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Väter wollen Verfassungsklage einlegen

Jugendämter sehen Erfolgschancen / Richter halten Gesetzesänderung für problematisch

Schramberg (sila). Seit dem 13. Februar ist die Gruppe "Auch Väter haben Sorgen" ein Verein. Die mittlerweile rund 85 Mitglieder der Interessengruppe Getrenntlebender kämpfen, wie bereits berichtet, gegen Ungerechtigkeiten im Unterhalts- und Umgangsrecht, die oft den Mann benachteiligen. Gemeinsam wollen sie jetzt Verfassungsklage einreichen.

Auslöser der Gründung der Gruppe war die Neuregelung des Kindergeldgesetzes. Sie besagt, dass Besserverdienenden das Kindergeld voll auf die Unterhaltskosten angerechnet wird, während es bei mittlerem und niedrigem Einkommen nur noch teilweise mit den Unterhaltszahlungen verrechnet werde. "Je weniger man verdient, desto mehr zahlt man", erklärte der Schramberger Uli Metzl, der den Verein ins Leben gerufen hat.

Sofern der Verdacht bestehe, dass ein Gesetz nicht verfassungskonform sei, könne eine Anordnung auf Aussetzung des Gesetzes erwirkt werden. Eine solche Anordnung, die ein Berliner Rechtsanwalt bereits eingereicht hat, sei allerdings abgelehnt worden, erklärte Metzl. Das entmutige die Väter aber nicht, trotzdem Verfassungsklage einzureichen, was Kosten von rund 5000 Mark bedeutet. Wolfgang Berweck, Familienrechtler einer renommierten Anwaltskanzlei, unterstützt die Väter. Er hat sich bereits mit einem Verfassungsrechtler in Verbindung gesetzt, um die Klage auf den Weg zu bringen. Die Neuregelung sei lediglich eine Umverteilung, die nur die öffentlichen Kassen entlaste, erklärte Metzl.

Während die Jugendämter Balingen und Villingen das Anliegen der Väter unterstützen und der Verfassungsklage gute Erfolgschancen einräumen, zeigt sich das Rottweiler Jugendamt mit der Begründung, es sei Interessenvertreter des Kindes, wenig kooperativ. "Unsere Anliegen benachteiligen die Kinder nicht", erklärt Uli Metzl. "Auch für uns steht das Wohl des Kindes an erster Stelle".

Sogar Richter halten die Gesetzesänderung für problematisch. Sofern die Väter die neuen Unterhaltstitel nicht unterzeichen, kommt es zu einem Verfahren vor dem Amtsgericht. "Wenn Hunderte solcher Verfahren anstünden, hätte der Richter das Verfahren aussetzen können", erläuterte Metzl. Dafür sei es jetzt allerdings zu spät, da die meisten Titel bereits unterzeichnet seien.

Neben der Verfassungsklage wollen sich die Väter gegen steuerliche Ungerechtigkeiten wehren und ihr Anliegen Politikern vortragen. Bis Mitte März wollen sie mit einer Homepage im Internet präsent sein. Über den Jahresbeitrag von 30 Mark will der Verein die Verfassungsklage finanzieren. Seinen Mitgliedern bietet "Auch Väter haben Sorgen" kostenlose Beratung in rechtlichen Fragen.

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