Vater 20.03.2000
Anmerkungen zur eidesstattlichen Erklärunt etc.

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Anschreiben

Anmerkungen zur eidesstattlichen Erklärung

Sorgerecht

Ehe und Trennung


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unser Telefongespräch am 13.03.2000

Sehr geehrter Herr ......,

wie bereits telefonisch besprochen erhalten Sie beileigend einige Schriftstücke, die ich als Grundlage für unser morgiges Gespräch sehe.
Es handelt sich hierbei um folgende Schriftstücke:

Ich werde Ihnen morgen u.a. folgende Fragen stellen:

ANHANG 1

Anmerkungen zur Eidesstattlichen Erklärung meiner Frau
Erklärung: "Auf Wunsch meines Mannes übernachten die Kinder von Mittwoch auf Donnerstag und von Donnerstag auf Freitag bei ihm."
Anmerkung: Die Kinder "übernachten" nicht auf meinem Wunsch bei mir, sondern ursprünglich im gegenseitigen Einvernehmen.
Nachdem ich aus der gemeinsamen Ehewohnung ausgezogen war, trafen wir auf den Wunsch meiner Frau folgende Regelung: Ab 02.05.1997 sind die Kinder tagsüber bei mir und nachts bei meiner Frau. An den Wochenenden haben wir uns mit Betreuung der Kinder abgewechselt (Beweis: Handschriftzettel meiner Frau).
Seit dem 27.05.1997 waren die Kinder auf Wunsch meiner Frau (soweit ich mich erinnern kann, gab sie Dienstags-Abend Kurse) zusätzlich auch Dienstags-Nacht bei mir.
Seit dem 25.06.1997 galt auf Wunsch meiner Frau folgende Vereinbarung: die Kinder sind Montags, Dienstags und Donnerstags von 07:30 Uhr bis 18:30 Uhr bei mir und nachts sowie Mittwochs bei meiner Frau. An den Wochenenden haben wir uns mit Betreuung der Kinder abgewechselt (Beweis: Schreiben der Rechtsanwältin, Frau ..., die die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen meiner Frau vertreten hat). Von dieser Vereinbarung wurde, wenn es die beruflichen und privaten Termine meiner Frau zuließen, abgewichen (z.B. waren die Kinder vom 11.10.1997 bis 17.10.1997 auch nachts bei mir, weil meine Frau aus beruflichen Gründen [Kurs?] die Betreuung nicht wahrnehmen konnte).
Seit dem 02.03.1998 galt auf Wunsch meiner Frau folgende Vereinbarung: die Kinder sind Montags, Mittwochs und Donnerstags bei mir und Dienstags bei meiner Frau. Die Wochenendregelung blieb hiervon unbetroffen.
Es folgten auf Wunsch meiner Frau noch weitere Regelungen, bis wir schließlich die jetzige (die Kinder sind tagsüber [ich bin seit dem 01.09.1998 tagsüber im Landeskriminalamt beschäftigt] in der Kindertagesstätte. Anschließend sind sie Montags und Dienstags bei meiner Frau und Donnerstags und Freitags bei mir) vereinbarten.
Am 05.02.2000 teilte sie mir mit, daß sie die Kinder nun von Montags bis Freitags haben wolle. Auf diesen Vorschlag ging ich aus diversen, noch zu klärenden Gründen nicht ein.
Erklärung: "Alle zwei Wochen halten sie sich von Freitagabend bis ..."
Anmerkung: Die Betreuung der Kinder übernehme ich jeden zweiten Freitagnachmittag um ca. 15:30 Uhr.
Jeden zweiten Freitag benutze ich eine Bahnverbindung, die planmäßig um 15:08 Uhr den Rottweiler Bahnhof erreicht. Anschließend fahre ich mit dem PKW zur Kindertagesstätte, um die Kinder abzuholen.
Erklärung: "Da er der Arbeit wegen frühmorgens um 06:00 Uhr aufstehen ..."
Anmerkung: Woher will sie wissen, wann ich morgens aufstehe?
Erklärung: "Denn mein Mann holt sie bei mir abends um 18:00 Uhr erst ab, ..."
Anmerkung: Mittwochs und Donnerstags hole ich die Kinder zwischen 17:30 Uhr und 17:40 Uhr bei meiner Frau ab. An diesen Tagen benutze ich eine Bahnverbindung, die planmäßig um 17:08 Uhr den Rottweiler bzw. um 17:26 Uhr den Schwenninger Bahnhof erreicht.
Erklärung: "Haben sie bei ihrem Vater geschlafen, sind sie regelmäßig übermüdet und schlafen dann schon auch auf der Heimfahrt, wenn ich sie um 17:00 Uhr abgeholt habe, ein"
Anmerkung: Auch wenn ich die Kinder zwischen 17:30 Uhr und 17:40 Uhr bei meiner Frau abhole, sind sie müde. Aber, welches Kind schläft nach einem langen, aufregenden Spieltag an der frischen Luft während einer anschließenden Fahrt mit dem PKW nicht ein?
Erklärung: "Da der Kinderhort regelmäßig um 17:00 Uhr schließt, muß ich die Kinder dort jeweils abholen ..."
Anmerkung: Am 15.09.1999 machte ich ihr den Vorschlag, mich um eine Kinderbetreuung für die Zeit von 17:00 Uhr bis 17:30 Uhr zu kümmern. Diesen Vorschlag nahm sie nicht an.
Erklärung: "Infolge der Übermüdung sind die Kinder tagsüber quengelig und unkonzentriert"
Anmerkung: Die Kinder sind tagsüber in der Kindertagesstätte. Bisher habe ich als Ansprechpartner von den Erzieherinnen nicht gehört, daß die Kinder übermüdet bzw. quengelig und unkonzentriert sind.
Erklärung: "Ich versuchte deshalb verschiedentlich, mit meinem Mann darüber zu sprechen ..."
Anmerkung: Am 05.02.2000 teilte sie mir mit, daß sie die Kinder nun von Montags bis Freitags haben wolle.
Erklärung: "Darüber hinaus fällt an ihm schon seit geraumer Zeit die Antriebslosigkeit auf."
Anmerkung: Weder konnte ich eine Antriebslosigkeit beim ..... feststellen, noch habe ich dergleichen von den Erzieherinnen gehört.
Erklärung: "Auf eindringliche Empfehlung der Erzieherinnen habe ich zwischenzeitlich ..... durch einen Kinderarzt untersuchen lassen."
Anmerkung: Bisher war ich der Ansprechpartner. Eine derartige eindringliche Empfehlung wurde von den Erzieherinnen mir gegenüber nicht geäußert.
Am 10.02.2000 hatten wir ein gemeinsames Gespräch in der Kindertagesstätte. Uns wurden die Entwicklungen von ... und ..... aus Sicht der Kindergärtnerinnen dargestellt. Hierbei wurde erwähnt, daß ..... in seiner sprachlichen Entwicklung weiter ist, als andere Kinder im gleichen Alter. ..... ist hilfsbereit und sehr sozial eingestellt. Er hängt, wie viele Zweitgeborene, sehr an seinem Bruder und schließt nur wenig eigene Freundschaften. Diesen Feststellungen der Erzieherinnen kann ich nur zustimmen. Weiterhin hieß es sinngemäß, daß ..... ein "Tagträumer" sei. Es bestehe die Möglichkeit, daß er ein "Frühkindliches Psychoorganisches Syndrom" (POS) habe. Zu diesem Thema wurde uns eine Lektüre (Das frühkindliche psychoorganische Syndrom, Minimale zerebrale Dysfunktion, Diagnostik und Therapie von Lislott Ruf-Bächtiger) empfohlen. Nachdem, was ich bisher dieser Lektüre entnommen habe, liegen bei ..... keine Anzeichen eines POS vor.
Erklärung: "An ... wiederum fällt ein deutlich verringertes Durchhaltevermögen auf."
Anmerkung: Wem fiel dieses verringerte Durchhaltevermögen auf?
Erklärung: "Hiergegen hat sich mein Mann schon im letzten Jahr ausgesprochen"
Anmerkung: Ich habe mich noch nie gegen die Einschulung von ... ausgesprochen.
Erklärung: "In einem Gespräch am Samstag, den 05.02.2000 gab er vor, von einer Kindergärtnerin gehört zu haben, daß die Verbindungslehrerin ... die Einschulungsfähigkeit abgesprochen habe."
Anmerkung: Diese Aussage trifft so nicht zu.
Erklärung: "Nach den bisher gemachten Erfahrungen steht für mich zu erwarten, daß mein Mann alles daran setzt, die Einschulung von ... in diesem Jahr zu verhindern."
Anmerkung: ... freut sich auf die Schule.
Des öfteren habe ich beiden Kindern spielerisch u.a. Grundlagen der Mathematik beigebracht. Besonders ... (aber auch ich) war sehr stolz auf seine hierbei erbrachten Leistungen.
Am 28.08.1999 habe ich den Kindern eine Lernsoftware (Addy-Junior) gekauft.
Bereits am 11.10.1999 habe ich ... einen Schulranzen gekauft.
Weihnachten 1999 erhielt ... von mir (aus seiner Sicht vom Weihnachtsmann) einen Lerncomputer.
Zu seinem Geburtstag erhielt ... von mir eine weitere Lernsoftware.
Erklärung: "Er ist nämlich der Meinung, daß ... ebenso wie er früher selbst erst mit 7 Jahren eingeschult wird."
Anmerkung: Ich wurde mit 6 Jahren eingeschult.
Ich bin der Meinung, daß man Kindern so lange wie möglich ihre Kindheit - ohne den meiner Ansicht nach bereits in der Schule beginnenden harten Konkurrenzdruck - gönnen sollte. Nach all dem, was ich bisher über Grundschulen und Lehrpläne gehört habe, wird heutzutage bereits von den Erstklässlern sehr viel an schulischen Leistungen abverlangt. Aber auch auf dem Schulhof herrschen oftmals rauhere Sitten, als es die Kleinen (6-jährige!) i.d.R. in ihrem bisherigen Leben gewohnt waren. Ich denke, eine allgemeine Schulpflicht ab 7 Jahren käme vielen Kindern nur zu Gute.
Ich vertrete zwar diese Meinung, und ich würde mich auch für ... oder ..... einsetzten, wenn es denn ihr Wille wäre, erst mit 7 Jahren eingeschult zu werden. Ich werde mich aber nicht gegen ...s freudige Erwartung auf den Einschulungstag stellen. Im Gegenteil, ich freue mich mit ihm und ich werde ihn vor allem motivierend im Schulalltag unterstützen. Mein Ziel ist es, daß meine Kinder ihre Schulzeit als eine fröhliche Zeit erleben.
Erklärung: "Insoweit muß ich es ihm auch noch abnehmen, die Kinder vom Hort abzuholen."
Anmerkung: Ich habe ihr bereits vorgeschlagen, mich um eine Kinderbetreuung für die Zeit von 17:00 Uhr bis 17:30 Uhr zu kümmern (s.o.).
Ist es ihr eine Last, wenn die Kinder bei ihr sind?
Erklärung: "Werden die Kinder wiederum krank, bin ich ausschließlich zuständig, weil mein Mann faktisch aufgrund seiner Arbeit in Stuttgart sich dann der Kinder nicht annehmen kann."
Anmerkung: Am 04.12.1997 waren die Kinder bei meiner Frau. Als ich die Kinder am 05.12.1997 bei ihr abholte, um ... in den Hubertus-Kindergarten und ..... zur Schwiegermutter zu bringen (ich war damals noch an der Fachhochschule für Polizei in Schwenningen angestellt, und die Kinder hatten noch keinen Platz in der Kindertagesstätte), hatte ... bereits hohes Fieber. Ich suchte dann mit beiden Kindern den Kinderarzt auf. Dieser diagnostizierte Scharlach. Für diesen Tag habe ich mir freigenommen.
Von Freitag, den 15.01.1999 bis Mittwoch, den 20.01.1999 (Beginn und Ende sind nicht gewiß, lassen sich aber noch feststellen) lag ... im Krankenhaus in Villingen. Abgesehen von ca. 3 Stunden am Samstag oder Sonntag, an denen meine Frau ... besuchte, war ich ununterbrochen - also auch nachts - von Freitag bis Dienstagmorgen sowie von Dienstag 15:45 Uhr bis Mittwochmorgen bei ihm. Meine Frau machte damals keine Anstalten, eine Nacht bei ihrem Sohn zu verbringen.
Während meiner Tätigkeit in Stuttgart (genauer am 15.04.1999) war auch eine der letzten Regeluntersuchungen (U9) für ... fällig. Für diesen Untersuchungstag habe ich mir Urlaub genommen und war mit beiden Kindern beim Kinderarzt (bei den meisten vorhergehenden Regeluntersuchungensterminen war ich noch in Schwenningen tätig und konnte diese problemlos mit den Kindern wahrnehmen).
Weitere Tage, an denen eins der Kinder wegen Krankheit nicht zur Kindertagesstätte gehen konnte, sind mir nicht bekannt und wurden mir als Ansprechpartner auch nicht von den Erzieherinnen mitgeteilt.
Erklärung: "Im vergangenen Jahr behauptete er, die Erzieherinnen hätten sich darüber beschwert, daß die Kinder dann schlampig ankämen, wenn sie bei mir übernachtet hätten."
Anmerkung: Ich habe nicht behauptet, daß die Erzieherinnen sich derart beschwert haben. Ich habe lediglich bei einem gemeinsamen Gespräch bei Pro-Familia am 06.10.1999, bei dem ich ihre Nachlässigkeit in Bezug auf die Kleidung der Kinder ansprach, erwähnt, daß diese Nachlässigkeit auch schon in der Kindertagesstätte aufgefallen ist.


ANHANG 2

Warum ich der Meinung bin, daß ich das alleinige Sorgerecht erhalten sollte
Die Kinder wurden während der Ehe hauptsächlich von mir versorgt
(siehe hierzu "Ehe und Trennung" / "Während der Ehe mit Kindern")
Auf Grund meiner damaligen Arbeitslosigkeit habe ich die Kinder versorgt und den Haushalt geführt. Die Kinder wurden von mir gefüttert, gewickelt, in den Schlaf gesungen; ich habe ihnen das Essen zubereitet, das Klettern gelernt, etwas vorgelesen und vorgesungen und mit ihnen gespielt; ich war mit ihnen in der Krabbelgruppe, beim Kinderturnen etc.

Die Kinder wurden während der Trennung (bis Beschäftigungsaufnahme beim LKA am 01.09.1998) hauptsächlich von mir versorgt
(siehe hierzu "Ehe und Trennung" / "Beginn der Trennung" und "Trennungszeit")
Während der Trennung habe ich tagsüber die Kinder versorgt (meine Frau hatte hierfür keine Zeit, da sie berufstätig war bzw. sich selbständig machte) und abends und nachts gearbeitet. Die Zeit mit den Kindern habe ich größtenteils zur "Erforschung" der näheren und weiteren Umgebung genutzt. Wir waren häufig im Familienfreizeitpark in Villingen und in Löffingen. Von meinem verdienten Geld habe ich die Kinder eingekleidet; sie hatten bis dahin fast ausschließlich Kleidung aus 2. und 3. Hand. Selbstverständlich durften die Kinder mit der neuen Kleidung auch zu meiner Frau. Allerdings hat sie mir die neue Kleidung dann oftmals monatelang vorenthalten, sodaß ich, wollte ich nicht, daß die Kinder verwahrlost herumlaufen, gezwungen war, den Kindern mehr Kleidung zu kaufen, als eigentlich notwendig wäre.
Ich versorgte sie auch mit Spielzeug. Sie erhielten u.a. Ihr erstes Fahrrad bzw. ihren ersten Roller von mir.
Anfangs habe ich die Kinder morgens bei ihr abgeholt (mit Fahrrad und Anhänger!), den ... in den Kindergarten gefahren, mich um den ..... gekümmert und das Mittagessen vorbereitet. Gegen Mittag habe ich den ... aus dem Kindergarten abgeholt. Anschließend haben wir zusammen gegessen, einen Mittagsschlaf gemacht und den Rest des Tages geeignet (s.o.) verbracht. Später hat sie morgens ... in den Kindergarten gefahren und mir den ..... gebracht.
Als ich dann eine Beschäftigung an der Fachhochschule für Polizei aufnahm, waren die Kinder an 3 Tagen in der Woche bei mir und an einem Tag bei meiner Frau. Die Wochenenden verbrachten sie abwechselnd bei beiden Elternteilen. ... wurde von ihr bzw. mir morgens in den Kindergarten und ..... zur Schwiegermutter gebracht. In meiner Mittagspause holte ausschließlich ich den ... vom Kindergarten ab (mit Fahrrad und Anhänger!) und brachte ihn zur Schwiegermutter. An den Tagen, an denen die Kinder bei mir waren, holte ich sie gegen 15:40 Uhr bei der Schwiegermutter ab und versorgte sie bis zum nächsten morgen. An dem Tag, an dem die Kinder bei meiner Frau waren, wurden sie i.d.R. erst gegen Abend bei der Schwiegermutter abgeholt.
Wenn sie auf eine Fortbildung ging (die i.d.R. mindestens über eine Woche ging), waren die Kinder die ganze Zeit (nach Feierabend) bei mir. Einzige Ausnahme: Auf einer Fortbildung hat sie die Kinder mitgenommen.

Die Kinder wurden während der Trennung (ab Beschäftigungsaufnahme beim LKA am 01.09.1998) von mir versorgt
(siehe hierzu "Ehe und Trennung" / "Trennungszeit")
Mein Beschäftigungsverhältnis an der Fachhochschule für Polizei war anfangs auf 6 Monate begrenzt und wurde später auf 8 Monate verlängert. Da fast ausschließlich ich die Kinder materiell (Kleidung, geeignetes Spielzeug etc.) versorge, mußte ich mich um eine neue Arbeitsstelle kümmern. Seit dem 01.09.1998 arbeite ich beim Landeskriminalamt. Seit dieser Zeit gilt die Vereinbarung, daß die Kinder an 2 Tagen in der Woche bei meiner Frau und an den anderen beiden Tagen bei mir sind. An den Wochenenden sind sie abwechselnd bei beiden Elternteilen. Da die Kindertagesstätte um 17:00 Uhr schließt, ich mit der Bahn aber erst gegen 17:30 Uhr in Schwenningen bin, hat meine Frau für diese Zeit die Betreuung der Kinder für mich übernommen. Dennoch habe ich mich auch während meiner Arbeitszeit um die Kinder gekümmert. Für die Kommunikation mit der Kindertagesstätte habe ich mir ein Mobiltelefon angeschafft. Wenn Termine für die Regeluntersuchungen anstanden habe ich mir frei genommen und bin mit den Kindern zum Arzt gegangen. Als ... im Krankenhaus lag, war ich Tag und Nacht bei ihm.
An der Versorgung der Kinder mit Kleidung hat sich meine Frau fast gar nicht beteiligt. Im Gegenteil, ihre Einnahmen flossen (und fließen) in ihr Haus. So hat sie sich für ca. DM 25.000 einen Kachelofen und für ca. DM 35.000 eine neue Küche gekauft. Ich schätze, daß sie für die weitere Renovierung des Hauses weitere DM 150.000 ausgegeben hat. Besonders tragisch fand ich es, als ich die Kinder an einem Fastnachtstag in diesem Jahr zur Kindertagesstätte brachte und alle Kinder bis auf meine verkleidet waren. Ich kaufte ihnen dann Kostüme und brachte ihnen diese in den Kindergarten. An diesem Tag waren die Kinder abends bei meiner Frau. ... wollte aber zu mir. Nach einer Vereinbarung mit meiner Frau durfte er eine Stunde mit mir verbringen. Ich holte ihn bei meiner Frau ab. Es waren Männer in ihrer Wohnung, die ihr einen Heimtrainer brachten. Für den Heimtrainer hat sie Geld, für Kostüme der eigenen Kinder nicht!

Zu beiden Kindern habe ich eine sehr enge, tragfähige Beziehung
Die Hauptbezugsperson für beide Kinder bin ich

Aufgrund dessen, daß ich mich von Anfang an sehr viel um die Kinder gekümmert habe, ihnen zuhöre, wenn sie reden, mit ihnen etwas unternehme, ihnen Schutz und Sicherheit biete, vor allem aber auch ihnen ihre Grenzen gezeigt habe (was dürfen sie, was dürfen sie nicht) etc. bin ich für die Kinder die Hauptbezugsperson geworden. Besonders ... ist lieber bei mir als bei meiner Frau.

Warum ich der Meinung bin, daß meine Frau nicht das alleinige Sorgerecht erhalten sollte
Meine Frau ist extrem egozentrisch und herrschsüchtig
(siehe hierzu "Ehe und Trennung")
Alles Handeln meiner Frau verfolgt ausschließlich egoistische Ziele. Diese Ziele sind oftmals nicht zum Wohle der Kinder. Ich verweise darauf, daß sie in dem von mir aufgesetzten Schriftstück zur Umgangsregelung den Passus, daß der örtliche Lebensmittelpunkt der Kinder Schwenningen (wegen Oma und Opa) sein sollte, gestrichen haben wollte, und daß sie in dem von mir aufgesetzten Schriftstück zur Scheidungsfolgenvereinbarung den Passus, daß das Kindergeld ausschließlich den Kindern zugute kommen sollte, gestrichen haben wollte.
Wenn sie die Kinder haben wollte, mußten die Kinder oftmals aus ihrem Schlaf gerissen werden.
Während eines Gespräches bei Pro-Familia in vergangenen Jahr (bei dem es darum ging, daß sie das Kindergeld dafür haben wollte, daß sie an den Tagen, an denen die Kinder abends bei mir sind, die Kinder von der Kindertagesstätte abholt und bis zu meinem Eintreffen in Schwenningen gegen 17:30 Uhr versorgt) sagte sie u.a. sinngemäß "nimm du doch den ...; er hängst sowieso mehr an dir!". Faktisch hat sie hiermit die Trennung der Geschwisterkinder vorgeschlagen. Vermutlich weil sie derzeit kaum Freunde hat und einsam ist.
Ihr egozentrisches Verhalten wird an ihren Aussagen und ihren Handlungen mir gegenüber zum Beginn der Trennungszeit besonders deutlich (siehe hierzu "Ehe und Trennung" / "Beginn der Trennung").
Nachdem, was ich bisher erfahren habe, hat Anton ...... (ihr damaliger Partner, mit dem sie während unserer Ehe offen fremdgegangen ist) ihr beim Aufbau der Praxis viel geholfen. So soll er z.B. den gesamten Innenausbau selbst angefertigt haben. Nach der Praxiseröffnung war er bei ihr als Masseur tätig. Eines Tages, als er die Praxis geputzt hatte, soll sie von ihm verlangt haben, daß er nun zu Hause in ihrer Wohnung weiterputzen solle. Woraufhin er sie geschlagen haben sollte. Beide trennten sich und es kam zusätzlich zu einer Arbeitsrechts-Klage von Anton.

Meine Frau läßt die Kinder verwahrlosen
(siehe hierzu auch meine Aufschreibungen)
Meine Frau achtet überhaupt nicht darauf, daß die Kinder einigermaßen gekleidet sind. Ich erinnere mich noch daran, als ich die Kinder im Winter mit dem Fahrrad bei ihr abholte, den ... in den Kindergarten und den ..... zu mir bringen wollte. Damals konnte ich mir nur wenig Kleidung für die Kinder leisten, sodaß sie hauptsächlich Kleidung aus 2. und 3. Hand trugen. ... hatte u.a. eine viel zu große Jacke an. Als ich ihm diese im Kindergarten auszog, stellte ich fest, daß seine Hose am Gesäß ein sehr großes Loch (ca. 5cm x 3cm) aufwies. Ich habe mich geschämt und fuhr nach Hause, um eine neue Hose zu holen.
An einigen Tagen, an denen ich die Kinder bei meiner Frau abgeholt habe, habe ich sowohl Fotos als auch Videoaufnahmen von den Kindern gemacht, um zu dokumentieren, wie desinteressiert sie die Kinder kleidet. Selbst Nachbarn und Freunden fiel auf, wie verwahrlost (Art und Zustand sowie Sauberkeit der Kleidung) ich die Kinder bei ihr abholen mußte.
Oftmals kam es vor, daß die Kinder nach einem Wochenende bei ihr noch die gleiche Unterwäsche anhatten, die ich ihnen vor dem Wochenende angezogen hatte. Besonders schwerwiegend fand ich es, als die Kinder keine Windeln mehr benötigten und als sie begannen, sich selbst nach dem Stuhlgang den Po zu reinigen. ...'s Unterhose wies dann Reste von Kot auf. Er klagte oftmals darüber, daß es ihm im Po "kratzelte".
Auch mit der Pflege der Kinder nimmt sie es nicht so genau. Die Finger- und Fußnägel der Kinder schneide fast ausschließlich ich. Wenn ich die Kinder nach einem längeren Aufenthalt bei ihr abhole, sind sie i.d.R. derart verdreckt, daß ich sie baden muß.
... hat mir schon des öfteren erzählt, daß eine Frau .... ihnen abends vorliest. Ich schließe daraus, daß sich meine Frau oftmals abends einen Babysitter nimmt, um ihrer Arbeit (oder privaten Interessen) nachgehen zu können.

Neuerdings biedert sich meine Frau den Kindern an
Je näher der Scheidungstermin rückte, desto mehr versucht sie, ihre Beziehung zu beiden Kindern zu bessern. Ich konnte beobachten, daß sie sich auch den Kindern widmete; ihnen zuhörte und daß die Kinder begannen, auch sie zu mögen. Im Prinzip finde ich dies gut, allerdings habe ich die Befürchtung, daß dieses Verhältnis nur temporär ist. Sollte ihr die "endgültige Herrschaft" (das alleinige Sorgerecht) über die Kinder erst einmal zustehen, wird sie diese "Anstrengungen" nicht mehr auf sich nehmen.
Auch unternimmt sie in letzter Zeit mehr mit den Kindern als früher. So war sie z.B. mit den Kindern mindestens zweimal bei McDonalds und einmal im Kino. Sie hat sich den Kindern gegenüber wesentlich geändert, was aber meiner Ansicht nach zu einer Verwirrung der Kinder führte.
Mittlerweile holt sie offensichtlich die Kinder bereits gegen 14:00 Uhr von der Kindertagesstätte ab. Wie ich bisher feststellen konnte, gucken die Kinder dann häufig bei ihr fern. Es kam vor, daß die Kinder beim Abholen plärrten, weil sie noch mehr fernsehen wollten. Sie kennen mittlerweile sehr viele Werbesendungen und Kinderfilme, die sie mit Sicherheit nicht bei mir gesehen haben. Bei mir dürfen die Kinder gelegentlich Videos anschauen, die für ihr Alter zugelassen (FSK) sind. An Regentagen kommt es auch schon einmal vor, daß wir fernsehen; allerdings bin ich dann dabei und lasse nur bestimmte Filme zu. Auch dürfen die Kinder bei mir nur in Ausnahmen zwei Videos bzw. Fernsehfilme hintereinander ansehen.
Daß sie die Kinder nun bereits um 14:00 Uhr in der Kindertagesstätte abholt, führte dazu, daß ich nun keine Möglichkeit mehr habe, selbst die Kinder abzuholen. Denn auch wenn ich meinen Dienst früher beende, kann ich frühestens um 15:30 Uhr in Schwenningen sein. Besonders ... leidet darunter, denn er möchte immer daß sein Papa ihn von der Kindertagesstätte abholt.
Seit längerem ist sie ohne festen Partner und ohne Freunde. Sie ist selbstverschuldet einsam. Sie braucht die Kinder derzeit mehr, als diese sie benötigen. Wie wird sie sich den Kindern gegenüber verhalten, wenn sie wieder einen Partner hat?

Fragen, die mir gestellt werden
Wie kann ich zeitlich die Kinder versorgen
Vorübergehend werde ich nur noch zu 50% arbeiten, sodaß ich die Kinder rechtzeitig (gegen 15:30 Uhr) von der Kindertagesstätte abholen kann. Ich habe bereits mit der Personalverwaltung des Landeskriminalamtes gesprochen. Über diese Änderung der Arbeitszeit muß in einer Personalratssitzung verhandelt werden; sie kann mir aber nicht verwährt werden. Die Sitzung kann binnen 2 Tagen einberufen werden.
Auf Dauer werde ich mir eine Tätigkeit am Ort suchen. Ich habe bereits mehrere Bewerbungen geschrieben. Für den 22.03.2000 sowie für den 24.03.2000 bin ich zu Vorstellungsgesprächen eingeladen worden (Diese Informationen bitte ich vertraulich zu behandeln!).

Wie kann ich finanziell die Kinder versorgen
(siehe hierzu meine "Einkommensberechnung")

Schwerwiegende Argumente, die dagegen sprechen, daß ich das alleinige Sorgerecht bekomme und wie man diesen Argumenten begegnen kann

Was sie anführen wird Gegenargumente

ANHANG 3

Während der Ehe ohne Kinder


Während der Ehe mit Kindern
Beginn der Trennung
Trennungszeit
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