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Frankfurter Allgemeine Zeitung
Donnerstag, 30. Januar 2003

Sorgerecht nur mit Zustimmung der Mutter


Mü. FRANKFURT, 29. Januar. Ledige Väter können das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder auch künftig nur mit Zustimmung der Mutter erhalten. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entschieden. Es verstoße nicht gegen das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes, wenn grundsätzlich die Mutter das Sorgerecht bekomme. Anders als bei verheirateten Eltern könne der Gesetzgeber bei Eltern nichtehelicher Kinder nicht generell davon ausgehen, daß sie in häuslicher Gemeinschaft lebten und gemeinsam für das Kind Verantwortung übernehmen wollten. Das Kindeswohl verlange, daß das Kind von seiner Geburt an jemanden habe, der für das Kind rechtsverbindlich handeln könne. Wegen der "Unterschiedlichkeit der Lebensverhältnisse", in die nichteheliche Kinder hineingeboren würden, dürfe der Mutter grundsätzlich das Sorgerecht zugewiesen werden. Der Gesetzgeber müsse aber bis Dezember 2003 eine Übergangsregelung für die Eltern schaffen, die sich vor der Reform des Kindschaftsrechts 1998 getrennt hätten. (Siehe Seite 4.)

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