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Fragment

Schwarzwälder Bote
Donnerstag, 30. Januar 2003

Kindeswohl entscheidend


Von Hans Peter Schre...

... ist das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Sorgerecht, weil es sich an der Lebenswirklichkeit orientiert. Und es ist ausgewogen, weil es das Wohl des Kindes und die Rechte von Mutter und Vater sinnvoll gegeneinander abwägt.

Damit wird nicht bestritten, dass die in Karlsruhe bestätigte Gesetzeslage Härten für Väter bedeuten kann. Für den Vorrang der Mutter bei der Zuweisung des Sorgerechts für nichteheliche Kinder gibt es letztlich nur eine wirklich stichhaltige Begründung: das Wohlergehen des Kindes.

Nicht, dass Väter von vornherein die schlechteren Erzieher wären. Zudem gibt es sicherlich auch hunderte von Fällen, in denen die Kinder beim "Ex" nicht schlecht aufgehoben wären. Doch lässt sich die Erkenntnis des Gerichts nicht vom Tisch wischen, wonach eine gegen den Willen eines Elternteils erzwungene gemeinsame Sorge in aller Regel für die Kinder mit mehr Nachteilen als Vorteilen verbunden wäre. Was soll auch Gutes für die Söhne und Töchter herauskommen, wenn die Eltern sich schon in der Sorgerechtsfrage nicht einigen könnten.

Es ist gut, dass die Verfassungsrichter so befunden und damit das Wohl des Kindes zum Maßstab ihrer Entscheidung gemacht haben. Dahinter muss die Frage formaler Gleichbehandlung von Mann und Frau zurückstehen. Väter und Mütter dürfen sich dieser Sichtweise des Gerichts anschließen. Damit erübrigt sich mancher Rechtsstreit in Familiensachen sowieso.

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