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Schwarzwälder Bote
Samstag, 01. März 2003

Theorie und Praxis

Betrifft: "Themen der Zeit - Gemeinsames Sorgerecht"

Das letzte Wort haben die Mütter. Wohl nur betroffenen Vätern wird das durch das BVG-Urteil zementierte Unrecht klar. Gerichtsreporter erleben meist nur Verhandlungen mit angeblich zahlungsunwilligen Rabenvätern. Wie oft sich dahinter Umgangsstörung und -vereitelung verbergen, wird kaum bemerkt.

Seit dem neuen Kindschaftsrecht haben uneheliche Kinder und Väter bei Sorge- und Umgangsrecht an sich die gleichen Rechte wie eheliche. Die Realität - auch bei Geschiedenen - sieht so aus: Wehrt sich die Mutter gegen die Umgangsbemühungen des (zahlenden) Vaters, stellt der Familienrichter fest, dass "keine Einigung zu erzielen" ist.

Folge: Da ja "Ruhe einkehren soll", wird der Vater über kurz oder lang "zum Wohle des Kindes" ausgegrenzt; oft mit Hilfe äußerst fragwürdiger Gerichtsgutachten. Wirklich neu im Kindschaftsrecht: Wie vorher nur der verheiratete ist nun auch der ledige Vater der Mutter gegenüber unterhaltsverpflichtet.

Nicht neu: Experten gehen von jährlich zirka 30 000 bis 50 000 Trennungswaisen und von 8000 bis 10 000 Todesopfern (Morde und Selbstmorde) als Folge dieser Familienpolitik aus. Kinder haben Menschenrechte - auch das auf beide Eltern! Wann endlich auch in Deutschland?

Karl-Heinz Köhler
Peter Kohl
Altensteig


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