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Wochenmarkt
Mittwoch, 25. Juni 2003

Die Mutter entscheidet


Vätern nichtehelicher Kinder wollen in Erziehungsfragen Gleichberechtigung

Matthias Wandt ist Vater von zwei Kindern aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. An mehreren Nachmittagen in der Woche betreut er seinen Nachwuchs, der bei der Mutter lebt. Die Mutter hat auch das Sorgerecht. Er selbst verzichtete darauf, denn: "Wenn es gut läuft, braucht man es ja nicht." Doch immer mehr Vätern nichtehelicher Kinder reicht das nicht. Sie wollen Erziehungsaufgaben gleichberechtigt wahrnehmen.

Dazu hat ihnen der Gesetzgeber im Rahmen der Reform des Kindschaftsrechts 1998 die Möglichkeit eröffnet. Leibliche Väter nichtehelicher Kinder können bei einem Notar oder dem Jugendamt zusammen mit der Mutter eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben. Damit sind dann beide Elternteile verpflichtet, in wichtigen Angelegenheiten des Kindes gemeinsam zu entscheiden. Leben Mutter und Vater nicht zusammen, hat der Elternteil, bei dem das Kind lebt, die Entscheidungsbefugnis in Alltagsdingen. Ohne die Erklärung bleibt die Mutter allein sorgeberechtigt. Der Vater ist zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Er hat zudem ein Umgangsrecht und - seit 1998 - auch eine Umgangspflicht. "Die Möglichkeit der gemeinsamen Sorge wird immer häufiger in Anspruch genommen", sagt Karl-Heinz Röthgen vom Jugendamt der Stadt Bonn. "Es wächst vor allem der Anteil junger Paare, die sich schon vor der Geburt des Kindes bei uns über Rechte und Pflichten informieren und eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben", so Röthgen. Bei der Unterzeichnung müssen sich allerdings beide Elternteile einig sein: "Gegen den Willen der Mutter geht es nicht." Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom Januar noch einmal bestätigt: Auch in Zukunft können nicht verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter das Sorgerecht erhalten. Verheiratete Eltern hatten schon bisher das gemeinsame Sorgerecht. Seit 1998 behalten sie es im Regelfall auch nach einer Trennung oder Scheidung.

Für Josef Linsler, Pressesprecher des Interessenverbandes Unterhalt und Familie (ISUV) in Nürnberg, ist das Urteil eine herbe Enttäuschung: "Es diskriminiert nichteheliche Familienformen gegenüber der Ehe." Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden wächst bereits jedes fünfte minderjährige Kind bei einem allein erziehenden Elternteil oder in Lebensgemeinschaften auf. Linsler fordert daher die Gleichstellung aller Familienformen. Ein Weg dazu sei, die gemeinsame Sorge mit Anerkennung der Vaterschaft automatisch auf beide Elternteile zu übertragen. Edith Schwab, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), kann diese Argumentation nicht nachvollziehen: Kinder werden ja nicht nur in harmonische Paarbeziehungen geboren. Gerade Frauen, die sich gegen den Willen des Vaters für das Kind entscheiden, stünden oft Geburt, Schwangerschaft und Alltagssorgen alleine durch. "Irgendwann will der Vater plötzlich mitentscheiden. Da sind Konflikte zwischen den Eltern programmiert." "Für mich ist der Streit um das Sorgerecht ohnehin ein Popanz", sagt Schwab. "Es ist der Kampf der Ex-Partner untereinander." Viel wichtiger sei das Umgangsrecht: "Man kann auch ohne Sorgerecht eine intensive Beziehung zu seinem Kind aufbauen." Linsler reicht das nicht: "Letztendlich entscheidet die Mutter, wann und wie oft nichteheliche Kinder Umgang mit dem Vater haben." Matthias Wandt, nicht verheirateter Vater aus Bonn, bringt den Konflikt auf den Punkt: "Das Problem ist, dass zwei Menschen mitreden wollen, die sich nicht mehr viel zu sagen haben. Eine rechtlich optimale Lösung sehe ich dafür nicht."

Informationen im Internet unter: www.isuv.de und www.vamv.de

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