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Montag, 17. Februar 2003

IST DAS NEUE SORGERECHTS-URTEIL WIRKLICH GERECHT?

"Schon seit vier Jahren versteckt meine Ex-Freundin unsere zwei Kinder vor mir"


Mama hat das letzte Wort. Ob es Vätern passt oder nicht: Sie bekommen das Sorgerecht nur, wenn die Mutter es will. Zwei Betroffene verraten, was sie davon halten

Wenn Paul Bludau (32) an den 29. Januar denkt, schießen ihm Tränen der Wut in die Augen. An jenem Tag haben die Gesetzeshüter des Bundesverfassungsgerichts über sein weiteres Schicksal entschieden: Unverheiratete Väter, so verfügten die höchsten Richter der Republik, bekommen das Sorgerecht für ihre Kinder auch in Zukunft nur mit Zustimmung der Mutter - und wiesen damit die Klage lediger Väter gegen die geltende Sorgerechtsregelung zurück.

"Offenbar haben die Richter keine Ahnung, wie die heutige Lebenssituation von jungen Eltern aussieht. Für mich heißt das im Klartext, dass ich vor dem Gesetz nur als Erzeuger und Zahlmeister angesehen werde."

"Sie verbietet mir jeden Kontakt zu unseren Zwillingen"

Bludau weiß, wovon er spricht. Seit sechs Jahren dauert nun schon sein Kampf ums Sorgerecht an. Er will seiner Verantwortung als Vater der Zwillinge Julia und Micky (6) nachkommen. Warum? "Weil deren Mutter mir jeden Kontakt zu ihnen untersagt."

Der 32-jährige Altenpfleger hält inne, schaut auf das Foto seiner Kinder und sagt dann leise: "Ich habe die beiden das letzte Mal vor vier Jahren gesehen." Da waren Julia und Micky gerade mal zwei Jahre alt. Und davor? Er wischt sich verschämt eine Träne aus dem Augenwinkel: "Wenn man mal davon absieht, dass ich sie ab und zu von weitem auf der Straße sehe, insgesamt dreimal!"

Das erste Mal war im Krankenhaus. Da waren die Kinder gerade zwei Tage alt. "Ich hatte von ihrer Geburt nur über Bekannte erfahren. Meine Ex-Freundin hatte mir alles verheimlicht." Gnädig stimmte sie damals zu, dass er Julia und Micky besuchen durfte. "Ich habe sie an mich gedrückt und ihnen das Fläschchen gegeben, es war ein unglaubliches Glücksgefühl", schwärmt der Altenpfleger. Doch dann war erst einmal Schluss mit den Vaterfreuden. "Wir hatten eine Affäre. Aber sie leugnete immer wieder, dass ich der Vater ihrer Kinder sei. Und sie wollte mich auch nicht mehr sehen, nie wieder."

Er zahlt 518 Euro Unterhalt, sehen darf er die Kinder aber nicht

Zwei Jahre dauerte es, bis per Gerichtsverfahren und Vaterschaftstest geklärt war: Paul Bludau ist der Vater. Ein Sieg war es trotzdem nicht. Der 32-Jährige musste zwar sofort 518 Euro Unterhalt pro Monat zahlen - aber sehen durfte er die Kinder trotz gerichtlich angeordnetem Umgangsrecht (s. Kasten) nur zweimal - in Anwesenheit eines Sozialarbeiters.

Seither verweigert die Mutter jeden Kontakt. "Richterliche Verfügungen zu meinen Gunsten werden von ihr einfach ignoriert. Sie findet immer neue Ausreden, um den Kontakt zu verhindern." Wie damals, als sie umzog und beim Einwohnermeldeamt einen Sperrvermerk setzen ließ. "Nur damit ich nicht weiß, wo meine Kinder sich aufhalten", erzählt Bludau empört. "Sie behandelt mich wie ein Nichts, als wäre ich nicht vorhanden."

Jetzt überzieht er die Gerichte mit Klagen. "Damit die beim Verfassungsgericht endlich mal merken, was sie mit ihrem Urteil eigentlich angerichtet haben."

Grundsätzlich stimmt ihm da Sandra Thalau (20) zu. "Im Prinzip bin ich dafür, dass Väter ein Recht haben, auch nach einer Trennung ihre Kinder zu sehen. Aber nach allem, was ich mit dem Vater meiner Celina erlebt habe, bleibe ich hart. Nein, er soll mein Kind nie wieder sehen dürfen."

Im Rausch verprügelte und vergewaltigte er sie

Verständlich. Denn der Mann, den sie liebte, hatte ein Alkohol- und Drogenproblem. Im Rausch verprügelte er sie, immer wieder. Und vergewaltigte sie. Trotzdem blieb sie bei ihm. "Ich wollte doch nur, dass unsere Tochter einen Vater hat." Ein aussichtsloses Ansinnen. Seine Gewalteskapaden wurden immer schlimmer. Irgendwann hat sie sich dann durchgerungen, sich von ihm zu trennen. Ein Entschluss, den sie fast mit dem Leben bezahlt hätte. "Besinnungslos stach er auf mich ein."

Drei Jahre ohne Bewährung brachte ihm das ein. Damit war sein Traum vom Sorge- und Umgangsrecht ausgeträumt. Aber Sascha wollte sich nichts verbieten lassen: Gleich beim ersten Freigang nach sechs Monaten stand er vor ihrer Tür und randalierte. Sie rief die Polizei - vergebens. "Kein Notfall", hieß es lapidar. "Muss er mich oder das Kind tatsächlich erst umbringen, bevor die Verantwortlichen wach werden?", fragt sie sich jetzt. Denn auch die Justiz sah keine Veranlassung, Sandra Thalau zu schützen. Aus Angst packte sie deshalb ihre Koffer, zog in eine andere Stadt und hofft jetzt nur eins: Dass der Mann, den sie einst so liebte, dass der Vater ihres Kindes sie für immer in Ruhe lassen möge.

Im Streitfall entscheidet das Gericht

Seit 1998 ist das Sorgerecht klar geregelt: Lassen sich die Eltern scheiden, haben grundsätzlich beide das Sorgerecht. Aber auch unverheiratete Paare können seit 1998 bei der Geburt des Kindes das gemeinsame Sorgerecht beantragen.

Stellen sie keinen Antrag, hat automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht. Sie kann dann Entscheidungen des täglichen Lebens treffen, etwa über die Wahl des Kindergartens oder über lebenswichtige Operationen. In diesem Fall erhält der Vater in der Regel das Umgangsrecht. Wie häufig das der Fall ist, darüber müssen sich die Eltern einigen. Kommt es zu keiner Einigung, entscheidet das Familiengericht. Dabei steht das Wohl des Kindes im Vordergrund.

So verspielt die Mutter ihr Sorgerecht


Es gehört zu den Urängsten einer Mutter, ihr Kind zu verlieren, das heißt, das Sorgerecht abtreten zu müssen. In der Regel sind solche Ängste völlig unangebracht - es sei denn, sie missachtet in grober Art und Weise das Kindeswohl. Konkret heißt das, In diesen Fällen kann der Vater das Sorgerecht beantragen - sofern er als "erziehungsgeeignet" gilt. Ist das nicht der Fall, übernimmt das Jugendamt das Sorgerecht.

Immer mehr sorgen allein für ihr Kind


Die Zahl der Alleinerziehenden nimmt immer stärker zu - ebenso wie die der unehelich geborenen Kinder. Das Sorgerecht teilen sich 76 % der geschiedenen Paare. Bei 90 % dieser Kinder bleibt der Kontakt zu beiden Elternteilen erhalten. Behält nur einer das Sorgerecht, bricht der andere häufig den Kontakt ab. Das Sorgerecht wird fünfmal so vielen Frauen wie Männern zugesprochen.

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