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Heuberger Bote
(Datum wird nachgereicht)

Besuchsverbot rechtswidrig


STRASSBURG (dpa) - Deutsche Gerichte haben zwei Vätern zu Unrecht den Kontakt mit ihren unehelichen Kindern verweigert. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gestern in Straßburg. Die Richter sahen in dem Verbot einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention. Sie gaben den Klägern Recht, dass sie gegenüber geschiedenen Vätern nicht benachteiligt werden dürften.

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