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Südkurier
Donnerstag, 13. Februar 2003

Die Langfassung dieses Artikels finden Sie hier


Väter unerwünscht

Zum Artikel: "Mütter haben das letzte Wort":

Wieder einmal ein Urteil, dass mit dem sogenannten Kindeswohl begründet wird, mit diesem aber nicht vereinbar ist. Meiner Ansicht nach widerspricht es dem Kindeswohl und dem Grundgesetz, wenn unabhängig vom Einzelfall die elterliche Sorge für uneheliche Kinder prinzipiell dem Elternteil zugesprochen wird, der weiblichen Geschlechts ist. Zwar sieht der Gesetzgeber für extreme Fälle die Möglichkeit vor, einer Mutter, die nachweisbar unfähig oder unwillig ist, die Sorge für die gemeinsamen Kinder zu tragen, das Sorgerecht zu entziehen und dieses Recht sogar auf den nichtehelichen Vater zu übertragen. Aber aus der Erfahrung mit der deutschen Familienrechtsprechung kann ich nur schließen, dass der Sorgerechtsentzug auch in Extremfällen äußerst selten und die anschließende Übertragung dieses Rechts auf den Vater nie stattfinden wird. Das Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom vergangenen Mittwoch zeigt wieder einmal, dass in Deutschland Väter unerwünscht sind.

Jürgen Griese
Villingen-Schwenningen

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