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Südkurier
(Datum wird nachgereicht)

Geschiedene Väter begehren auf

Verfassungsbeschwerde eines Vereins aus der Region gegen neues Kindergeldgesetz


Schwarzwald-Baar (cn). Der Schramberger Uli Metzl und der von ihm initiierte Verein "Auch Väter haben Sorgen e.V." wollen am kommenden Montag Verfassungsbeschwerde gegen das novellierte Kindergeldgesetz einreichen. Begründung: Das Gesetz bringe übergroße Härten für Väter (und auch einige Mütter), die nach einer Scheidung für ihre Kinder unterhaltspflichtig sind. Der Verein, der sich über die Region hinaus in Südbaden etabliert und auf Bundesebene aktiv werden will, möchte mit dem juristischen Schritt aber auch sein Grundanliegen verfolgen: die "offenkundige Schieflage der Verteilung von Rechten und Pflichten" im Familienrecht korrigieren.

"Endlich wehren sich die Männer..." Diese Reaktion auf den von ihm initiierten Verein "Auch Väter haben Sorgen e.V." hat der Schramberger Uli Metzl nicht von einem Leidensgenossen erfahren, sondern von einer 85-jährigen Oma, die ihre Enkelkinder seit der Scheidung ihres Sohnes nicht mehr trifft. Der Leidensdruck nach Trennung für alle Beteiligten ist die eine, der finanzielle Druck die andere Seite der Medallie. Und der hat sich auf den im Scheidungsfall zahlenden (meist männlichen) Part seit Januar erheblich verschärft. Seither ist nämlich das novellierte Bundeskindergeldgesetz in Kraft, über das die Väter verstärkt zur Kasse gebeten werden. Am Montag will der Verein mit Hilfe des Villinger Rechtsanwaltes Wolfgang Berweck Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgericht in Karlsruhe einlegen und damit bundesweit ein Exempel statuieren.

Nach einer Scheidung bleiben Kinder meist bei der Mutter, die Väter zahlen, wieviel, wird einkommensabhängig nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle errechnet. Bundeskindergeld hingegen wird einheitlich gezahlt, unabhängig vom Einkommen. Bislang konnte der Umfang der väterlichen Unterhaltsleistungen um die Hälfte des staatlichen Kindergeldes reduziert werden. Seit Januar nun werden die Unterhaltspflichtigen in voller Höhe zur Kasse gebeten, was laut Metzl im Einzelfall zu existenzbedrohenden Härten führt. Auf 200 (meist männliche) Interessenten und Mitglieder sei der Verein inzwischen angewachsen, die Resonanz sei enorm und Indiz für den wachsenden Leidensdruck vieler Väter. Die Gesetzesnovelle dränge selbst Männer mit "normalem Einkommen ins wirtschaftliche und damit auch soziale Abseits".

Ein Vereinsmitglied zum Beispiel, ein Vater, der mit seinem Monatseinkommen von Netto 2800 Mark drei Kinder unterstützen muß, müsse jetzt 500 Mark mehr als früher bezahlen. "Ihm bleiben nachweislich noch 1600 Mark", so Metzl, 100 Mark mehr als das gesetzlich festgelegte Existenzminimum für den Vater. "Der liegt knapp über der Sozialhilfe." Viele Väter seien mehr als frustriert, "sie sind verzweifelt." Meist hätten sie keinen Kontakt mehr zu den Kindern, ihre Erziehungsfunktion beschränke sich auf die Zahlungspflicht, durch die eigene finanzielle Bedrängnis seien sie häufig auch gesellschaftlich isoliert: "Wie soll man sich da noch motivieren, jeden Tag zur Arbeit zu gehen?"

Rechtsanwalt Berweck befindet die Neuregelung des Kindergeldes jedenfalls für "nicht in Ordnung", zumal sie nach Berwecks Auffassung ganz klar diejenigen überproportional stark belaste, die weniger verdienten. Zur Einreichung der Verfassungsbeschwerde hat Berweck einen Freiburger Verfassungsrechtler hinzugezogen.

Für Metzl ist die Rücknahme der Gesetzesnovelle nur das erste Ziel in dieser ungewöhnlichen kollektiven Aufbegehr von Vätern. Ziel sind längerfristig zudem steuerliche Erleichterungen für den zahlenden Elternteil und insgesamt eine gesellschaftliche Sesibilisierung für neue Möglichkeiten einer partnerschaftlichen Erziehung auch nach der Scheidung. "Väter müssen Väter bleiben, auch wenn die Beziehung zerbricht."

Flächendeckendes Netz

Inzwischen hat der Verein "Auch Väter haben Sorgen e.V." nach eigenen Angaben ein annähernd flächendeckendes Netz an Kontaktleuten in Südbaden aufgebaut, das sukzessive auf Bundesebene ausgedehnt werden soll. Geplant sind zudem systematische Kontakte zu Jugendämtern und Politikern. Wichtig ist Metzl der Hinweis, dass es keineswegs darum gehe, bedürftige Frauen und Kinder in der notwendigen Unterstützung zu beschneiden. Es sei aber an der Zeit, eine "offenkundige Schieflage bei der Verteilung von Rechten und Pflichten zu korrigieren."

Kontakt: Wolfgang Spang, Königsfeld (07725/917552), Guido Seng, Furtwangen (07723/4610) oder Uli Metzl (0171/7147177).

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