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Südkurier
Donnerstag, 30. Januar 2003

Mütter haben das letzte Wort


Karlsruhe (dpa) Nicht verheiratete Väter erhalten das Sorgerecht für ihre Kinder auch in Zukunft nur mit Zustimmung der Mutter. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte damit eine seit 1998 geltende Regelung. Damals war erstmals ein gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Kinder geschaffen worden - aber nur, wenn die Eltern sich einigen. Das Gericht wies die Klagen zweier Väter aus Baden-Württemberg und Hessen im Wesentlichen ab. Der Vorrang der Mutter verstoße nicht gegen das väterliche Elternrecht, sondern diene dem Schutz des Kindes, heißt es in dem Urteil.

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