Presseschau
Auf dieser Seite finden Sie "vereinsfremde" Presseartikel.
Artikel rund um unseren Verein finden Sie hier.


Wochenmarkt (nicht gedruckt worden)
Mittwoch, 25. Juni 2003

Leserbrief


Zu Ihrem in dieser Woche erschienen Artikel "Die Mutter entscheidet" WOM 25.06.2003 bitte ich um Richtigstellung bzw. Ergänzung.

In Ihrem Artikel wird leider die Sichtweise der Kinder außer Acht gelassen, wie auch in mehrheitlich üblichen Verfahrensweisen durch deutsche Gerichte, Ämter und auch in vielen Medien.

Was ist, wenn die Kinder ihren Vater sehen wollen, oder gar bei ihm oder bei beiden Elternteilen leben wollen?

Ich meine unsere Kinder haben es verdient, dass sie bei beiden Elternteilen aufwachsen dürfen.

Modelle und gelebte Praxis gibt es dazu genügend.

Kann nur alleine die Mutter entscheiden, was "zum Wohle des Kindes" sei?

Kann eine Diskriminierung der Kinder und Väter auf Grund ihres Alters oder Geschlechts eine gute Lösung für die Kinder sein?

Wo bleiben die Rechte und der Anspruch der deutschen Politik auf eine moderne gleichberechtigte Gesellschaft?

Es wird leider von den Verantwortlichen verdrängt. dass der gesunde Menschenverstand und auch Studien eindeutig zeigen, dass Kinder beide Eltern brauchen: Mutter und Vater.

Die "Madonnenstellung", die den Müttern in Deutschland zum großen Nachteil der Kinder und Väter eingeräumt wird, ist in der westlichen Welt ein Unikum.

Der Respekt vor dem Nächsten sollte nicht geschlechts-, alters-, hautfarbe- oder religionsabhänig gemacht werden.

Dass hier gegen, auch für Deutschland, geltende Menschenrechte verstoßen werden, bleibt leider (fast) ohne Folgen für die Handelnden und die Verfahrensweisen (siehe einige Gerichtsurteile in Sorgerechtsfragen des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Menschenrechtsverletzungen in Deutschland).

Sollen uneheliche Kinder weniger Rechte als eheliche Kinder haben, ihren Vater sehen zu dürfen?

Dies bewegt sich meiner Meinung nach, wie das Gerichtsurteil (BvL 20/99-BvR 933/01. 29.01.2003) vom Bundesverfassungsgericht zeigt, eher in einer überalterten Weltanschauung, als in der heutigen reellen Situation. Das Gericht hat aber auch deutlich den Gesetzgeber zum Prüfen und Handeln aufgefordert, ob seine "Annahme ... in der tatsächlichen Entwicklung ... auch vor der Wirklichkeit Bestand hat". Viele Väter wollen die Kinder gemeinsam erziehen, dürfen es aber nicht, wenn die Mutter nicht will. Hier ist der Willkür Tür und Tor geöffnet.

Wo bleibt hier der europäische oder auch kosmopolitische Gedanke geschweige denn der menschenrechtstaatliche?

In Ihrem Artikel drängt sich eine Folgerung auf, dass Väter von ehelichen Kindern in Sorgerechtsfragen gleichberechtigt zur Mutter stehen würden.

Dies ist leider überwiegend nicht der Fall, obwohl nach der derzeitigen Rechtslage die Gleichberechtigung im Sorgerecht "zum Wohle des Kindes" auszuführen sei.

Der Mutter wird auch hier in den häufigsten Verfahren die Machtstellung gegenüber dem Kind und dem Vater erbaut. Sicher ist hier auch ein langsames Umdenken der Behörden zu sehen; von einer Gleichberechtigung zum Wohle des Kindes sind wir aber noch sehr weit entfernt.

Dies wird auch eindeutig durch die repräsentative Untersuchung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend belegt. 96 % der Unterhaltspflichtigen sind Väter; 85 % dieser Unterhaltspflichtigen leben in der Regel ohne Kinder im Haushalt.

Daraus folgt, dass die Kinder zu 81,6 % bei der Mutter mehrheitlich ohne leiblichen Vater aufwachsen müssen. Hier ist der Vater "von Beruf schuldig" ausgebootet.

Ich teile die Ansicht von Frau Edith Schwab, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter, auf keinen Fall, dass folglich Kinder, in denen sich die Eltern noch vor der Geburt getrennt haben, keine Beziehung gegen den Willen der Mutter zu ihrem Vater aufbauen dürfen und umgekehrt.

Vielmehr sehe ich, auch wenn es emotional für die Mutter schwer ist, dass das Kind im Vordergrund stehen müsste und nicht irgendein Elternteil. Selbstverständlich müssen aber auch beide Elternteile ihren Pflichten nachkommen.

Gerade wenn einem Elternteil eine vorberechtigte Stellung eingeräumt wird, entstehen weitere Konflikte, wie auch die derzeitige desolate Situation in Deutschland es mehr als deutlich aufzeigt.

Ziel sollte es sein, die Sorge um die Kinder durch beide Eltern zu organisieren und zentral das Kind in den Vordergrund zu stellen.

Wie Frau Schwab von Ihnen zitiert ist: "Für mich ist der Streit um das Sorgerecht ohnehin ein Popanz,..., Viel wichtiger sei das Umgangsrecht", möchte ich informieren, dass das Umgangsrecht ein Teil des Sorgerechts ist.

Hierbei geht es um das Umgangsrecht des Vaters oder der Mutter mit dem Kind und leider meist nicht ein Umgangsrecht des Kindes mit dem Vater und der Mutter.

Meinen höchsten Respekt habe ich vor den vielen Müttern in Deutschland, die ihre verfahrensbedingte Machtstellung in der Sorge nicht missbrauchen und dann vielleicht auch noch als "Rabenmutter" tituliert werden, wenn die Kinder auch viel beim Vater sind.

Andererseits schmerzt es, wenn jährlich hunderttausende Kinder ihren leiblichen Vater nicht oder nur wenig sehen dürfen und vielen Vätern fundamentale Grundrechte entzogen werden. Sollten Sie weitere Informationen benötigen stehe ich ihnen gerne zur Verfügung.

In unserem Forum können Sie Ihre Meinung zu diesem Artikel äußern.
Verweisen Sie dabei bitte auf http://vaetersorgen.de/FremdePresse/Artikel129.html

Zum Seitenanfang
Hier erreichen Sie den Webmaster