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Südwestpresse
Freitag, 01. Juli 2005

URTEIL / Mutter soll kleinen Sohn bedroht haben

Haftstrafe auf Bewährung

Polizeieinsatz im Streit um Sorgerecht

Wegen Geiselnahme des eigenen Kindes stand eine Mutter vor Gericht. Sie wurde wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

TUTTLINGEN Der Fall hatte Aufsehen erregt: 50 Beamte, darunter schwer bewaffnete Spezialeinsatzkräfte der Polizei, waren im Einsatz, um eine Frau in ihrer Wohnung im kleinen Böttingen (Kreis Tuttlingen) zu überwältigen. Die Landtags-Grünen sahen darin ein Beispiel für überzogenes Vorgehen der Polizei.

Die 36-Jährige wurde gestern vom Amtsgericht Tuttlingen zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Den Tatbestand der Geiselnahme sah das Gericht nicht erfüllt. Die Mutter muss sich in den nächsten 18 Monaten wöchentlich beim Jugendamt melden.

Die Anklage hatte der Frau vorgeworfen, ihren Sohn aus Angst vor Wegnahme durch das Jugendamt im April 2004 als Geisel genommen zu haben. Sie selbst bestritt dies. Die Staatsanwaltschaft forderte elf Monate Haft. Die Strafe könne aber für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn die Frau regelmäßigen Kontakt zum Jugendamt halte, forderte der Anklagevertreter. Die Verteidigung legte sich in ihrem Plädoyer nicht auf ein Strafmaß fest, forderte allerdings, die Tat nur als Nötigung und nicht als Geiselnahme zu werten.

Im Prozess sagte eine Mitarbeiterin des Kreisjugendamts aus, sie habe gesehen, wie die Frau ein Messer an den Fuß ihres Kindes gehalten habe. Dann habe die Frau gesagt, sie werde entgegen richterlicher Anordnung den zweieinhalbjährigen Buben nicht herausgeben. Das Kind werde die Wohnung nicht lebend verlassen, soll die Mutter gesagt haben.

Andere Zeugen, etwa ein am Einsatz beteiligter Polizeibeamter, entlasteten die Frau hingegen. Alle beschrieben die Frau als aufbrausend. Ein Gutachter stellte bei ihr deutliche paranoide Züge fest. Das Gericht billigte der Frau verminderte Schuldfähigkeit zu.

Der Prozessbeginn war von einen Buttersäureanschlag überschattet worden, der allerdings auch mit einem gleichzeitig verhandelten Scheidungsprozess in Zusammenhang stehen könnte. Den Täter haben die Ermittler noch nicht dingfest gemacht.
Isw

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