Leserbrief zu "Gericht schützt Mütter"


Leserbrief zu "Gericht schützt Mütter" (Schwarzwälder Bote vom 04.02.2003)

Väter unerwünscht
Wieder einmal ein Urteil, dass mit dem sogenannten Kindeswohl begründet wird mit diesem aber nicht vereinbar ist. Meiner Ansicht nach widerspricht es dem Kindeswohl und dem Grundgesetz, wenn unabhängig vom Einzelfall die elterliche Sorge für uneheliche Kinder prinzipiell dem Elternteil zugesprochen wird, der weiblichen Geschlechts ist. Zwar sieht der Gesetzgeber für extreme Fälle die Möglichkeit vor, einer Mutter, die nachweisbar unfähig oder unwillig ist, die Sorge für die gemeinsamen Kinder zu tragen, das Sorgerecht zu entziehen und dieses Recht sogar auf den nichtehelichen Vater zu übertragen. Aber aus der Erfahrung mit der deutschen Familienrechtsprechung kann ich nur schließen, dass der Sorgerechtsentzug auch in Extremfällen äußerst selten und die anschließende Übertragung dieses Rechts auf den Vater nie stattfinden wird. Denn deutsche Familiengerichte sprechen, je nach Region, sogar Vätern, die die gemeinsamen Kinder während der Ehe und der Trennung alleine betreut haben, ein Sorgerecht auf Antrag der Mutter ab. In Deutschland wird das Alleinige Sorgerecht, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht, weit überwiegend Müttern zugesprochen. Väter haben, obwohl nach dem neuen Kindschaftsrecht (seit 1998) das Gemeinsame Sorgerecht der Regelfall sein soll, faktisch kaum eine Chance, eine auch rechtlich abgesicherte Verantwortung für ihre Sprösslinge zu tragen (siehe Grafik. Quelle: Statistisches Bundesamt, Familiengerichte 2000) - Mit zum Teil fatalen Folgen: Zu den Millionen deutschen Scheidungskindern kommen jährlich etwa 150.000 hinzu. Etwas 2/3 dieser Kinder sehen ihren nicht sorgeberechtigten Elternteil, also i.d.R. den Vater, nur noch alle vierzehn Tage - 1/3 der Kinder verliert spätestens ein Jahr nach der Scheidung den Kontakt zu diesem Elternteil vollends. Aus vaterlosen Familien stammen nach einer empirischen Studie aus den USA 63% der jugendlichen Selbstmörder, 71% der schwangeren Teenager, 90% der Ausreißer und obdachlosen Kinder, 70% der Jugendlichen in staatlichen Einrichtungen, 85% aller jugendlichen Häftlinge, 71% aller Schulabbrecher und 75% aller Heranwachsenden in Drogenentzugszentren. Auch Saddam Hussein ist vaterlos aufgewachsen!

Welcher junge Mann will angesichts dieser Tatsachen noch das Risiko einer Vaterschaft eingehen?
Das Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom vergangenen Mittwoch zeigt wieder einmal, dass in Deutschland Väter unerwünscht sind.

Jürgen Griese
Villingen-Schwenningen

Zur Grafik: diese habe ich aus den Zahlen des Statistischen Bundesamtes erstellt. Siehe auch: www.vaetersorgen.de/Tab2_8.html

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