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Schwarzwälder Bote
Montag, 24. Januar 2005

Statt Recht Knast

Betrifft: Vaterschaftstest

Stellen wir uns vor: Irgendein Herr "Lehmann" erfährt von seiner Gattin, dass er Vater wird. Die Freude ist besonders groß, als seine Frau einen gesunden Jungen zur Welt bringt. Nach ein paar Wochen sucht Herr "Lehmann" nach Ähnlichkeiten zwischen sich selbst und dem strammen Neugeborenen, nur er findet absolut keine. Im Gegenteil, ihm kommt es so vor, als ob der Kleine eine Ähnlichkeit mit dem Milchmann hat. Je vehementer die teure Gattin seinen Verdacht bestreitet, desto misstrauischer wird er.

Schließlich will er Klarheit über seinen Verdacht haben. Er nimmt frühmorgens dem Kleinen den Nuckel aus dem Mund und rennt damit zum Labor und lässt seine Vaterschaft untersuchen.

Das Ergebnis: Er kann gar nicht der Vater sein. Auf zum Gericht. Dieses befindet: Der Test ist nicht "gerichtsverwertbar". Das Grundrecht des Säuglings auf Selbstbestimmung sei verletzt worden.

Er hätte den Kleinen fragen müssen, ob der ihm seinen Nuckel ausleiht. Ich frage mich nun, wie man das Recht auf Selbstbestimmung bei einem drei Monate alten Kind herausfinden will. Die Bundesgesundheitsministerin will ihre Idee umgesetzt haben. Dann wird Herr "Lehmann" eingesperrt, wenn er sich sowas erlaubt. Wir sind doch keine Bananenrepublik, bei uns herrscht Ordnung.
H. K. Niedereschach

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