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Südwestpresse
Donnerstag, 31. März 2005

BUNDESGERICHTSHOF

Rechte von Vätern gestärkt

KARLSRUHE Der Bundesgerichtshof hat das Recht eines leiblichen Vaters gestärkt, gegen den Willen der Mutter Kontakt zu seinem Kind zu haben. Nach dem gestern veröffentlichten Beschluss muss ihm ein regelmäßiger Umgang eingeräumt werden, wenn er in der Vergangenheit Verantwortung für das Kind trug und eine nahe Bezugsperson war. Vorausgesetzt, der Kontakt dient dem Kindeswohl.

Im vorliegenden Fall wollte ein Vater Umgang mit seiner neunjährigen Tochter, die bei der Mutter und deren Mann lebt. Der Kläger hatte ein Verhältnis mit der Frau und sich seit der Geburt des gemeinsamen Kindes um dieses gekümmert. Einige Zeit lebte er mit beiden zusammen. Auch nach dem Auszug blieb der Kontakt, bis die Mutter ihm den Umgang untersagen ließ.
AP / dpa

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