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Südwestpresse
Donnerstag, 19. Mai 2005

UNTERHALT

Mehr Geld für Trennungskinder

DÜSSELDORF Trennungskinder haben vom 1. Juli an Anspruch auf mehr Geld. Der Mindestunterhalt, den ein Elternteil für ein Kind zahlen muss, wird um rund 2,5 Prozent angehoben, teilte das Oberlandesgericht Düsseldorf gestern mit. Es verkündet in der "Düsseldorfer Tabelle" alle zwei Jahre die bundesweit maßgeblichen Mindestunterhaltsätze. So muss ein Elternteil mit einem Nettoeinkommen bis 1300 Euro für sein bis zu fünf Jahre altes Kind statt bisher 199 nun 204 Euro zahlen. Zudem wird der Selbstbehalt, der dem berufstätigen Unterhaltspflichtigen bleiben muss, von 840 auf 890 Euro angehoben. Das Existenzminimum für jeden nicht Erwerbstätigen wurde von 730 auf 770 Euro erhöht. Studenten, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, stehen künftig 640 Euro statt bisher 600 Euro zu.
dpa

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