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Schwarzwälder Bote
Donnerstag, 13. Januar 2005

Heimlicher Test gilt vor Gericht nicht als Beweis

Bundesrichter setzen Rahmen für Anfechtung von Vaterschaften

Karlsruhe. Heimliche Vaterschaftstests sind vor Gericht als Beweismittel unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern in Karlsruhe entschieden.

Nach dem Grundsatzurteil verletzt ein Gentest, der ohne Einwilligung zustande gekommen ist, das Persönlichkeitsrecht des Kindes.

Damit können Männer ihre Vaterschaft nicht unter Berufung auf solche Tests anfechten, sondern müssen andere konkrete Verdachtsmomente nennen (Az.: XII ZR 60/03). Das Gericht bestätigte zwei Urteile der Oberlandesgerichte Celle und Jena, in denen es um die Abstammung eines 1994 geborenen Mädchens beziehungsweise eines 1986 geborenen Sohnes ging. In beiden Fällen hatten die Gerichte die Tests nicht als Beweismittel zugelassen.

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