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Stuttgarter Zeitung
Freitag, 23. Mai 2003

Nicht alle werden mehr zahlen können


Die Düsseldorfer Tabelle: Unterhaltspflichtige mit niedrigem Einkommen sind hart betroffen

Unterhaltspflichtige Eltern müssen für ihre Kinder deutlich mehr zahlen - auch dann, wenn sie selbst gar nicht mehr verdienen. Das Gesetz führt zu Härtefällen. Experten gehen davon aus, dass die "Mangelfälle" zunehmen werden.

Von Stefan Geiger
Das Unterhaltsrecht wurde im Jahr 1999 grundlegend geändert. Zuvor war der Bedarf minderjähriger Kinder in der Düsseldorfer Tabelle nach einem längst veralteten Warenkorb berechnet worden, der den tatsächlichen Bedürfnissen der Kinder nicht mehr genügte. Jetzt geht man im Kern von einem Existenzminimum für jedes Kind aus, auf das es entsprechend dem höheren Einkommen der Unterhaltspflichtigen Zuschläge gibt - bis zur Höhe des doppelten dieses Betrages. Das Existenzminimum darf aber offiziell nicht Existenzminimum heißen, weil der Staat dort, wo er selbst für das Existenzminimum aufkommen muss, weniger zahlt. Deshalb heißt es offiziell "Regelbetrag".

Der Regelbetrag wurde 1999 politisch festgelegt. Die Erhöhung erfolgte alle zwei Jahre entsprechend der Steigerung des durchschnittlichen Nettoeinkommens in der Bundesrepublik (nach Abzug aller Sozialversicherungsbeiträge) in einer Verordnung des Bundesjustizministeriums, das sich auf die Daten "der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung" des Statistischen Bundesamtes stützt. Das entspricht im Wesentlichen auch der Berechnung der Rentenformel.

Anders als beim Ehegattenunterhalt wird also beim Unterhalt für Kinder nicht nur ein bestimmter Prozentsatz des tatsächlich vorhandenen Einkommens verteilt, der Gesetzgeber geht vielmehr von dem "Regelbetrag" als Sockelbetrag aus. Das Gesetz führt dazu, dass unterhaltspflichtige Väter und Mütter auch dann höheren Unterhalt zahlen müssen, wenn sie selbst gar nicht mehr verdienen.

Erfahrene Familienrichter verweisen in diesem Zusammenhang darauf, dass gerade in den unteren Einkommensbereichen die realen Nettoeinkommen vieler Arbeitnehmer in den letzten beiden Jahren nicht gestiegen, sondern gar gesunken sind. Dies werde aller Voraussicht nach dazu führen, dass die heute bereits sehr hohe Zahl der "Mangelfälle" zunehmen wird, in denen der Unterhaltspflichtige die Beträge der Düsseldorfer Tabelle weder zahlen kann noch muss.

Für die Berechnung der "Mangelfälle" ist wiederum der Selbstbehalt, faktisch das dem Unterhaltspflichtigen zugebilligte Existenzminimum, von Bedeutung, das im Gegensatz zum Regelbetrag bemerkenswerterweise nicht erhöht worden ist. Der Selbstbehalt beträgt weiterhin 840 Euro für Berufstätige und 730 Euro für nicht Erwerbstätige. Die neue Tabelle trifft also Unterhaltspflichtige mit niedrigem Einkommen besonders hart.

(Hier folgt die Düsseldorfer Tabelle, die ich nicht abschreibe. Stattdessen verweise ich auf die Tabelle dieser Site.)

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