Presseschau
Auf dieser Seite finden Sie "vereinsfremde" Presseartikel.
Artikel rund um unseren Verein finden Sie hier.


Südkurier
Freitag, 23. Mai 2003

Unterhaltspflicht für Kinder

Ab Juli sechs Prozent mehr


Unterhaltspflichtige Väter oder Mütter müssen ihren minderjährigen Kindern vom 1. Juli an knapp sechs Prozent mehr Geld zahlen. Nach Angaben des Oberlandesgerichts Düsseldorf steigt damit die monatliche Unterhaltssumme beispielsweise für ein Kind bis fünf Jahre bei einem Geringverdienenden auf 199 Euro in West- und 183 Euro in Ostdeutschland. Ein Gutverdienender mit bis zu 4800 Euro netto im Monat muss für ein Kind gleichen Alters 398 Euro Unterhalt zahlen. Die Beträge sind Bestandteil der aktualisierten "Düsseldorfer Tabelle", die bundesweit als Richtschnur für Unterhaltszahlungen dient.

Mit der vom Bundesjustizministerium verordneten Anhebung der entsprechenden Regelbeträge sollen die gestiegenen Lebenshaltungskosten ausgeglichen werden. Die traditionell von den Familiensenaten des Düsseldorfer Gerichts erstellte Orientierungstabelle wird der Erhöhung entsprechend alle zwei Jahre überarbeitet. Demnach müssen sich Geringverdienende mit einem Nettoeinkommen bis zu 1300 Euro künftig in Westdeutschland je nach Alter des Kindes auf eine monatliche Mehrbelastung von elf bis 15 Euro einstellen.

Unverändert bleibt dagegen das Existenzminimum für den unterhaltspflichtigen Elternteil. Für Erwerbstätige in Westdeutschland mit minderjährigen Kindern beträgt dieser sogenannte Selbstbehalt auch künftig 840 Euro, für nicht Erwerbstätige 730 Euro. Der Unterhalt für studierende Kinder, die am Studienort in einem eigenen Haushalt leben, beläuft sich im Westen ebenfalls unverändert auf 600 Euro.
(AFP)

(Hier folgt die Düsseldorfer Tabelle, die ich nicht abschreibe. Stattdessen verweise ich auf die Tabelle dieser Site.)

In unserem Forum können Sie Ihre Meinung zu diesem Artikel äußern.
Verweisen Sie dabei bitte auf http://vaetersorgen.de/FremdePresse/Artikel103.html


Zum Seitenanfang
Hier erreichen Sie den Webmaster