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Schweriner Kurier
Mittwoch, 10. Dezember 2003

Väter kämpfen für die Gleichberechtigung


Sorgerecht ist primär ein Recht des Kindes, nicht der Eltern

Kürzlich zu Ende gegangen ist die Aktionswoche "Wider Gewalt gegen Frauen und Kinder", welche das Thema häusliche Gewalt weiter in das öffentliche Interesse rücken sollte (wir berichteten in der vorvergangenen Woche). Dies ist allerdings nicht in seiner vollen Tragweite gelungen, finden zum Beispiel Vertreter des Vereins "Väteraufbruch für Kinder" (VafK).

Entgegen allgemeiner Annahme seien zum Beispiel Männer annähernd gleich oft von häuslicher Gewalt betroffen wie das vermeintlich schwache Geschlecht. Um ein realistisches Bild zu bekommen, müssen gerade in diesem sensiblen Bereich über die offiziellen Statistiken hinaus die so genannten Dunkelfelder (nicht bekannt gewordene Fälle) untersucht werden.

Aus entsprechenden Befragungsergebnissen, die bereits vor über einem Jahrzehnt vom Bundes-Familienministerium herausgegeben wurden, geht hervor, dass etwa ein Prozent der deutschen Frauen und etwa 0,9 Prozent der deutschen Männer bereits Opfer schwerer häuslicher Gewalt geworden sind. Laut Polizeistatistiken sind aber etwa 80 bis 90 Prozent der Täter männlich. Ein Widerspruch, der sich auflösen lässt: "Ein wesentlicher Grund für das weit gehende Unsichtbarbleiben männlicher Opfer ist deren Scham. In unserer Gesellschaft werden Männer zu Bürgern sozialisiert, die Stärke zeigen sollen", schreibt der VafK auf seinen Internetseiten. Der "Begriff 'Häusliche Gewalt'" entstamme der Frauenpolitik und "wurde dort seit jeher als ein Kernelement politischer Initiativen betrachtet." Es scheine so, als würde die Frauenpolitik ein Besitzrecht und die Definitionshoheit für den Begriff beanspruchen.

Am meisten betroffen von Gewalt in der Familie sind allerdings unsere Jüngsten, diejenigen, die sich am wenigsten wehren können: Kinder. Nach Schätzungen des Bundes-Familienministeriums sind es in Deutschland jährlich etwa 1,4 Millionen Mädchen und Jungen unter 18 Jahren, die von ihren Eltern misshandelt werden. Auch hier liegt die Dunkelziffer vermutlich wesentlich höher.

Immer wieder werden von Frauenrechtlerinnen härtere Strafen gegen schlagende Väter gefordert - zu Recht. Allerdings ist ausgerechnet bei Kindesmisshandlungen das weibliche Geschlecht überproportional vertreten: Während bei Körperverletzungen nur zu etwa 10 bis 15 Prozent der Tatverdächtigen Frauen sind, beträgt ihr Anteil bei Kindesmisshandlung ungefähr vierzig Prozent (Quelle: Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes 2002). Konsequenterweise müssen also bei Prävention, Aufklärung und Strafmaßnahmen beide Geschlechter gleichermaßen in den Fokus gerückt werden, nicht allein der klassische betrunkene "Prügel-Papa". Und Gleichberechtigung ist ja schließlich das große Thema, um das es vielen Frauenorganisationen geht.

Da mutet es auf den ersten Blick schon etwas kurios an, wenn sich nun ausgerechnet Männer, wie die Mitglieder des "Väteraufbruchs", für eben diese Gleichberechtigung einsetzen. Aber gerade im Familienrecht scheint dies notwendig. Der VafK bringt ein Beispiel bei: "Das Sorgerecht ist eine klassische Herausforderung für die Gleichstellungspolitik. In internationalen Gesetzen wie der Europäischen Menschenrechtskonvention längst verankert, verläuft die Umsetzung in Deutschland mehr als schleppend. Mehrfach wurde die Bundesregierung daher auch schon vom Europäischen Gerichtshof zur Umsetzung ermahnt."

Noch immer darf bei unverheirateten Paaren die Mutter allein entscheiden, ob der Vater gleichermaßen das Sorgerecht erhält oder nicht. Oft werde laut VafK dabei vergessen, dass es beim Sorgerecht nicht primär um ein Recht der Eltern geht, sondern um ein Grundrecht des Kindes, das von der UN-Kinderrechtskonvention verbrieft ist und damit den Rang eines Menschenrechts hat. Und dies gilt nicht nur am heutigen 10. Dezember, dem "Tag der Menschenrechte". Stefan Krieg

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