Presseschau
Auf dieser Seite finden Sie "vereinsfremde" Presseartikel.
Artikel rund um unseren Verein finden Sie hier.


Schwäbische Zeitung
Donnerstag, 10. Juli 2003

Ein Rückschlag für die nicht-ehelichen Väter


STRASSBURG - Eine "schallende Ohrfeige für Deutschlands Familienrecht" sah der Verein Väteraufbruch für Kinder: Am Dienstag hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zwei ledigen Vätern, die ihre Kinder nicht sehen dürfen, Schadensersatz in Höhe von rund 20 000 bis 22 500 Euro zugesprochen. Doch tatsächlich bedeutet dieses Urteil einen Rückschlag für die nicht-ehelichen Väter.

Von unserem Korrespondenten Christian Rath

Konkret ging es um die Fälle von Asim Sahin und Manfred Sommerfeldt. Beide durften ihre unehelichen Kinder nicht mehr besuchen, da ihnen die Mütter nach der Trennung den Zugang verweigerten. Auch vor deutschen Familiengerichten konnten sie kein Umgangsrecht durchsetzen, denn inzwischen wollten auch die Kinder ihre Väter nicht mehr treffen.

Im Oktober 2001 hatte eine kleine Kammer des Straßburger Gerichts darin eine Verletzung des "Rechts auf Familienleben" gesehen. Die deutschen Gerichte hätten sich mehr Mühe geben müssen, die "wahren Wünsche des Kindes" herauszufinden. Viele nicht-eheliche Väter schöpften daraufhin neue Hoffnung.

Beide Urteile hat die große Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs nun revidiert. Die deutschen Familiengerichte hätten durchaus mit "vernünftigen Gründen" ein Umgangsrecht der Väter abgelehnt und sich dabei am Wohl des Kindes orientiert, hieß es jetzt. Während die erste Straßburger Instanz stets ein psychologisches Gutachten und eine Aussage des Kindes vor Gericht verlangte, hielt dies die große Kammer für "zu weitgehend". Künftig werden nicht-eheliche Väter daher kaum noch eine Chance haben, deutschen Gerichten eine falsche Ermittlung des Kindeswohls nachzuweisen.

Damit hat die Bundesregierung einen großen juristischen Erfolg errungen. Die damalige Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) hatte gegen das Urteil der ersten Instanz Rechtsmittel eingelegt, weil das Straßburger Gericht sich zu sehr in Sachverhalte einmische, die nur von Gerichten "vor Ort" entschieden werden könnten. Dennoch muss die Bundesrepublik den beiden Vätern nun Schadenersatz bezahlen. Sahin erhält 20 000 Euro, Sommerfeldt 22 500 Euro. Die Begründung lautet, die damalige Rechtslage habe nicht-eheliche Väter diskriminiert. Bei der Regelung des Umgangsrechts hätten nicht-eheliche Väter eine schwächere Position gehabt als geschiedene Väter, ohne dass es für diese Tatsache einen sachlichen Grund gebe.

Mit dieser Verurteilung hatte die Bundesregierung gerechnet und war auch nicht mehr dagegen vorgegangen. Denn seit 1998 gilt ein neues Kindschaftsrecht, das diese Diskriminierung nicht mehr aufweist.

In unserem Forum können Sie Ihre Meinung zu diesem Artikel äußern.
Verweisen Sie dabei bitte auf http://vaetersorgen.de/FremdePresse/Artikel118.html

Zum Seitenanfang
Hier erreichen Sie den Webmaster