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Stuttgarter Zeitung
Freitag, 23. Mai 2003

Deutlich mehr Unterhalt für Trennungskinder


Beträge steigen um knapp sechs Prozent - Justizministerium: Frühere Fehler korrigiert

Von Stefan Geiger
STUTTGART. Unterhaltspflichtige Väter oder Mütter müssen ihren minderjährigen Kindern vom 1. Juli an deutlich mehr Geld bezahlen. Die monatlichen Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle steigen um knapp sechs Prozent. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht, dessen Tabelle im ganzen Bundesgebiet gültig ist, veröffentlichte gestern das neue Zahlenwerk. Ein Geringverdiener mit einem Nettoeinkommen bis 1300 Euro muss künftig für Kinder bis sechs Jahren 199 statt 188 Euro zahlen. Bei einem Einkommen von 4400 Euro steigt der Betrag von 376 auf 398 Euro. Das Existenzminimum, welches Unterhaltspflichtigen auf jeden Fall verbleiben muss, ist nicht angehoben worden.

Das Ausmaß der Erhöhung kommt auch für Experten völlig überraschend. Die Düsseldorfer Richter errechneten die einzelnen Beträge auf der Grundlage der "Regelbeträge", die das Bundesjustizministerium seit 1999 alle zwei Jahre in einer Verordnung festlegt. Der Düsseldorfer Familienrichter Jürgen Soyka sagte gestern bei der Vorstellung der neuen Tabelle zu der Steigerung: "Damit haben wir nicht gerechnet."

Das Ministerium wiederum stützt sich bei seiner Verordnung auf Berechnungen des Statistischen Bundesamtes über die Entwicklung der Nettoeinkommen in Deutschland. Nach Angaben der Deutschen Presse Agentur begründet das Ministerium die Erhöhung mit angeblichen Fehlberechnungen des Statistischen Bundesamtes im Jahre 2001. Damals seien die Nettoeinkommen zu niedrig angesetzt, später aber korrigiert worden. Dem wurde nun Rechnung getragen.

Im Statistischen Bundesamt konnte man diese Erklärung gestern nicht nachvollziehen. Tatsächlich werden die Daten des Amtes korrigiert, wenn neues Zahlenmaterial vorliegt. Die vorliegenden Daten stimmen aber noch nicht einmal größenordnungsmäßig mit der Erhöhung um knapp sechs Prozent überein. Nach der amtlichen Statistik stiegen die Nettolöhne von 2000 bis 2002, das sind die jeweils letzten vorliegenden Zahlen, lediglich um 3,6 Prozent. Tatsächlich wurde der amtliche Wert des durchschnittlichen Nettolohns des Jahres 2000 nachträglich auch korrigiert, nämlich von (umgerechnet) 1380 Euro auf 1360 Euro. Die Zahlen des Amtes über Einkünfte aus Unternehmergewinnen und Vermögen, die die Gesamtzahl eines durchschnittlichen Nettoeinkommens rechnerisch noch beeinflussen könnten, gelten als vergleichsweise weiche Daten. Sie unterliegen erheblichen Schwankungen. Es handelt sich um "statistische Restgrößen".

Hintergrund und Tabelle

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