Amtsgericht 28.03.2002
Protokoll der Sitzung
Bzgl. Antrag der Mutter auf einstweilige Verfügung

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AMTSGERICHT VILLINGEN-SCHWENNINGEN
- Familiengericht -
Postfach 11 40, 78001 Villingen-Schwenningen
Niedere Straße 94, 78050 Villingen-Schwenningen
Telefon: 0 77 21/2 03-0
Telefax: 0 77 21/2 03-1 75

Nicht-
Öffentliche Sitzung des Amtsgerichts
- Familiengericht -


Villingen-Schwenningen,
28.03.2000

2 F 258/99 (ES)
Anwesend: Richter am Amtsgericht ... als Familienrichter
Von der Hinzuziehung eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle wurde abgesehen.

In Sachen
... Villingen-Schwenningen
- Antragstellerin -
Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt ...
Villingen-Schwenningen
Gz.: 380/99 K/A
gegen

... Villingen-Schwenningen
- Antragsgegner -
Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt ...
Villingen-Schwenningen

wegen Ehescheidung und Folgesachen

erschienen bei Aufruf:

Die Antragstellerin persönlich und Herr Rechtsanwalt ....
Der Antragsgegner persönlich und Herr Rechtsanwalt ....

Die Sach- und Streitlage wird umfassend erörtert. Insbesondere wird die bisher noch nicht anhängige Kinderproblematik erörtert. Insoweit steht die elterliche Sorge und deren Ausgestaltung zwischen den Parteien im Streit. Das Kind ... kommt im September 2000 in die Schule. Der tägliche Lebensablauf des Kindes ist insoweit streitig, insbesondere welcher der Elternteile insoweit in Zukunft die Kinder erzieht. Bisher steht lediglich fest, dass beide Elternteile vorrangig eine Einschulung in der Gartenschule in VS-Schwenningen mit Hortplatz bevorzugen und nachrangig eine Einschulung in der Hirschbergschule mit Kernzeitbetreuung. Im Ürigen bestehen gegensätzliche Vorstellungen für den Tagesablauf der Kinder.

Rechtsanwalt ... kündigt an, gegebenenfalls, wenn keine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden kann, einen Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge auf die Kindesmutter stellen zu wollen.

Das Gericht unterbreitet eine Einigungsmöglichkeit. Nachdem sich der Antragsgegner insoweit noch nicht endgültig entscheiden kann, beantragt Rechtsanwalt ..., zwei Wochen zuzuwarten, bevor endgültig über eine Antragstellung Seitens der Kindesmutter entschieden wird.

Beide Parteivertreter beantragen Bestimmung eines neuen Termins.

Es ergeht und wird verkündet

Beschluss:


Neuer Termin zur mündlichen Verhandlung in der Hauptsache wird bestimmt auf
Dienstag, 09. Mai 2000, 11.00 Uhr, 1.OG/Zimmer 160
Gerichtsgebäude Am Niederen Tor 3, Stadtbezirk Villingen.

Das persönliche Erscheinen der Parteien wird angeordnet.
Der Richter:
...

Richter am Amtsgericht
Die Urkundsbeamtin für die Richtigkeit der Übertragung vom Tonträger:
...

Justizangestellte

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