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Mutter wegen Verweigerung des Besuchsrechts in Haft


Die Frau aus Maasmechelen im belgischen Limburg hat ihrem geschiedenen Mann drei Jahre lang verweigert, den gemeinsamen Sohn zu besuchen. Die Mutter wurde jetzt zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt und muss außerdem Schadensersatz zahlen. Nach Einschätzung der Vereinigung "Geschiedene Männer" hat der Fall gesellschaftliche Signalwirkung. Noch nie sei die Verweigerung des Besuchsrechts mit einer Haftstrafe geahndet worden.

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