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Südwestpresse
Donnerstag, 13. Januar 2005


VATERSCHAFT

Heimliche Tests rechtswidrig

KARLSRUHE Heimliche Vaterschaftstests sind vor Gericht als Beweismittel unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern entschieden. Nach dem Grundsatzurteil verstößt die Untersuchung des genetischen Materials eines anderen Menschen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung gegen das Grundrecht auf "informationelle Selbstbestimmung", also die Befugnis, selbst über die Verwendung persönlicher Daten zu verfügen. Das Interesse des Mannes, Gewissheit über seine biologische Vaterschaft zu erlangen, sei nicht vorrangig.

Die Karlsruher Richter stellten klar, dass heimliche Tests auch nicht genutzt werden können, um ein Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft in Gang zu bringen (Az.: ZR 60/03 u. 227/03).
dpa

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