Presseschau
Auf dieser Seite finden Sie "vereinsfremde" Presseartikel.
Artikel rund um unseren Verein finden Sie hier.


Frankfurter Allgemeine Zeitung
Dienstag, 11. Februar 2003

Sie finden diesen Artikel im jpeg-Format auch hier (62KB)
Die Langfassung des Leserbriefs "Väter unerwünscht" finden Sie hier


Fiktion der guten Mutter


Zu Ihrem Beitrag "Sorgerecht für ledige Väter nur mit Zustimmung der Mutter" (F.A.Z. vom 30. Januar): Der Erste Senat hielt an der Fiktion fest, daß eine nichteheliche Mutter dem Vater nur aus "schwerwiegenden Gründen" die Mitsorge verweigert, dies wohl nicht zuletzt deshalb, weil bei angenäherter Rechtsstellung des nichtehelichen Vaters dieser gegenüber dem geschiedenen Vater dadurch in Vorteil käme, daß sämtliche Scheidungsfolgenregelungen, insbesondere der sich unter Umständen lebenslang ausweitende Betreuungsunterhalt, wegfielen.

Vor allem aber sollte die Ehe privilegiert werden. Zum gesellschaftspolitischen Konzept der rot-grünen Regierung gehört, daß das deutsche Nichtehelichenrecht der Selbstverwirklichung der Frau durch ein Kind zu dienen hat. Vor diesem Hintergrund wirkt der Apell an den Gesetzgeber, die Motive der Mütter zu beobachten, wie eine Entschuldigung.

Der Beantwortung der entscheidenden Frage, ob es verfassungsrechtlich noch vertretbar ist, daß die nichteheliche Mutter von Geburt an willkürlich über das Recht des Kindes auf einen Vater im Rechtssinne entscheiden kann, wichen die Richter aus, indem sie an der Fiktion der guten Mutter festhielten und eine falsche Spur in Richtung auf Bewährung nichtehelicher Vaterschaft legten. Damit rückte die in vielen Nachbarländern geltende, an Kindeswohl und Elternverantwortung orientierte Lösung, daß nämlich ein Vater mit Anerkennung der Vaterschaft grundsätzlich die Mitsorge gewinnt, in weite Ferne.

G. Z., Heidelberg

Väter unerwünscht


Zum Artikel "Sorgerecht nur mit Zustimmung der Mutter" (F.A.Z. vom 30. Januar): Wieder einmal ein Urteil, daß mit dem sogenannten Kindeswohl begründet wird mit diesem aber nicht vereinbar ist. Meiner Ansicht nach widerspricht es dem Kindeswohl und dem Grundgesetz, wenn unabhängig vom Einzelfall die elterliche Sorge für uneheliche Kinder prinzipiell dem Elternteil zugesprochen wird, der weiblichen Geschlechts ist. Zwar sieht der Gesetzgeber für extreme Fälle die Möglichkeit vor, einer Mutter, die nachweisbar unfähig oder unwillig ist, die Sorge für die gemeinsamen Kinder zu tragen, das Sorgerecht zu entziehen und dieses Recht sogar auf den nichtehelichen Vater zu übertragen. Aber aus der Erfahrung mit der deutschen Familienrechtsprechung kann ich nur schließen, daß der Sorgerechtsentzug auch in Extremfällen äußerst selten und die anschließende Übertragung dieses Rechts auf den Vater nie stattfinden wird. Denn deutsche Familiengerichte sprechen, je nach Region, sogar Vätern, die die gemeinsamen Kinder während der Ehe und der Trennung alleine betreut haben, ein Sorgerecht auf Antrag der Mutter ab.

Väter haben, obwohl nach dem neuen Kindschaftsrecht (seit 1998) das gemeinsame Sorgerecht der Regelfall sein soll, faktisch kaum eine Chance, eine auch rechtlich abgesicherte Verantwortung für ihre Sprösslinge zu tragen. Zu den Millionen deutschen Scheidungskindern kommen jährlich etwa 150.000 hinzu. Etwa zwei Drittel dieser Kinder sehen ihren nicht sorgeberechtigten Elternteil, also in der Regel den Vater, nur noch alle vierzehn Tage - ein Drittel der Kinder verliert spätestens ein Jahr nach der Scheidung den Kontakt zu diesem Elternteil vollends. Aus vaterlosen Familien stammen nach einer empirischen Studie aus den Vereinigten Staaten 63% der jugendlichen Selbstmörder, 71% der schwangeren Teenager, 90% der Ausreißer und obdachlosen Kinder, 70% der Jugendlichen in staatlichen Einrichtungen, 85% aller jugendlichen Häftlinge, 71% aller Schulabbrecher und 75% aller Heranwachsenden in Drogenentzugszentren. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil zeigt wieder einmal, daß in Deutschland Väter unerwünscht sind.

Jürgen Griese, Villingen-Schwenningen

In unserem Forum können Sie Ihre Meinung zu diesem Artikel äußern.
Verweisen Sie dabei bitte auf http://vaetersorgen.de/FremdePresse/Artikel76.html

Zum Seitenanfang
Hier erreichen Sie den Webmaster