu meinem Eintreffen kümmern. Wenn sofortiges Handeln erforderlich ist, dann wird man auch nicht auf das Eintreffen der Eltern warten (egal, wie lange sie bis zur Tagesstätte benötigen), sondern eben sofort handeln.
Wenn bei meiner Frau nichts gegen eine ständige Fremdbetreuung spricht, dann kann auch bei mir nichts gegen eine Fremdbetreuung in Ausnahmefällen
(die nicht einmal eintreffen müssen) sprechen.
Finanzierbarkeit
Abzüglich der Fixkosten verbleiben den Kindern und mir DM ... (DM ... nach Ablauf der Kredite) pro Monat für Lebensmittel, tanken und Sonstiges (Berechnung siehe Anhang).
Sorgerechtsregelung
Kontakt zur Mutter
Mein Vorschlag:
ANHANG 2
Gründe, warum ich nicht mit dem Vorschlag meiner Frau einverstanden sein kann
Neben zweifelsohne auch vorhandenen persönlichen Gründen sprechen aus meiner Sicht vor allem folgende Einwände dagegen, daß die Kinder bei meiner Frau leben:
ANHANG 3
(Name, Anschrift des Vaters)
(Name, Anschrift der Mutter)
ANHANG 4
(Name, Anschrift des Vaters)
(Name, Anschrift der Mutter)