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Südwestpresse
Dienstag, 25. Januar 2005

Partei für Unwahrheit ergriffen

Zum Thema: "Heimlicher Vaterschafts-Test"

Der bewusste Missbrauch, welcher unter dem Vorwand des Kindeswohls betrieben wird, erreicht mit der letzten Entscheidung des BGH zur Vaterschaft einen neuen Höhepunkt. Nach wie vor kann der leibliche Vater bei Bedarf zum biologischen Zahlvater ohne einen Anspruch auf Würde gemacht werden. Und nun legen die obersten Juristen fest, dass einem Kind gegebenenfalls gleich von Anfang an und möglichst lange sein leiblicher Vater vorenthalten wird.

Es ist nicht mehr primäres Ziel, den leiblichen Vater für das Kind zu finden, sondern es geht dem BGH-Senat darum, einen faktischen Betrug - wider besseres Wissen auch gegenüber dem Kind - möglichst lange zu decken. Dazu wird der Zeitfaktor ungeniert gezielt eingesetzt, denn das Kind soll es erst mal mit einem juristischen Vater versuchen.

Einerseits versuchen die Jugendämter hartnäckig, den leiblichen Vater herauszubekommen, wenn eine ledige Mutter den Vater nicht nennt, und anderseits versucht der BGH hartnäckig und in Komplizenschaft mit einem Elternteil, den leiblichen Vater nicht herauszubekommen. Glaubt man den deutlichen Umfragen zum Thema, so haben diese Richter zumindest hier vom Boden des menschlichen Rechtsempfindens deutlich abgehoben.

Die vorauseilende Unterstützung parteipolitischer Überlegungen durch den BGH ist mehr als bedauerlich, denn das Problem hätte auch dahingehend neutral entschieden werden können, dass das private Testergebnis umgehend gerichtlich überprüft wird.

Unseres Erachtens kann es nicht sein, dass durch die akademische Schaffung von prozessualen Wirklichkeiten der Tag zur Nacht erklärt wird, indem man die Würde des Menschen dazu benützt, die Unwahrheit zu fördern.
Dres. K. und M. S., Bopfingen

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